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   BVerfG, 12.02.1972 - 1 BvR 92/71, 1 BvR 96/71   

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https://dejure.org/1972,955
BVerfG, 12.02.1972 - 1 BvR 92/71, 1 BvR 96/71 (https://dejure.org/1972,955)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1972 - 1 BvR 92/71, 1 BvR 96/71 (https://dejure.org/1972,955)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1972 - 1 BvR 92/71, 1 BvR 96/71 (https://dejure.org/1972,955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruch im Verfahren nach § 94 Abs. 3 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 96/71

    Widerspruchsrecht des im Verfassungsbescherde-Verfahren Äußerungsberechtigten

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1972 - 1 BvR 92/71
    Wegen des zugrunde liegenden Sachverhalts wird auf das Urteil vom 4. Mai 1971 (BVerfGE 31, 87 ) verwiesen.

    Sie nimmt auf die Urteilsanmerkungen von Redeker (NJW 1971, 1171 ) und Bettermann (DVBl 1971, S. 822 f.) Bezug.

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Einen erneuten Widerspruch der Gesellschaft, der unter Hinweis auf Einwendungen in der Literatur gegen den vorgenannten Beschluß eingelegt wurde, hat der Senat ebenfalls verworfen (BVerfGE 32, 345).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 820/72

    Widerspruchsrecht des Äußerungsberechtigten bei einstweiligen Anordnungen

    Der im Verfahren nach § 94 Abs. 3 BVerfGG Äußerungsberechtigte hat kein Widerspruchsrecht im Verfahren über die einstweilige Anordnung (BVerfGE 31, 87 ff. unter Hinweis auf BVerfGE 8, 122 [130]; sowie BVerfGE 32, 345 [346]).

    § 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG setzt nach seinem Sinn und Zusammenhang einen zulässigen Widerspruch voraus (BVerfGE 32, 345 [346]).

  • BVerfG, 14.09.1993 - 2 BvR 1952/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Widerspruchs gegen die Ablehnungder Aussetzung

    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen; § 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG setzt nach seinem Sinn und Zusammenhang einen zulässigen Widerspruch voraus (BVerfGE 32, 345 [346]; 35, 12 [14]).
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