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   BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06   

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BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06 (https://dejure.org/2008,2629)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06 (https://dejure.org/2008,2629)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 (https://dejure.org/2008,2629)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende Sachaufklärung hinsichtlich der Voraussetzungen eines sog. Politmalus eines türkischen Asylantragstellers kurdischer Volkszugehörigkeit - unzureichende Prüfung der Behauptung von Folter in türkischer ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung und Beurteilung des Charakters staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen als politische Verfolgung; Asylberechtigung eines nach Deutschland eingereisten türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 90 Abs. 2; BVerfGG § 93 c Abs. 1; GG Art. 16 a Abs. 1; AsylVfG § 78 Abs. 4 S. 4
    Türkei, Verfassungsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung, Berufungszulassungsantrag, Darlegungserfordernis, Terrorismusvorbehalt, Strafrecht, Strafverfolgung, Politmalus, Islamisten, Hizbullah, Verfolgungszusammenhang, Ursächlichkeit, Folter, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 51 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 53; ; AufenthG § 60 Abs. 8 Satz 2; ; VwGO § 138; ; AsylVfG § 78 Abs. 4 Satz 4; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; tStGB Art. 168 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1
    Beurteilung des Charakters staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen als politische Verfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 643
  • NVwZ-RR 2008, 643
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    Nach dem hierdurch geprägten normativen Leitbild des Grundrechts ist typischerweise asylberechtigt, wer aufgrund politischer Verfolgung gezwungen ist, sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen, und deswegen in die Bundesrepublik Deutschland kommt (vgl. BVerfGE 80, 315 ).

    Der asylrechtlich geforderte Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht fehlt, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfGE 74, 51 ; 80, 315 ; BVerwGE 87, 52 ; 87, 141 ).

    Eine asylbegründende Anknüpfung liegt allerdings nicht vor, wenn die staatliche Maßnahme allein dem - grundsätzlich legitimen - staatlichen Rechtsgüterschutz, etwa im Bereich der Terrorismusbekämpfung, dient (vgl. BVerfGE 80, 315 ) oder sie nicht über das hinausgeht, was auch bei der Ahndung sonstiger krimineller Taten ohne politischen Bezug regelmäßig angewandt wird (vgl. BVerfGE 81, 142 ).

    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Einer Maßnahme kann die Asylrelevanz nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil der Betroffene objektiv kein Träger eines asylerheblichen Merkmals ist (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 -, NVwZ 1991, S. 772).

    (2) Das Verwaltungsgericht ist der Frage, ob die strafrechtliche Verurteilung des Beschwerdeführers härter als diejenige zur Verfolgung ähnlicher nicht politischer Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit und damit asylrelevant (vgl. BVerfGE 80, 315 ) gewesen sein könnte, nicht im verfassungsrechtlich gebotenem Umfang nachgegangen.

  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    Insofern bedarf es einer wertenden Zusammenschau der vom Asylbewerber zur Begründung seiner Verfolgungsfurcht vorgetragenen Ereignisse (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ).

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 ; vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 ; vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ; vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 -, DVBl 2002, S. 833; vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 613 ).

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 254 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03

    GG Art 16a Abs 1 verletzende Erwägungen zur Asylrelevanz von in der Türkei

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 ; vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 ; vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ; vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 -, DVBl 2002, S. 833; vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 613 ).

    Solange sich ein so genannter Politmalus nicht von vornherein ausschließen lässt, ist es Aufgabe des Verwaltungsgerichts, den diesbezüglichen Sachverhalt in einer der Bedeutung des Asylgrundrechts entsprechenden Weise aufzuklären (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 613 ).

  • BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 ; vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 ; vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ; vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 -, DVBl 2002, S. 833; vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 613 ).

    Die Lage eines von einer falschen Verdächtigung Betroffenen kann nämlich von der gleichen Ausweglosigkeit geprägt sein wie die des tatsächlichen Trägers verfolgungsverursachender Merkmale, solange und soweit er den Verdacht nicht zu entkräften vermag (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 -, DVBl 2002, S. 833 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts als auch hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen Art. 16a Abs. 1 GG gerecht werden (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).

    Sollte das Vorbringen des Beschwerdeführers umfassend zutreffend gewesen sein, wäre in Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs die Frage zu klären gewesen, ob er bei einer Rückkehr hinreichend sicher vor erneuter Verfolgung wäre (vgl. nur BVerfGE 54, 341 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2006 - 15 A 3365/06
    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. September 2006 - 15 A 3365/06.A -,.

    Damit wird der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. September 2006 - 15 A 3365/06.A - gegenstandslos.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    a) Das Asylrecht beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt daher grundsätzlich einen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 ).

    Der asylrechtlich geforderte Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht fehlt, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfGE 74, 51 ; 80, 315 ; BVerwGE 87, 52 ; 87, 141 ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts als auch hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen Art. 16a Abs. 1 GG gerecht werden (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).

    Die fachgerichtlichen Ermittlungen zum Tatbestand sind vom Bundesverfassungsgericht freilich daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verlässlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; 83, 216 ).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 75/06

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    Bei der strafrechtlichen Verurteilung durch ein türkisches Staatssicherheitsgericht bedurfte es einer Auseinandersetzung mit dem Einzelfall, um festzustellen, ob in der Anwendung der Strafgesetze durch das Gericht eine Maßnahme politischer Verfolgung zu erblicken war (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2006 - 11 LB 75/06 -, juris; Oberdiek, Rechtsstaatlichkeit politischer Verfahren in der Türkei, 2006, S. 309).
  • BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 933/90

    Asylerheblichkeit von Merkmalen politischer Verfolgung - Verhöre und Verhaftung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06
    Einer Maßnahme kann die Asylrelevanz nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil der Betroffene objektiv kein Träger eines asylerheblichen Merkmals ist (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 -, NVwZ 1991, S. 772).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

  • BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 567/99

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (so genannter Politmalus; vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 643 ).

    Solange sich ein solcher "Politmalus" nicht von vornherein ausschließen lässt, haben die Fachgerichte den diesbezüglichen Sachverhalt in einer der Bedeutung des Asylgrundrechts entsprechenden Weise aufzuklären (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 613 und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 643 ).

    Eine fachgerichtliche Wertung beanstandet es, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 643 m.w.N.).

    Bei einer strafrechtlichen Verurteilung durch ein syrisches Staatssicherheitsgericht bedurfte es einer Auseinandersetzung mit dem Einzelfall, um festzustellen, ob in der Anwendung der Strafgesetze durch das Gericht eine Maßnahme politischer Verfolgung zu erblicken war (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 643 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 B 12.17

    Flüchtlingsschutzverfahren Syrien; illegale Ausreise; Asylantrag; Aufenthalt im

    Im Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 - (juris Rn. 28) wird beanstandet, dass das Verwaltungsgericht nicht aufgeklärt habe, ob bei einer strafgerichtlichen Verurteilung ein so genannter Politmalus eingeflossen sei.
  • BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08

    Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG) im Asylverfahren

    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (sog. Politmalus; vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 643 ).

    Die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen führt an, dass körperliche Misshandlungen im Polizeigewahrsam ein Indiz für eine für den Flüchtlingsschutz relevante strafrechtliche Verfolgung sein können (Urteil vom 27. März 2007 - 8 A 4728/05.A -, [...]; zur möglichen Indizwirkung von Folter für das Vorliegen eines Politmalus im Rahmen von Art. 16a Abs. 1 GG vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008, a.a.O).

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