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   BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07   

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BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07 (https://dejure.org/2008,3483)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07 (https://dejure.org/2008,3483)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 (https://dejure.org/2008,3483)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet; Voraussetzungen des Wiederaufgreifens eines Verfahrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 83 a Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; AsylVfG § 78 Abs. 1; GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7; VwVfG § 51 Abs. 3; VwVfG § 51 Abs. 5; VwVfG § 48
    Verfassungsbeschwerde, offensichtlich unbegründet, ernstliche Zweifel, Begründungserfordernis, Rechtsweggarantie, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Drei-Monats-Frist, exilpolitische Betätigung, Dauersachverhalte, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 507
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 16.11.2000 - 2 BvR 1684/98

    Keine Aufhebung einer verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügenden,

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07
    Die Entscheidungsgründe müssen die Maßstäbe erkennen lassen, die der Klageabweisung als offensichtlich unbegründet zugrunde liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2000 - 2 BvR 1684/98 -, juris, Rn. 4), und sich nach diesen Maßstäben mit dem Einzelfall auseinandersetzen, wobei die Darlegung besondere Sorgfalt erfordert, wenn das Bundesamt den Asylantrag - wie hier - lediglich als (schlicht) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, InfAuslR 1994, S. 41 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 1992 - 2 BvR 1038/90 -, InfAuslR 1992, S. 257 ).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG oder eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 AufenthG gerichtet sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2000 - 2 BvR 857/98 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2000 - 2 BvR 1684/98 -, juris, Rn. 3).

  • VG Wiesbaden, 09.05.2007 - 6 E 2822/04
    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07
    a) das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 9. Mai 2007 - 6 E 2822/04.A -,.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 9. Mai 2007 - 6 E 2822/04.A - verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07
    Die Entscheidungsgründe müssen die Maßstäbe erkennen lassen, die der Klageabweisung als offensichtlich unbegründet zugrunde liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2000 - 2 BvR 1684/98 -, juris, Rn. 4), und sich nach diesen Maßstäben mit dem Einzelfall auseinandersetzen, wobei die Darlegung besondere Sorgfalt erfordert, wenn das Bundesamt den Asylantrag - wie hier - lediglich als (schlicht) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, InfAuslR 1994, S. 41 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 1992 - 2 BvR 1038/90 -, InfAuslR 1992, S. 257 ).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG oder eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 AufenthG gerichtet sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2000 - 2 BvR 857/98 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2000 - 2 BvR 1684/98 -, juris, Rn. 3).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11048/10

    Afghanistan: Abschiebungsverbot wegen eines innerstaatlichen bewaffneten

    Zudem liegt jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Senates, der nach § 77 Abs. 1 AsylVfG auch für die Beurteilung des Vorliegens eines Wiederaufgreifensgrundes maßgeblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Urteil vom 16. Juni 2006 - 5 Bf 302/Q.3.A -, juris), zur Ausfüllung dieses Tatbestandes eine zugunsten des Klägers veränderte Sachlage vor.

    Eine derartige Änderung ist bei asylrechtlichen Dauersachverhalten dann anzunehmen, wenn eine qualitativ neue Bewertung angezeigt und möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008, a.a.O., Bergmann, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 71 AsylVfG Rn. 24).

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 1819/07

    Zu den Anforderungen an die Zurückweisung einer Klage in einem Asylverfahren als

    Ebensowenig genügt der bloße Verweis auf die "feste" oder "volle" Überzeugung des Gerichts (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 - www.bverfg.de).
  • BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12

    Prüfungsrecht; Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite

    Dass das Bundesverfassungsgericht hierbei aber wohl nur eine sachlich reduzierte subjektiv-rechtliche Berechtigung im Auge hatte, die nicht sämtliche dem bestellenden Gericht rechtlich auferlegten Ermessensbindungen - einschließlich solcher ohne jeglichen personalen Bezug zu dem Bewerber - umgreift, wird in den Entscheidungsgründen schon in rein sprachlicher Hinsicht dadurch nahegelegt, dass sich der Anspruch des Bewerbers nur auf "pflichtgemäße" bzw. auf "sachgerechte" (a.a.O.) statt auf "fehlerfreie" Ermessensausübung richtet; die letztgenannte Umschreibung ist (im Einklang mit der allgemein üblichen verwaltungsrechtlichen Terminologie) in der Verfassungsrechtsprechung ansonsten gebräuchlich (bspw. aus jüngerer Zeit Kammerbeschlüsse vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris Rn. 33, vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 - juris Rn. 16 und vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 - juris Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2011 - 8 A 1148/10
    Zudem liegt jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung des Senates, der nach § 77 Abs. 1 AsylVfG auch für die Beurteilung des Vorliegens eines Wiederaufgreifensgrundes maßgeblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Urteil vom 16. Juni 2006 - 5 Bf 302/Q.3.A -, juris), zur Ausfüllung dieses Tatbestandes eine zugunsten des Klägers veränderte Sachlage vor.

    Eine derartige Änderung ist bei asylrechtlichen Dauersachverhalten dann anzunehmen, wenn eine qualitativ neue Bewertung angezeigt und möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008, a.a.O., Bergmann, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 7 1 AsylVfG Rn. 24).

  • BVerfG, 02.07.2008 - 2 BvR 877/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren (Art 16a

    Dabei darf das Gericht sich nicht mit dem Hinweis begnügen, dass die von ihm gewonnenen Erkenntnisse "eindeutig" oder "evident" seien, denn mit der Verwendung von Ausdrücken, die nichts anderes bedeuten als "offensichtlich", wird die vom Gesetz geforderte Offensichtlichkeit nicht begründet, sondern nur behauptet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1990 - 2 BvR 2005/89 -, InfAuslR 1991, S. 89 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, www.bverfg.de).
  • VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11

    Türkei; Asylfolgeantrag; erstmalige Prüfung des subsidiären Schutzstatus -

    Insofern ist zwar zu berücksichtigen, dass sich der Zeitpunkt einer solchen Veränderung bei schleichenden oder sich stufenweise darstellenden Entwicklungen nur schwer zeitlich ein- und abschätzen lässt; die Drei-Monats-Frist beginnt allerdings jedenfalls dann zu laufen, wenn sich die mit dem Folgeantrag geltend gemachte Veränderung auch unter Berücksichtigung der laienhaften Vorstellung eines Antragstellers derart verdichtet hat, dass gegenüber der im Erstverfahren zugrunde gelegten Sachlage ein entscheidungserheblicher "Qualitätssprung" zu verzeichnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 15; Thüringer OVG, Urteil vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris Rn. 37 ff.; Funke/Kaiser, GK-AsylVfG, 103. EL Mai 2015, § 71 Rn. 288).
  • VG Lüneburg, 14.08.2017 - 3 A 110/16

    Afghanistan; Anfechtungsklage; Belgien; Drohbriefe

    Bei Dauersachverhalten ist maßgeblich, zu welchem Zeitpunkt die Schwelle zur Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten nachträglichen Sachverhaltsänderungen überschritten wurde und ob "Qualitätssprünge" festzustellen sind, die unter Umständen neue Fristläufe in Gang zu setzen vermögen (BVerfG, Stattg. Kammerbeschluss vom 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris Rn. 15; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 09.08.2002 - 2 BvR 8/00 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300

    Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung einer Verfahrensduldung im Hinblick auf ein

    In seinem Beschluss vom 12. Februar 2018 (2 BvR 1262/07 - juris Rn. 15, 16) führt das Bundesverfassungsgericht dazu u.a. aus, bei Dauersachverhalten stelle sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Schwelle zur Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten nachträglichen Sachverhaltsänderungen überschritten wurde und ob "Qualitätssprünge" festzustellen sind, die unter Umständen neue Fristläufe in Gang zu setzen vermögen.
  • VG Cottbus, 18.01.2019 - 5 K 962/11

    Asylrecht

    Insofern wäre eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf den erst im August 2011 gestellten Antrag der Klägerin zu 1. allenfalls dann in Betracht gekommen, wenn die Klägerin zu 1. innerhalb der Drei-Monats-Frist substantiiert dargelegt hätte, dass es mit Blick auf die von ihr behauptete Erkrankung kurzfristig zu einem "Qualitätssprung" (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 -, juris Rn. 15; Thüringer OVG, Urteil vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris Rn. 37 ff.; Funke/Kaiser, GK-AsylVfG, 103. EL Mai 2015, § 71 Rn. 288) - sei es durch eine Veränderung des Krankheitsbilds oder den in der Türkei insoweit gegebenen Behandlungsmöglichkeiten - gekommen ist.
  • VG Lüneburg, 23.05.2017 - 3 B 14/17

    Asyl, Afghanistan - Eilrechtsschutz, Zweitantrag

    Bei Dauersachverhalten ist maßgeblich, zu welchem Zeitpunkt die Schwelle zur Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten nachträglichen Sachverhaltsänderungen überschritten wurde und ob "Qualitätssprünge" festzustellen sind, die unter Umständen neue Fristläufe in Gang zu setzen vermögen (vgl. BVerfG, Stattg. Kammerbeschluss vom 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07 -, juris Rn. 15; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 09.08.2002 - 2 BvR 8/00 -, juris Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 09.05.2019 - 1 A 496/18
  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 6 K 17.30307

    Offensichtliche Unbegründetheit der Anträge auf Asylanerkennung und Zuerkennung

  • VG Cottbus, 11.04.2017 - 1 K 131/13

    Verpflichtungsklage bei Ablehnung eines Asylfolgeantrags in der Sache

  • VG Berlin, 24.09.2013 - 11 K 210.13

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Wiederaufgreifen wegen

  • VG Augsburg, 01.07.2021 - Au 1 K 21.970

    Erfolgloser Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Klageverfahren gegen

  • VG Bayreuth, 30.09.2020 - B 2 K 18.31976

    Kein Abschiebungsverbot in den Iran wegen Corona

  • VG München, 02.02.2018 - M 10 S 17.41859

    Rechtmäßige Ablehnung des Zweitantrags

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 7 K 697/05

    Versagung von subsidiärem Flüchtlingsschutz für irakischen Staatsangehörigen

  • VG Saarlouis, 11.06.2008 - 10 L 534/08

    Kosovo; katholischer Albaner

  • VG Hannover, 15.08.2018 - 7 B 10371/17

    Offensichtlich unbegründet; Kolumbien

  • VG Hannover, 13.08.2018 - 7 B 1687/18

    Ausländer; Identität; Staatsangehörigkeit; Täuschung

  • VG Hannover, 20.07.2018 - 7 B 2401/18

    Asylantrag; Aufklärung; offensichtlich unbegründet; Sprachgutachten;

  • VG Magdeburg, 22.08.2017 - 7 A 540/17
  • VG Düsseldorf, 07.09.2021 - 25 K 7009/19
  • VG Trier, 23.07.2021 - 1 K 2380/20

    Ukraine: Asylantrag offensichtlich unbegründet; Täuschung über die

  • VG Hannover, 15.08.2018 - 7 B 10366/17

    Offensichtlich unbegründet; Kolumbien

  • VG Hannover, 13.08.2018 - 7 B 1684/18

    Identität; Staatsangehörigkeit; Täuschung; ungeklärt

  • VG Gelsenkirchen, 16.03.2016 - 7a L 498/16

    Algerien

  • VG Düsseldorf, 30.09.2021 - 25 K 2037/21
  • VG Schwerin, 29.03.2019 - 15 A 121/19

    Durchführung eines weiteren Asylverfahrens ohne substanzielles neues Vorbringen

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