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   BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 484/01   

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https://dejure.org/2003,16678
BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 484/01 (https://dejure.org/2003,16678)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2003 - 1 BvR 484/01 (https://dejure.org/2003,16678)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2003 - 1 BvR 484/01 (https://dejure.org/2003,16678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gewährung von Ausbildungsförderung nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens unter Missachtung des Benachteiligungsverbots wegen Gremientätigkeit verletzt GG Art 12 Abs 1 iVm dem Vertrauensschutzprinzip

Sonstiges

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99

    Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 484/01
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum grundgesetzlichen Vertrauensschutz ist hinreichend geklärt, inwieweit Studierende, die nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus hatten, darauf vertrauen durften, von der durch das 18. BAföGÄndG vorgenommenen Umstellung der Förderungsart auf Bankdarlehen verschont zu bleiben (vgl. insbesondere Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2000, FamRZ 2000, S. 947).
  • BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvR 1594/99

    Zum Vertrauensschutz bei der Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 484/01
    Anders als in dem Fall, der dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2002 (FamRZ 2002, S. 1463) zugrunde gelegen hat, kann sich hier der Beschwerdeführer auf einen gesteigerten Vertrauensschutz berufen.
  • OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09

    Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren

    Die Bestandsinteressen des Klägers überwiegen auch nicht nach den Grundsätzen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum gesteigerten Vertrauensschutz im Rahmen des 18. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Beschlüsse vom 12.3.2003, 1 BvR 484/01 und 1 BvR 894/01, beide in juris; Beschl. v. 6.4.2000, NVwZ 2000, 910) die Veränderungsgründe des Gesetzgebers des Studienfinanzierungsgesetzes.
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