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   BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07   

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BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07 (https://dejure.org/2007,2416)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2007 - 2 BvE 1/07 (https://dejure.org/2007,2416)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2007 - 2 BvE 1/07 (https://dejure.org/2007,2416)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA betr die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan - mangels Antragsbefugnis unzulässige Anträge zweier Bundestagsabgeordneter im ...

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan; Aufklärung und Überwachung aus der Luft durch Aufklärungsflugzeuge vom Typ TORNADO RECCE; Prozessstandschaftliche Wahrnehmung von Rechten ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; BVerfGG § ... 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 63; ; BVerfGG § 64 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 24 Abs. 2; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 44 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 59 Abs. 2; ; NATO-Vertrag Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 59 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Organklage eines einzelnen Abgeordneten gegen den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Afghanistan

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsbefugnis einzelner Abgeordneter des Bundestages im Organstreitverfahren - Tornado-Einsatz in Afghanistan

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 117, 359
  • NVwZ 2007, 685
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Die Prozessstandschaft ist eine Ausnahme von dem allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz, dass Verfahrensbeteiligte nur eigene Rechte geltend machen können, und bedarf daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung (vgl. BVerfGE 60, 319 ; 90, 286 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf dieser Grundlage insbesondere die Befugnis der Fraktionen des Bundestags anerkannt, Rechte des Gesamtparlaments in Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 90, 286 ; 100, 266 ; 103, 81 ; 104, 151 ; 105, 197 ; 113, 113 ).

    Der einzelne Abgeordnete ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dagegen kein Organteil im genannten Sinne; er ist daher nicht befugt, im Organstreit Rechte des Bundestags als Prozessstandschafter geltend zu machen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; vgl. auch bereits BVerfGE 67, 100 ).

    Dies ist vor dem Hintergrund der weitgehenden Übereinstimmung von Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit im parlamentarischen Regierungssystem zu sehen und soll nach der Vorstellung des Parlamentarischen Rates vor allem dazu dienen, Oppositionsfraktionen und damit der organisierten parlamentarischen Minderheit als dem Gegenspieler der Regierungsmehrheit den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht zu eröffnen, um somit die tatsächliche Geltendmachung der dem Parlament im Verfassungsgefüge zukommenden Rechte zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 286 mit Nachweisen zur Debatte im Parlamentarischen Rat).

    Die Kompetenzen des Bundestags stellen nicht lediglich eine Bündelung der Kompetenzen seiner Mitglieder dar, er ist vielmehr als oberstes Bundesorgan selbst Inhaber originärer Kompetenzen (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

    Zwar nimmt der Bundestag seine Befugnisse nicht losgelöst von seinen Mitgliedern wahr und ist jeder einzelne Abgeordnete berufen, an der Arbeit des Bundestags, seinen Verhandlungen und Entscheidungen teilzunehmen (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 90, 286 ).

    Das Recht auf Mitwirkung an der parlamentarischen Arbeit als solches begründet jedoch ein unmittelbares Rechtsverhältnis lediglich zwischen dem Abgeordneten und dem Bundestag (vgl. BVerfGE 90, 286 ), nicht jedoch folgt daraus eine Befugnis des einzelnen Abgeordneten, alle dem Bundestag als Organ im Verhältnis zu anderen Verfassungsorganen zukommenden Befugnisse geltend zu machen.

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2001 (BVerfGE 104, 151) seien der Bundesregierung für die Mitwirkung an der Fortentwicklung des NATO-Vertrages verfassungsrechtliche Grenzen gezogen, die hier überschritten seien.

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf dieser Grundlage insbesondere die Befugnis der Fraktionen des Bundestags anerkannt, Rechte des Gesamtparlaments in Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 90, 286 ; 100, 266 ; 103, 81 ; 104, 151 ; 105, 197 ; 113, 113 ).

    Das Grundgesetz verleiht den Antragstellern kein eigenes Recht im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG dahingehend, dass das Verhalten des Bundestags in jeder Hinsicht, auch soweit es ihren Status nicht berührt, mit dem Grundgesetz in Einklang steht; für eine umfassende, von eigenen Rechten des Antragstellers losgelöste, abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme ist im Organstreit kein Raum (vgl. BVerfGE 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ).

  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 BVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 106, 51 ; 108, 34 ).

    Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ; 108, 34 ).

    In dem hier zu beurteilenden Fall ist ein besonders strenger Maßstab auch deshalb geboten, weil eine Maßnahme mit völkerrechtlichen und außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 33, 195 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Anträge im Organstreitverfahren sind gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG nur zulässig, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, dass er und der Antragsgegner an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und dass der Antragsgegner hieraus erwachsende verfassungsmäßige Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers oder des Organs, dem er angehört, durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat; schlüssig ist die Behauptung, wenn die Rechtsverletzung nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 93, 195 ; 102, 224 ).

    Zwar nimmt der Bundestag seine Befugnisse nicht losgelöst von seinen Mitgliedern wahr und ist jeder einzelne Abgeordnete berufen, an der Arbeit des Bundestags, seinen Verhandlungen und Entscheidungen teilzunehmen (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 90, 286 ).

    Das Grundgesetz verleiht den Antragstellern kein eigenes Recht im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG dahingehend, dass das Verhalten des Bundestags in jeder Hinsicht, auch soweit es ihren Status nicht berührt, mit dem Grundgesetz in Einklang steht; für eine umfassende, von eigenen Rechten des Antragstellers losgelöste, abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme ist im Organstreit kein Raum (vgl. BVerfGE 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ).

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Nach überkommener Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sie sich lediglich auf ständig vorhandene Gliederungen des Bundestags (so bereits BVerfGE 2, 143 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf dieser Grundlage insbesondere die Befugnis der Fraktionen des Bundestags anerkannt, Rechte des Gesamtparlaments in Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 90, 286 ; 100, 266 ; 103, 81 ; 104, 151 ; 105, 197 ; 113, 113 ).

    So wird der Status der Antragsteller nicht von der Frage berührt, ob ein Beschluss des Bundestags rechtswirksam ist oder nicht (vgl. bereits BVerfGE 2, 143 ).

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat auf dieser Grundlage insbesondere die Befugnis der Fraktionen des Bundestags anerkannt, Rechte des Gesamtparlaments in Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 90, 286 ; 100, 266 ; 103, 81 ; 104, 151 ; 105, 197 ; 113, 113 ).

    Daneben können etwa die in einen Untersuchungsausschuss entsandten Mitglieder einer Fraktion, sofern diese mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestags umfasst, die Rechte der Einsetzungsminderheit im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG geltend machen (vgl. BVerfGE 105, 197 ).

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ; 108, 34 ).

    In dem hier zu beurteilenden Fall ist ein besonders strenger Maßstab auch deshalb geboten, weil eine Maßnahme mit völkerrechtlichen und außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 33, 195 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ).

  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat auf dieser Grundlage insbesondere die Befugnis der Fraktionen des Bundestags anerkannt, Rechte des Gesamtparlaments in Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 90, 286 ; 100, 266 ; 103, 81 ; 104, 151 ; 105, 197 ; 113, 113 ).

    Das Organstreitverfahren dient dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungsaufsicht (BVerfGE 100, 266 ).

  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 BVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 106, 51 ; 108, 34 ).
  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat auf dieser Grundlage insbesondere die Befugnis der Fraktionen des Bundestags anerkannt, Rechte des Gesamtparlaments in Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 90, 286 ; 100, 266 ; 103, 81 ; 104, 151 ; 105, 197 ; 113, 113 ).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi II

  • BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97

    Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit "Plutonium-Ausschuß"

  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

  • BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81

    Unmittelbare Beteiligung an Rechtsverhältnissen und deren Verletzung im

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

  • BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00

    Pofalla I

  • BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91

    Treuhandanstalt

  • BVerfG, 22.05.1972 - 1 BvQ 2/72

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Sowjetischen

  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Eine solche liegt nicht vor, da sich § 63, § 64 Abs. 1 BVerfGG nur auf die Prozessstandschaft eines Organteils für das Gesamtorgan beziehen und der Abgeordnete kein solcher Organteil ist (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 67, 100 ; 90, 286 ; 117, 359 ).

    Den Oppositionsfraktionen und damit der organisierten parlamentarischen Minderheit als dem Gegenspieler der Regierungsmehrheit soll der Rechtsweg zum Gerichtshof der Europäischen Union eröffnet werden, um die tatsächliche Geltendmachung der dem Parlament im europäischen Integrationsgefüge vorbehaltenen Rechte zu ermöglichen (vgl. zum Organstreitverfahren: BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ; vgl. zur Ausgestaltung der Subsidiaritätsklage als parlamentarisches Minderheitenrecht auch Art. 88-6 § 3 der französischen Verfassung vom 4. Oktober 1958 in der Fassung vom 21. Juli 2008).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Die in § 64 BVerfGG geregelte Prozessstandschaft ist sowohl Ausdruck der Kontrollfunktion des Parlaments als auch Instrument des Minderheitenschutzes (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 60, 319 ; 68, 1 ; 121, 135 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. September 2015 - 2 BvE 6/11 -, juris, Rn. 59) und wurzelt insofern im aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleiteten Status der Fraktionen, denen als organisierte parlamentarische Minderheit und Gegenspieler der Regierungsmehrheit der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet wird, um die Geltendmachung der dem Parlament im Verfassungsgefüge zukommenden Rechte tatsächlich zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Einem einzelnen Abgeordneten ist es nicht möglich, Rechte des Deutschen Bundestages als Prozessstandschafter (§ 64 Abs. 1 BVerfGG) geltend zu machen (vgl. BVerfGE 117, 359 ; 123, 267 ).
  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    Im Organstreit antragsberechtigt sind - angesichts der im parlamentarischen Regierungssystem bestehenden weitgehenden Übereinstimmung von Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit - gerade auch die Oppositionsfraktionen und damit die organisierte parlamentarische Minderheit als Gegenspieler der Regierungsmehrheit (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ).

    Vor dem Hintergrund der weitgehenden Übereinstimmung von Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit im parlamentarischen Regierungssystem soll die Öffnung des Organstreits für andere Beteiligte als die obersten Bundesorgane nach der Vorstellung des Parlamentarischen Rates vor allem dazu dienen, Oppositionsfraktionen und damit der organisierten parlamentarischen Minderheit als dem Gegenspieler der Regierungsmehrheit den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht zu eröffnen, um somit die tatsächliche Geltendmachung der dem Parlament im Verfassungsgefüge zukommenden Rechte zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 286 mit Nachweisen zur Debatte im Parlamentarischen Rat; 117, 359 ).

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Der Antragsteller muss geltend machen, in einem eigenen, ihm von Verfassungs wegen zustehenden Recht verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 10, 4 ; 70, 324 ; 90, 286 ; 112, 363 ; 114, 121 ; 117, 359 ).
  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16

    Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos

    Vor dem Hintergrund der weitgehenden Übereinstimmung von Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit im parlamentarischen Regierungssystem soll die Öffnung des Organstreits für andere Beteiligte als die obersten Bundesorgane nach der Vorstellung des Parlamentarischen Rates vor allem dazu dienen, Oppositionsfraktionen und damit der organisierten parlamentarischen Minderheit als dem Gegenspieler der Regierungsmehrheit den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht zu eröffnen, um somit die tatsächliche Geltendmachung der dem Parlament im Verfassungsgefüge zukommenden Rechte zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 286 mit Nachweisen zur Debatte im Parlamentarischen Rat; 117, 359 ).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 1 GR 35/17

    Fraktionsvorschläge zur Abwahl eines Abgeordneten aus Untersuchungsausschuss und

    Die mögliche Verletzung oder Gefährdung ist substantiiert darzulegen (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 45 Abs. 2 VerfGHG; StGH, Urteil vom 9.3.2009 - GR 1/08 -, Juris Rn. 77; BVerfGE 117, 359 - Juris Rn. 24; BVerfGE 134, 141 - Juris Rn. 161).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 05.02.2024 - 1 GR 21/22

    Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren auf Feststellung

    Die mögliche Verletzung oder Gefährdung ist schlüssig darzulegen (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 45 Abs. 2 VerfGHG; StGH, Urteile vom 10.5.1985 - GR 2/84 -, ESVGH 35, 241 f.; und vom 9.3.2009 - GR 1/08 -, Juris Rn. 77; BVerfG, Beschlüsse vom 12.3.2007 - 2 BvE 1/07 -, BVerfGE 117, 359, 368, Juris Rn. 24 und vom 17.9.2013 - 2 BvE 6/08 -, BVerfGE 134, 141 Rn. 161).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische

    Wenngleich der Organstreit auch zur Klärung und Weiterentwicklung des objektiven Verfassungsrechts bestimmt ist, handelt es sich nicht um eine objektive Beanstandungsklage; vielmehr ist mit ihm eine diskursive Auseinandersetzung unter Verfassungsorganen um ihre Kompetenzen intendiert (Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 44/09 - Urteil vom 20. Februar 2003 - VfGBbg 112/02 -, LVerfGE 14, 139, 142; vgl. BVerfG, Urt. v. 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 - Rn. 80, 87, juris; BVerfG, Urt. v. 15. Juli 2015 - 2 BvE 4/12 - Rn. 58, juris; BVerfGE 136, 190, 192 m. w. Nachw.; E 134, 141, 194; E 126, 55, 67 f; E 124, 267, 280; E 118, 244, 257 f; E 117, 359, 370 f; E 104, 151, 193 f; E 103, 81, 89; E 100, 266, 268; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stand: April 2015, Bd. 2, § 64 Rn. 1, 10, § 67 Rn. 42; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., S. 423 Rn. 1044; Lieber, in: Lieber/Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, 2012, Art. 113 Nr. 1.1).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17

    Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG )

    Die mögliche Verletzung oder Gefährdung ist schlüssig darzulegen (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 45 Abs. 2 VerfGHG; StGH, Urteil vom 10.5.1985 - GR 2/84 -, ESVGH 35, 241 f.; StGH, Urteil vom 9.3.2009 - GR 1/08 -, Juris Rn. 77; BVerfGE 117, 359 -, Juris Rn. 24; BVerfGE 134, 141 - Juris Rn. 161).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - VerfGH 5/10

    Verletzung der Kompetenzen des Landtags NRW durch Erlass von § 6 Abs. 3 des

  • StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Kulturgüterstreit

  • VerfG Brandenburg, 22.07.2016 - VfGBbg 70/15

    Zur Rechtsstellung einer parlamentarischen Gruppe nach der Verfassung des Landes

  • VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17

    Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs

  • VerfG Brandenburg, 13.08.2018 - VfGBbg 3/18

    Antrag von Landtagsabgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

  • VerfGH Thüringen, 12.09.2018 - VerfGH 32/16

    Beschluss über Antrag der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag im

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