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   BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05   

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BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 (https://dejure.org/2008,1299)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 (https://dejure.org/2008,1299)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 (https://dejure.org/2008,1299)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG an die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung in Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz; Grenze der Asylberechtigung für politische Straftäter; Asylberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland bei im Heimatland ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 8; AsylVfG § 3 Abs. 2; GFK Art. 1 F; GG Art. 19 Abs. 4; AsylVfG § 78 Abs. 5; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; BVerfGG § 93 c
    Verfahrensrecht, Verfassungsbeschwerde, Terrorismusvorbehalt, Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen, Genfer Flüchtlingskonvention, Subsidiarität, Berufungszulassungsantrag, Rechtsweggarantie, Begründungserfordernis, Widerruf, Asylanerkennung, ...

  • Judicialis

    GG Art. 16a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Asylverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    b) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ).

    Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; stRspr).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; stRspr).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie vorliegend § 78 Abs. 3 und 4 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 , BVerfG; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, S. 805 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).

    Der Beschwerdeführer ist nicht gehalten, das fachgerichtliche Verfahren als Verfassungsprozess zu führen (BVerfGE 112, 50 ).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine bestimmte Normauslegung angestrebt wird, die ohne verfassungsrechtliche Erwägungen nicht begründbar ist oder das fachgerichtliche Verfahrensrecht eine verfassungsrechtliche Darlegung erfordert (vgl. BVerfGE 112, 50 ), wie dies etwa der Fall sein kann, wenn die Zulassung eines Rechtsmittels unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 3, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) erstritten werden muss (vgl. Klein/Sennekamp, NJW 2007, S. 945 ).

  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    Die Entscheidung einer derartigen Rechtsfrage durch ein Oberverwaltungsgericht nimmt der Rechtssache nicht die grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Roth, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1. Oktober 2007, § 124 Rn. 56).

    In Ermangelung einer Begründung, die eine abweichende Beurteilung zuließe, ist davon auszugehen, dass der angegriffene Beschluss auf einer Verkennung der Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG an die Entscheidung über die Berufungszulassung beruht (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2002 - 10 A 10089/02

    Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz,

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    Die vom Beschwerdeführer herangezogenen Auslegungsrichtlinien stammen vom 4. September 2003, sind damit nach Erlass der Sicherheitsratsresolutionen 1269 (1999) und 1373 (2001) verfasst worden und können daher nicht durch diese überholt sein, wie es das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu den Ausführungen im Handbuch des UNHCR über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft aus dem September 1979 noch angenommen hatte (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Dezember 2002 - 10 A 10089/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 596 ).

    In dieser Entscheidung ist indes die Frage der notwendigen Qualität einer Handlung im Sinne von § 51 Abs. 3 Satz 2 Var. 3 AuslG ausdrücklich offen gelassen worden, da der Kläger eigenständige terroristische Aktivitäten unternommen hatte (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Dezember 2002 - 10 A 10089/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 596 ).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    Diese Grenze ist überschritten, wenn der Asylsuchende seine politische Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt hat, also insbesondere unter Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter (BVerfGE 80, 315 ).

    Auch unter Zuhilfenahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Terrorismusvorbehalt (BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ) lässt sich die aufgeworfene Frage nicht derart offensichtlich beantworten, dass es ihrer Klärung in einem Berufungs- und möglicherweise auch in einem Revisionsverfahren nicht bedürfte.

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie vorliegend § 78 Abs. 3 und 4 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 , BVerfG; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, S. 805 ).

    (2) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist; der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, a.a.O., m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30. März 2005 - 1 B 11/05 -, NVwZ 2005, S. 709).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität erfordert, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).

    Mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen bedürfen von Verfassungs wegen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    Demgemäß kann Asyl nicht beanspruchen, wer im Heimatland unternommene terroristische Aktivitäten oder deren Unterstützung von der Bundesrepublik Deutschland aus in den hier möglichen Formen fortzuführen trachtet; er sucht nicht den Schutz und Frieden, den das Asylrecht gewähren will (BVerfGE 81, 142 ).

    Auch unter Zuhilfenahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Terrorismusvorbehalt (BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ) lässt sich die aufgeworfene Frage nicht derart offensichtlich beantworten, dass es ihrer Klärung in einem Berufungs- und möglicherweise auch in einem Revisionsverfahren nicht bedürfte.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie vorliegend § 78 Abs. 3 und 4 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 , BVerfG; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, S. 805 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie vorliegend § 78 Abs. 3 und 4 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 , BVerfG; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, S. 805 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 251/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG

  • BVerfG, 26.09.2006 - 2 BvR 1731/04

    Zur Übereinstimmung von § 73 Abs 1 AsylVfG 1992 mit Art 1 Abschn C Nr 5 der

  • VGH Bayern, 15.10.2007 - 11 B 06.30875
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 4728/05

    Türkei, Kommunisten, Oppositionelle, TKP/ML, Kämpfer (ehemalige), Inhaftierung,

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 2441/04

    Abweisung einer Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis wegen Widerrufs eines

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

  • VG Regensburg, 30.11.2004 - RO 2 K 04.30415

    Tunesien, En Nahda, Al Tawhid, Varese-Gruppe, Ansar al-Islam, Asylanerkennung,

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage;

    Dabei kann offenbleiben, ob der deutsche Gesetzgeber mit der einfachgesetzlichen Übertragung dieser flüchtlingsrechtlichen Ausschlussgründe auf den Asylanspruch nach Art. 16a GG in § 30 Abs. 4 und § 73 Abs. 2a Satz 4 letzter Halbsatz AsylVfG die verfassungsimmanenten Grenzen des Asylgrundrechts zutreffend und in hinreichend bestimmter Weise nachgezeichnet hat (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - juris Rn. 23 f.) oder ob diese Grenzen anders zu bestimmen sind als nach der Genfer Flüchtlingskonvention (vgl. hierzu Beschluss vom 14. Oktober 2008 - BVerwG 10 C 48.07 - BVerwGE 132, 79 Rn. 36 ff. sowie Urteil vom 31. März 2011 a.a.O. Rn. 45 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2013 - 13 LA 144/12

    Auskunftsanspruch und Bearbeitungsanspruch eines sich ohne schützenswerte

    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
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