Rechtsprechung
BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2535/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen eines Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung der Hauptsache (Aufnahme der Beschwerdeführerin in eine weiterführende Schule) - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei ... - Wolters Kluwer
Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde i.R.d. Aufnahme eines Schülers an einer weiterführenden Schule als Wunschschule der Elte...
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Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen eines Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung der Hauptsache (Aufnahme der Beschwerdeführerin in eine weiterführende Schule) - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei ...
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BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1
Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde i.R.d. Aufnahme eines Schülers an einer weiterführenden Schule als Wunschschule der Eltern - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen eines Fortbestehens des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung der Hauptsache (Aufnahme der Beschwerdeführerin in eine weiterführende Schule) - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.08.2016 - 1 L 2391/16
- VGH Hessen, 07.10.2016 - 7 B 2510/16
- VGH Hessen, 28.10.2016 - 7 B 2632/16
- BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2535/16
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 08.07.2019 - 1 BvR 363/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis in einem …
Dieses setzt voraus, dass entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2019 - 1 BvR 2535/16 -, Rn. 8).Denn die aus der Kostenentscheidung herrührende Beschwer reicht nicht aus, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Überprüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 75, 318 ; 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2019 - 1 BvR 2535/16 -, Rn. 14).
- BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Zwangsvollstreckung …
Eine fortdauernde Beeinträchtigung stellt auch nicht die Beschwer mit den Kosten des Gerichtsverfahrens dar (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 75, 318 ; 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2019 - 1 BvR 2535/16 -, Rn. 14).