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   BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19   

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https://dejure.org/2019,8582
BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19 (https://dejure.org/2019,8582)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2019 - 1 BvR 95/19 (https://dejure.org/2019,8582)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2019 - 1 BvR 95/19 (https://dejure.org/2019,8582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Durchsicht einer PC-Festplatte im Rahmen eines Vereinsverbotsverfahrens - zudem unzureichende Substantiierung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Öffnung und Auswertung der Kopie einer verschlüsselten Festplatte mit Daten im Rahmen eines Vereinsverbotsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Durchsicht einer PC-Festplatte im Rahmen eines Vereinsverbotsverfahrens - zudem unzureichende Substantiierung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes - und die Verletzung des Rechtsschutzanspruchs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    Dazu gehört, dass die Beschwerdeführer die behauptete Verletzung von Rechten im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG mit verfassungsrechtlichen Argumenten begründen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ) und sich sowohl mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben als auch mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung hinreichend auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 88, 40 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    Dazu gehört, dass die Beschwerdeführer die behauptete Verletzung von Rechten im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG mit verfassungsrechtlichen Argumenten begründen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ) und sich sowohl mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben als auch mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung hinreichend auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 88, 40 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    Dazu gehört, dass die Beschwerdeführer die behauptete Verletzung von Rechten im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG mit verfassungsrechtlichen Argumenten begründen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ) und sich sowohl mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben als auch mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung hinreichend auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 88, 40 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    Sie stützen die Durchsicht der Daten auf den Durchsuchungsbeschluss und § 4 Abs. 4 Satz 2 und 4 VereinsG in Verbindung mit der entsprechenden Anwendung des § 110 StPO; die Durchsicht dient der Klärung und Entscheidung, ob sichergestellte Papiere, wozu auch elektronische Unterlagen gehören (vgl. BVerfGE 113, 29 ), zurückzugeben sind oder ob die richterliche Beschlagnahme zu erwirken ist.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    19 Abs. 4 GG garantiert über das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, hinaus die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    Die Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO kann vom Bundesverfassungsgericht aber nur daraufhin überprüft werden, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts des jeweiligen Beschwerdeführers und seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz beruhen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    Dazu gehört, dass die Beschwerdeführer die behauptete Verletzung von Rechten im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG mit verfassungsrechtlichen Argumenten begründen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ) und sich sowohl mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben als auch mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung hinreichend auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 88, 40 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    Ob hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln für das vereinsrechtliche Verbotsverfahren führen werde und damit eine Durchsicht der Daten dem Durchsuchungszweck dient, obliegt primär den dafür allgemein zuständigen Fachgerichten (vgl. für das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, juris, Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    Dazu gehört, dass die Beschwerdeführer die behauptete Verletzung von Rechten im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG mit verfassungsrechtlichen Argumenten begründen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ) und sich sowohl mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben als auch mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung hinreichend auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 88, 40 ; 101, 331 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2018 - 1 S 13.18

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 95/19
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Dezember 2018 - OVG 1 S 13.18 -,.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    Die dagegen gerichteten Rechtsbehelfe der Antragsteller blieben ohne Erfolg (vgl. OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 10.12.2018 - 1 S 13.18 - juris; BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 1 BvR 95/19 - juris).
  • VG Freiburg, 20.08.2021 - 4 K 3597/19

    Durchsicht eines einem Verein gehörenden Datenträgers im Zuge eines gegen diesen

    In gleichem Sinn haben die mit der Sicherstellung der Dateien ebenfalls befassten Berliner Verwaltungsgerichte entschieden (VG Berlin, Beschl. v. 20.02.2018 - 29 L 35.18 -, OVG Berlin-Brbg, Beschl. v. 10.12.2018 - 1 S 13.18 -, juris); die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde der Antragsteller hatte keinen Erfolg (BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 1 BvR 95/19 -, juris).

    Dementsprechend hat es auch das Bundesverfassungsgericht in dem oben erwähnten Beschluss dabei belassen, darauf hinzuweisen, dass die Durchsicht strikt auf den im Durchsuchungsbeschluss festgelegten Zweck zu begrenzen sei (BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 1 BvR 95/19 -, juris, Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 1 A 3.13

    Vereinsverbot des Charters Hells Angels MC Oder City; Teilorganisation Oder City

    Für den Austausch von Ermittlungsdaten zwischen dem Beklagten und dem als Hilfsbehörde tätig werdenden Polizeipräsidium Brandenburg liegt eine bereichsspezifische Regelung sowohl hinsichtlich der Anforderung von Seiten der Verbotsbehörde als auch der (Rück-)Übermittlung an diese vor (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2018 - OVG 1 S 13.18 - juris Rn. 17 - 18, mit nachfolgendem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 12. März 2019 - 1 BvR 95/19 - sowie allgemein zu den bereichsspezifischen Anforderungen: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05 - juris Rn. 169).
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde;

    Denn die Entschlüsselung und Auswertung dient der Klärung und Entscheidung, ob die sichergestellten Papiere, wozu auch elektronische Unterlagen gehören, zurückzugeben sind oder ob eine richterliche Beschlagnahme zu erwirken ist; sie gehört zur Durchsuchung (BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 BvR 95/19 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22

    Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der

    Denn die Entschlüsselung und Auswertung dient der Klärung und Entscheidung, ob die sichergestellten Papiere, wozu auch elektronische Unterlagen gehören, zurückzugeben sind oder ob eine richterliche Beschlagnahme zu erwirken ist; sie gehört zur Durchsuchung (BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 BvR 95/19 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 18 K 6241/18

    Vereinsverbot, Durchsuchungsanordnung, Sicherstellung, Sicherstellungsbescheid,

    um eine taugliche Hilfsbehörde i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 2 VereinsG handelt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 BvR 95/19 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - OVG 1 S 13.18 -, juris, Rn. 19, und eine Hilfeleistung des C3.
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