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   BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17, 2 BvR 2272/17   

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https://dejure.org/2019,8566
BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17, 2 BvR 2272/17 (https://dejure.org/2019,8566)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17, 2 BvR 2272/17 (https://dejure.org/2019,8566)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2019 - 2 BvR 2255/17, 2 BvR 2272/17 (https://dejure.org/2019,8566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 36 HSVVollzG
    Überwachung von Telefongesprächen in der Sicherungsverwahrung (automatisierte Bandansage mit anlasslosem Hinweis auf die Möglichkeit der Gesprächsüberwachung; Begriff der Maßnahme im Strafvollzug; Möglichkeit der Verletzung von Rechten Gefangener; Recht auf effektiven ...

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die potentielle Telefonüberwachung bei Telefonaten Sicherungsverwahrter

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Klägervorbringens im Verfahren gem §§ 109 ff StVollzG - Auslegung des Begriffs der "Maßnahme" iSd § 109 StVollzG im Lichte des Art 19 Abs 4 GG ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Klägervorbringens im Verfahren gem §§ 109 ff StVollzG - Auslegung des Begriffs der "Maßnahme" iSd § 109 StVollzG im Lichte des Art 19 Abs 4 GG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1667
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 461/20

    Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes und

    Jedenfalls erzwingen in einer solchen Konstellation sowohl nationales Verfassungsrecht als auch - unabhängig davon - Unionsrecht eine (nach Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik ohne weiteres mögliche) wirksame Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 888 ZPO (zu Art. 19 Abs. 4 GG vgl. z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17, 2 BvR 2272/17 - juris Rn. 20 und vom 09.08.1999 - 1 BvR 2245/98 - juris Rn. 6 ff.; zum Unionsrecht vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 19.12.2019 - C-752/18 -, EU:C:2019:1114, juris Rn. 33 ff.; zum Ganzen vgl. z. B. Berkemann a. a. O. S. 761 ff.; Will a. a. O. S. 300 ff.; Kaerkes a. a. O.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des

    Bei der Frage, ob der Vortrag eines Beteiligten Anlass zu weiteren Ermittlungen bietet, sind auch die Erkenntnis- und Vortragsmöglichkeiten des jeweiligen Beteiligten zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 -, juris, Rn. 41, und vom 12. März 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 24 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2019 - L 11 KR 1393/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Aus Art. 19 Abs. 4 GG erwächst deshalb die Verpflichtung (vgl BVerfG 12.03.2019, 2 BvR 2255/17, juris Rn 20 mwN), dem Antragsteller (Schuldner) in eingeschränktem Umfang auch die auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung gerichtete Leistungsklage einzuräumen, mit der allerdings nur geltend gemacht werden kann, dass die (ggf vollständigen) Angaben im Vollstreckungsersuchen nach § 15a LVwVG BW inhaltlich nicht zutreffen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 1024/21

    Rechtsweg für Klage gegen im Wege der Amtshilfe geleistete polizeiliche Maßnahme

    Für die Beantwortung der Frage, ob eine Maßnahme einen in diesem Sinne "regelnden" Charakter hat, kommt es (nur) darauf an, ob die Möglichkeit besteht, dass - was im Lichte von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ausreicht - das Handeln oder Unterlassen Rechte des Gefangenen bzw. Untergebrachten verletzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17 u.a. - NJW 2019, 1667).
  • OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19

    1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die

    Der Maßnahmebegriff des § 119a StPO ist nicht anders zu verstehen als der des § 109 StVollzG, welcher im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG weit auszulegen ist (Anschluss BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. März 2019 - 2 BvR 2255/17 und 2 BvR 2272/17, juris, NJW 2019, 1667) und nach stetiger Rechtsprechung auch allgemein-abstrakte Maßnahmen umfasst.(Rn.11).

    Der Maßnahmebegriff des § 119a StPO ist nicht anders zu verstehen als der des § 109 StVollzG (vgl. OLG Koblenz a.a.O. ), welcher im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG weit auszulegen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. März 2019, 2 BvR 2255/17 und 2 BvR 2272/17, juris) und nach stetiger Rechtsprechung auch allgemein-abstrakte Maßnahmen umfasst.

  • KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19

    Besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug; maßgeblicher

    Diese verfassungsrechtliche Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes wird im Bereich des Strafvollzugsrechts durch die §§ 109 ff. StVollzG Bund konkretisiert (BVerfG NJW 2019, 1667 [1668]; NJW 1993, 3188; NStZ 1999, 428).

    § 109 StVollzG Bund eröffnet dem Gefangenen die Möglichkeit, gegen Maßnahmen zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs oder der Sicherungsverwahrung eine gerichtliche Entscheidung zu erlangen (BVerfG NJW 2019, 1667 [1668]).

  • OLG Naumburg, 29.08.2019 - 1 Ws (s) 269/19

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 118a StPO als zulässiger Rechtsbehelf

    Der Maßnahmebegriff des § 119a StPO ist nicht anders zu verstehen als der des § 109 StVollzG (vgl. OLG Koblenz a. a. O.), welcher im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG weit auszulegen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. März 2019, 2 BvR 2255/17 und 2 BvR 2272/17, juris) und nach stetiger Rechtsprechung auch allgemein-abstrakte Maßnahmen umfasst.

    Der Maßnahmebegriff des § 119a StPO ist nicht anders zu verstehen als der des § 109 StVollzG (vgl. OLG Koblenz a. a. O.), welcher im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG weit auszulegen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. März 2019, 2 BvR 2255/17 und 2 BvR 2272/17, juris) und nach stetiger Rechtsprechung auch allgemeinabstrakte Maßnahmen umfasst.

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