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   BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14   

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BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14 (https://dejure.org/2019,6964)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2019 - 2 BvR 675/14 (https://dejure.org/2019,6964)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2019 - 2 BvR 675/14 (https://dejure.org/2019,6964)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 104 Abs. 3 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO; § 21e Abs. 1 Satz 1 GVG
    Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes (Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung; präventiver Richtervorbehalt für Durchsuchungsanordnungen; Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden bei Gefahr im Verzug; Erfordernis ...

  • openjur.de

    Artt. 13 Abs. 1, 13 Abs. 2 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 21e GVG, § 22c GVG, § 59 Abs 3 S 3 SOG MV 2011
    Zu den Anforderungen des Art 13 GG an die Ausgestaltung des richterlichen Bereitschaftsdienstes - uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters zwischen 6 Uhr und 21 Uhr geboten - Erstreckung des Schutzes vor nächtlicher Wohnungsdurchsuchung auch in den Monaten ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der effektiven Durchsetzung des grundrechtssichernden Richtervorbehaltes als Pflicht der staatlichen Organe; Sicherung der Erreic...

  • Anwaltsblatt

    Art 13 GG
    BVerfG fordert richterlichen Bereitschaftsdienst zwischen 6 Uhr und 21 Uhr

  • Anwaltsblatt

    Art 13 GG
    BVerfG fordert richterlichen Bereitschaftsdienst zwischen 6 Uhr und 21 Uhr

  • doev.de PDF

    Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • rewis.io

    Zu den Anforderungen des Art 13 GG an die Ausgestaltung des richterlichen Bereitschaftsdienstes - uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters zwischen 6 Uhr und 21 Uhr geboten - Erstreckung des Schutzes vor nächtlicher Wohnungsdurchsuchung auch in den Monaten ...

  • rav-polizeirecht.de

    Zum richterlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Dienststunden und zur Nachtzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährleistung der effektiven Durchsetzung des grundrechtssichernden Richtervorbehaltes als Pflicht der staatlichen Organe; Sicherung der Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters durch die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes; Gehören der uneingeschränkten ...

  • datenbank.nwb.de

    Zu den Anforderungen des Art 13 GG an die Ausgestaltung des richterlichen Bereitschaftsdienstes - uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters zwischen 6 Uhr und 21 Uhr geboten - Erstreckung des Schutzes vor nächtlicher Wohnungsdurchsuchung auch in den Monaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Richterliche Bereitschaftsdienst - Im Schneckentempo kommen die vagen Vorgaben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht erreichbare Ermittlungsrichter - oder: Anforderungen an einen richterlichen Bereitschaftsdienst

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur nächtlichen Wohnungsdurchsuchung: Gerichte müssen Richterbereitschaft wenigstens prüfen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 13 GG
    BVerfG fordert richterlichen Bereitschaftsdienst zwischen 6 Uhr und 21 Uhr

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 13 GG; §§ 102, 104, 105 StPO
    Keine Eilanordnungskompetenz bei Notwendigkeit eines dauernden richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Nichterreichbarkeit eines Ermittlungsrichters kein Grund für Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 13 GG
    BVerfG fordert richterlichen Bereitschaftsdienst zwischen 6 Uhr und 21 Uhr

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfassungsrechtliche Vorgaben für richterlichen Bereitschaftsdienst

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Richtervorbehalt aus Art. 13 GG kann nächtlichen Bereitschaftsdienst erforderlich machen

Sonstiges (2)

  • berlin.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Amtsgericht Tiergarten beschließt Neuregelung des strafrichterlichen Bereitschaftsdienstes zum 1. Januar 2020

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 151, 67
  • NJW 2019, 1428
  • NStZ 2019, 534
  • StV 2019, 657
  • AnwBl 2019, 365
  • AnwBl Online 2019, 419
  • AnwBl Online 2019, 507
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Der präventive Richtervorbehalt dient der verstärkten Sicherung des Wohnungsgrundrechts und zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Durch seine Einschaltung soll von vornherein, nicht erst nach vollzogener Durchsuchung, sichergestellt werden, dass die Interessen des Betroffenen, der vor Anordnung der Durchsuchung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. § 33 Abs. 4 Satz 1 StPO), angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Zu diesen Voraussetzungen gehört auch eine ausreichende sachliche und personelle Ausstattung der Gerichte (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 139, 245 ).

    Wortlaut und Systematik des Art. 13 Abs. 2 GG belegen indes, dass die richterliche Durchsuchungsanordnung die Regel und die nichtrichterliche die Ausnahme sein soll (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 139, 245 ).

    Die verbleibende nachträgliche Kontrolle kann den erfolgten Grundrechtseingriff nicht mehr rückgängig machen und genügt dem Anspruch präventiven richterlichen Grundrechtsschutzes nicht (vgl. BVerfGE 139, 245 ).

    Gefahr im Verzug ist nur anzunehmen, wenn die richterliche Anordnung nicht mehr eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme - regelmäßig die Sicherung von Beweismitteln - gefährdet würde (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Soweit es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der Eilrichter auf die Unterstützung durch den nichtrichterlichen Dienst zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 9, 287 ).

    Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts entsprechenden richterlichen Bereitschaftsdienst gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 105, 239 ; 139, 245 ).

    Während der Nachtzeit ist ein ermittlungsrichterlicher Bereitschaftsdienst jedenfalls bei einem Bedarf einzurichten, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Der präventive Richtervorbehalt dient der verstärkten Sicherung des Wohnungsgrundrechts und zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Durch seine Einschaltung soll von vornherein, nicht erst nach vollzogener Durchsuchung, sichergestellt werden, dass die Interessen des Betroffenen, der vor Anordnung der Durchsuchung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. § 33 Abs. 4 Satz 1 StPO), angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Zu diesen Voraussetzungen gehört auch eine ausreichende sachliche und personelle Ausstattung der Gerichte (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 139, 245 ).

    Wortlaut und Systematik des Art. 13 Abs. 2 GG belegen indes, dass die richterliche Durchsuchungsanordnung die Regel und die nichtrichterliche die Ausnahme sein soll (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 139, 245 ).

    Gefahr im Verzug ist nur anzunehmen, wenn die richterliche Anordnung nicht mehr eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme - regelmäßig die Sicherung von Beweismitteln - gefährdet würde (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Die Annahme von Gefahr im Verzug kann nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne mangels Erreichbarkeit eines zuständigen Richters nicht zu erlangen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Damit korrespondiert die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes, zu sichern (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
    Soweit es erforderlich erscheint, ist auch sicherzustellen, dass der Eilrichter auf die Unterstützung durch den nichtrichterlichen Dienst zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 9, 287 ).

    Während der Nachtzeit ist ein ermittlungsrichterlicher Bereitschaftsdienst jedenfalls bei einem Bedarf einzurichten, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).

    Ein plausibler Erfahrungswert kann der Umstand sein, dass in Großstädten zur Abend- und Nachtzeit signifikant mehr eilbedürftige Anträge auf Erlass von Durchsuchungsanordnungen anfallen als in ländlichen Gerichtsbezirken (vgl. einerseits BVerfGK 9, 287 zur Großstadt München und andererseits BVerfGK 2, 176 zum Land Brandenburg).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Eine den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 149, 86 ; 151, 67 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Soweit die Beschwerdeführenden durch die angegriffenen Vorschriften selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sind, haben sie nur zu einem Teil in einer den § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise (vgl. dazu BVerfGE 151, 67 m.w.N.) die Möglichkeit aufzeigt, durch die angegriffenen Regelungen in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt zu sein.
  • VG Stuttgart, 18.02.2021 - 1 K 9602/18

    Abschiebung zur Nachtzeit - Personenfeststellung in Erstaufnahmeeinrichtung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt als Nachtzeit bei Wohnungsdurchsuchungen ganzjährig in Deutschland einheitlich der Zeitraum von 21 Uhr bis 6 Uhr (BVerfG, Beschluss vom 12.03.2019 - 2 BvR 675/14 -, juris Rn. 58 ff.; anders noch § 31 Abs. 4 PolG).

    Stellt bereits die Durchsuchung der Wohnung bei Tage einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Wohnungsinhabers dar, sind bei einer nächtlichen Wohnungsdurchsuchung zusätzlich die Nachtruhe und die damit verbundene besondere Privatsphäre betroffen (BVerfG, Beschluss vom 12.03.2019 - 2 BvR 675/14 -, juris Rn. 61).

    Es ändert aber nichts daran, dass sich der Schutz der Nachtzeit von Verfassungs wegen geboten bereits 2018 auch auf die Zeit von 4 Uhr bis 6 Uhr morgens erstreckte (BVerfG, Beschluss vom 12.03.2019 - 2 BvR 675/14 -, juris Rn. 66).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Regelung des § 9 Abs. 2 LVwVG verfassungswidrig ist, weil darin für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September entgegen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 12.03.2019 - 2 BvR 675/14 -, juris Rn. 58 ff.) als Nachtzeit die Stunden von 21 Uhr bis 4 Uhr definiert werden.

  • BGH, 04.06.2020 - 4 StR 15/20

    Beweisverwertungsverbot (Missachtung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung der

    Dem entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 Halbsatz 1 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 BvR 675/14, NJW 2019, 1428 Rn. 52 f. mwN).

    Gefahr im Verzug ist nur anzunehmen, wenn die richterliche Anordnung nicht mehr eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme - regelmäßig die Sicherung von Beweismitteln - gefährdet würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 BvR 675/14, NJW 2019, 1428 Rn. 52 f.; Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, NJW 2001, 1121, 1122 f.; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, NJW 2007, 2269 Rn. 17 mwN).

    Nur in Ausnahmesituationen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen sie selbst die Anordnung wegen Gefahr im Verzug treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 BvR 675/14, NJW 2019, 1428 Rn. 55 f.; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367 Rn. 20 mwN).

  • BVerfG, 08.03.2024 - 2 BvR 1480/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer verdeckten

    Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht in einer den Substantiierungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG entsprechenden Weise aufgezeigt (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab BVerfGE 88, 40 ; 129, 269 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 - Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Art. 13 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, in den geschützten Räumen "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 2 BvR 675/14 - BVerfGE 151, 67; Urt. v. 03.03.2004, a.a.O.; Beschl. v. 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 - BVerfGE 103, 142; Jarass, a.a.O., Art. 13 Rn. 1, m.w.N.).

    (4) Der Wille des Nutzungsberechtigten, das ihm zugewiesene Zimmer zur "Sphäre für eine private, "höchstpersönliche" Entfaltung" zu machen (vgl. erneut BVerfG, Urt. v. 03.03.2004, a.a.O.) und dort von staatlichen Eingriffen möglichst "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. erneut BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019, a.a.O.), ist mithin rechtlich beachtlich.

    Das hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil mit eingehender, das besondere Gewicht des mit einem nächtlichen Betreten verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (vgl. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; zu nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 2 BvR 675/14 - BVerfGE 151, 67) berücksichtigender und insgesamt zutreffender Begründung entschieden (vgl. Bl. 34 f. i.V.m. §§ 30 f. d. UA.).

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist

    Der präventive Richtervorbehalt gewährleistet Beamtinnen und Beamten nicht nur ein Höchstmaß an effektivem Rechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. März 2019 - 2 BvR 675/14 -, Rn. 53 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2022 - V ZR 199/21

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Grenzfeststellung: Mitwirkungspflicht

    Die durch Art. 13 Abs. 1 GG gewährleistete Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit einen elementaren Lebensraum; in seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 151, 67 Rn. 52 mwN; vgl. auch BVerfGE 120, 274, 309 mwN).
  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1661/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines inhaftierten Beschwerdeführers betreffend die

    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seiner Bevollmächtigten insoweit (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 69, 248 ; 71, 122 ; 105, 239 ; 135, 259 ; 151, 67 ).
  • BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 19/22

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des

  • BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20

    Verfassungswidrige Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22

    Wegen der Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz erfolgreiche

  • BVerfG, 14.09.2021 - 1 BvR 1525/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug von Teilen der elterlichen

  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das vereinsrechtliche Verbot von

  • BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1496/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen unterbliebene Vollstreckung einer

  • VG Düsseldorf, 16.11.2020 - 7 I 32/20

    Durchsuchung zur Durchführung einer Abschiebung um 4.30 Uhr in der Regel

  • BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer

  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 515/23

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

  • BVerfG, 04.02.2024 - 2 BvR 944/23

    Mangels Aufzeigens einer möglichen Grundrechtsverletzung und mangels Wahrung des

  • BVerfG, 11.05.2023 - 2 BvR 852/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die im Exequaturverfahren für zulässig

  • BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss aus einem Sportverein wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2021 - 18 E 221/21

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung nach dem AufenthG

  • BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die

  • BVerfG, 17.02.2022 - 1 BvR 743/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen zur Regelung

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 1 B 1341/21

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines einstweiligen Anordnungsanspruchs

  • BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannten 3G-Regelungen in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 3 M 143.20

    Durchsuchung einer Wohnung zwecks Durchführung einer Abschiebung

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1090/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

  • VG Köln, 04.03.2021 - 5 I 3/21

    Durchsuchung einer Wohnung zum Zwecke der Abschiebung zur Nachtzeit, Rechtsweg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - 14 A 4304/19

    Vermietung von Wohnraum an "Medizintouristen" ist Zweckentfremdung!

  • BVerfG, 31.08.2023 - 1 BvR 1602/23

    Verfassungsbeschwerden in äußerungsrechtlichen Eilverfahren wegen unzureichend

  • BVerfG, 31.08.2023 - 1 BvR 1601/23

    Verfassungsbeschwerden in äußerungsrechtlichen Eilverfahren wegen unzureichend

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2023 - 3 I 1.23
  • VG Berlin, 04.10.2021 - 10 K 383.19
  • BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Entscheidungen

  • LG Trier, 06.02.2024 - 1 Qs 4/24

    Durchsuchung, Verhältnismäßigkeit, Richtervorbehalt

  • BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 1899/22

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels ausreichender Begründung erfolglose

  • VG Chemnitz, 16.04.2019 - 1 L 131/19
  • VG Aachen, 13.09.2021 - 8 I 16/21

    Wohnungsdurchsuchung; Verwaltungsrechtsweg; örtliche Zuständigkeit; förmliche

  • VG Düsseldorf, 01.12.2020 - 7 L 2433/20

    Abschiebungsschutz; Wohnungsdurchsuchung; fehlende richterliche Anordnung;

  • VG Neustadt, 27.11.2019 - 5 K 296/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

  • VG Aachen, 05.08.2021 - 8 I 13/21

    Durchsuchungsanordnung; Familie; Einreise- und Aufenthaltsverbot; familiäre

  • OVG Bremen, 26.10.2023 - 2 S 302/23

    Durchsuchung zur Nachtzeit; Durchsuchungsanordnung

  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2021 - 14 K 4872/16
  • VG Hamburg, 19.01.2023 - 5 V 206/23

    Zur Durchführung einer nächtlichen Durchsuchung zum Zwecke der Ergreifung von

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