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   BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88   

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BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88 (https://dejure.org/1991,1993)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88 (https://dejure.org/1991,1993)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 1991 - 1 BvR 1088/88 (https://dejure.org/1991,1993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Chefarztbrief

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 1004; GG Art. 5
    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2339
  • ZUM 1991, 576
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88
    Diese Regelungen sind freilich ihrerseits im Lichte der grundlegenden Bedeutung der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen und anzuwenden und so in ihrer grundrechtsbeschränkenden Wirkung selber wieder einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198, 208 f.).
  • OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht im

    Dieses ist z.B. in einem Fall angenommen worden, in dem ein Brief in amtlicher Funktion geschrieben und an einem Amtsinhaber mit dem Ziel gerichtet worden war, rechtliche Schritte einzuleiten, und der Inhalt des Briefes von öffentlichem Interesse war (vgl. BVerfG NJW 1991, 2339 - Chefarztbriefe).
  • BGH, 26.11.2019 - VI ZR 12/19

    Kein Schertz: Medienanwalt wollte Spiegel einschüchtern und verliert

    In Betracht kommt allein, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in seiner Ausprägung als Bestimmungsrecht des Autors über die Veröffentlichung eines von ihm verfassten Schreibens berührt ist (vgl. BVerfG NJW 1991, 2339, juris Rn. 16).

    Aufzeichnungen vertraulichen Charakters dürfen daher im Grundsatz nur mit Zustimmung des Verfassers und nur in der von ihm gebilligten Weise veröffentlicht werden (BGH, Urteile vom 25. Mai 1954 - I ZR 211/53, BGHZ 13, 334, 338 f. - Aufzeichnungen privaten Charakters, hier: in ihrem Sinn veränderte Wiedergabe eines Anwaltsschreibens; vom 26. November 1954 - I ZR 266/52, BGHZ 15, 249, 257 f. - Tagebücher und private Briefe; Senatsurteil vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120, 123 - Veröffentlichung der schriftlichen Aufzeichnung eines heimlich abgehörten Telefongesprächs; BVerfG NJW 1991, 2339, juris Rn. 16 - Veröffentlichung eines nicht zur Veröffentlichung bestimmten Schreibens eines Amtsträgers an einen anderen Amtsträger).

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Vom Schutz umfasst ist das Recht des Äußernden, die Modalitäten einer Äußerung und damit das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen (vgl. BVerfGE 54, 129 [138 f.]; 93, 266 [289]; 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1991, S. 2339 f.).
  • OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15

    Fehlende Strafbarkeit der Bezeichnung eines Richters als "Lügner" oder

    Für Tatsachenbehauptungen gilt, dass ihr Schutz dort endet, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass jedenfalls die bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind (BVerfG, NJW 1991, 2339; 1994, 1779).
  • LG Hamburg, 23.11.2015 - 324 O 90/15

    Unerlaubte Handlung: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch

    Der Meinungsfreiheit bzw. dem Informationsinteresse kommt bei Mitteilungen, die nicht im privaten Interesse, sondern in öffentlichen Angelegenheiten erfolgen, grundsätzlich ein hoher Rang zu (BVerfG, Beschluss v. 12.04.1991, 1 BvR 1088/88 - Juris Abs. 14).
  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Ihr Schutz endet da, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass jedenfalls die bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind (BVerfG NJW 1991, 2339; 1994, 1779; vgl. Berkemann JR 1999, 177).
  • BGH, 25.10.2022 - VI ZR 258/21

    Zulässigkeit der Klage: Schlichtungsversuch bei Ansprüchen aus einer Verletzung

    Die Klägerin macht damit eine ungenehmigte Weitergabe vertraulicher, nur an einen bestimmten Empfänger gerichteter Nachrichten geltend, also eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfG, NJW 1991, 2339, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 25. Mai 1954 - I ZR 211/53, BGHZ 13, 334, 338 f., juris Rn. 22; Senatsurteile vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, VersR 2015, 115 Rn. 15; vom 26. November 2019 - VI ZR 20/19, NJW-RR 2020, 367 Rn. 24 f.; Erman/Klass, BGB, 16. Aufl., Anhang zu § 12 Rn. 117 f.).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

    Auch eine wiederholte Publikation stellt eine, wenn auch möglicherweise abgeschwächte Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts dar (BVerfG-K, NJW 1991, 2339).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
    Daraus folgt, dass grundsätzlich dem Verfasser allein die Befugnis zusteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, da jeder unter Angabe identifizierender Merkmale erfolgenden Veröffentlichung von Aufzeichnungen eines noch lebenden Menschen von der Allgemeinheit eine entsprechende Willensrichtung des Verfassers entnommen wird (vgl. BGH v. 25.05.1954 - I ZR 211/53, juris Rn. 22; vgl. zur unbefugten Veröffentlichung eines Briefes auch BVerfG v. 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88, juris Rn. 16).
  • BGH, 26.11.2019 - VI ZR 20/19

    Kurze Wiedergabe des Inhalts eines Anwaltsschreibens ohne wörtliche Zitate in

    Im Streitfall ist der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts weder als Recht, von der Unterschiebung nicht getaner Äußerungen verschont zu bleiben (BVerfGE 54, 148, 153 f. - Eppler), noch in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13, Rn. 83 ff.; Senatsurteil vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12, BGHZ 198, 346 Rn. 11 mwN), in seiner Ausprägung als Schutz der Vertraulichkeits- und Geheimsphäre (vgl. Senatsurteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, NJW 2015, 782 Rn. 15 mwN), oder in seiner Ausprägung als Bestimmungsrecht des Autors über die Veröffentlichung eines von ihm verfassten Schreibens (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2019 - VI ZR 12/19, z.V.b., unter II 1 b ee; BVerfG NJW 1991, 2339, juris Rn. 16) betroffen.
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 53/18
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2006 - 6 U 140/05

    Zulässigkeit einer für ein verschreibungspflichtiges Medikament werbenden

  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

  • OLG Hamm, 19.09.2019 - 13 U 53/18

    Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum

  • KG, 31.10.2006 - 9 W 152/06

    Zitate aus anwaltlichen Schriftsätzen

  • KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06

    Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen

  • BVerfG, 28.07.1992 - 1 BvR 1088/88

    Reichweite des Auslagenerstatungsanspruchs nach § 34a BVerfGG

  • OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00

    Üble Nachrede; Meinungsäußerung; Tatsachenbehauptung; Aussage im Internet; Kritik

  • LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04

    Genehmigung zu pharmakologischen und toxikologischen Versuchen an

  • VG Trier, 26.03.2014 - 5 K 1328/13

    Freie Meinungsäußerung

  • KG, 19.06.2007 - 9 W 75/07

    Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte

  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 324 O 424/08
  • LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 585/07

    "Kapitalist" und "Erpresser" sind zulässige Meinungsäußerungen

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