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   BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95   

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https://dejure.org/1999,2721
BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95 (https://dejure.org/1999,2721)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95 (https://dejure.org/1999,2721)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 1 BvR 1988/95 (https://dejure.org/1999,2721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Versagung von Prozeßkostenhilfe - Säuglingserstausstattung - Kostenersatz - Sonderbedarf - Laufender Unterhalt - Regelunterhalt - Schutz unehelicher Kinder

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BGB § 1615 f Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1613 Abs. 2; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kosten für Säuglingserstausstattung, hier: Klage eines nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kosten für Säuglingserstausstattung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3112
  • FamRZ 1999, 1342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95
    Eine solche Rechtsprechung läßt auch außer Betracht, daß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG allgemein gebieten, Unterhaltsregelungen zu vermeiden, die sich für die Entwicklung von Kindern nachteilig auswirken (vgl. BVerfGE 57, 361 ).
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95
    Abweichungen gegenüber dem Recht der ehelichen Kinder sind deshalb grundsätzlich nur in eingeschränktem Umfang zulässig, etwa wenn eine förmliche Gleichstellung der besonderen sozialen Situation des nichtehelichen Kindes nicht gerecht würde (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 85, 80 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß der in erster Linie an den Gesetzgeber gerichtete Auftrag aus Art. 6 Abs. 5 GG auch von der Rechtsprechung bei der Anwendung des geltenden Rechts zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 96, 56 ).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95
    Abweichungen gegenüber dem Recht der ehelichen Kinder sind deshalb grundsätzlich nur in eingeschränktem Umfang zulässig, etwa wenn eine förmliche Gleichstellung der besonderen sozialen Situation des nichtehelichen Kindes nicht gerecht würde (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 85, 80 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95
    Von einer nicht barunterhaltspflichtigen Kindesmutter eine Vorfinanzierung zu verlangen, kann zudem in besonderer sozialer Situation der sozialen Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 4 GG widersprechen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95
    Eine diesen grundgesetzlichen Vorgaben entsprechende verfassungskonforme Auslegung der Regelunterhalt-Verordnung war dem Landgericht nicht verwehrt (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
  • OLG Koblenz, 12.05.2009 - 11 UF 24/09

    Kindesunterhalt für die Vergangenheit: Säuglingserstausstattung als Sonderbedarf;

    Die Erstausstattung eines Säuglings stellt Sonderbedarf im Sinne des § 1613 II 1 Ziffer 1 BGB dar (vgl. Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 6, Rn. 15; BVerfG, FamRZ 1999, 1342; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1685; Palandt-Diederichsen, 68. Aufl., Rn. 20 zu § 1613 BGB).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

    (3)Der in erster Linie an den Gesetzgeber gerichtete Auftrag aus Art. 6 Abs. 5 GG ist auch von der Verwaltung und der Rechtsprechung bei der Anwendung des geltenden Rechts zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 26, 44 ; 26, 265 ; 96, 56 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 1999 - 1 BvR 1988/95 -, Rn. 4; vom 8. Januar 2009, - 1 BvR 755/08 -, Rn. 16).

    Abweichungen gegenüber dem Recht der ehelichen Kinder sind deshalb grundsätzlich nur in eingeschränktem Umfang zulässig, etwa wenn eine förmliche Gleichstellung in ebenso geschützte Rechtspositionen Dritter eingriffe oder der besonderen sozialen Situation des nichtehelichen Kindes nicht gerecht würde (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 85, 80 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 1999 - 1 BvR 1988/95 -, Rn. 4).

  • OLG Frankfurt, 21.07.2010 - 4 UF 55/10

    Kieferorthopädische Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Ob er außergewöhnlich hoch ist, beurteilt sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten (BVerfG FamRZ 1999, 1342; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 4.10.2006, 5 UF 249/05).
  • BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08

    Verletzung von Art 6 Abs 5 GG durch Ablehnung des Pflichtteilsrechts eines vor

    Der in erster Linie an den Gesetzgeber gerichtete Auftrag aus Art. 6 Abs. 5 GG ist auch von der Rechtsprechung bei der Anwendung des geltenden Rechts zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 26, 44 ; 26, 265 ; 96, 56 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 1999 - 1 BvR 1988/95 -, NJW 1999, S. 3112).
  • OLG Hamm, 30.01.2008 - 8 U 94/07

    Passivlegitimation der KG bei Klagen gegen Gesellschaftsbeschlüsse - Wirksamkeit

    Grundsätzlich ist bei Personengesellschaften, und zwar auch bei Publikumsgesellschaften, der Streit über die Wirksamkeit von Gesellschaftsbeschlüssen zwischen den Gesellschaftern und nicht mit der Kommanditgesellschaft auszutragen (BGH NJW 1999, 3112; NJW 2003, 1729).
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