Rechtsprechung
   BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11638
BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14 (https://dejure.org/2015,11638)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14 (https://dejure.org/2015,11638)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 2 BvR 2319/14 (https://dejure.org/2015,11638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 63 StGB; § 67d StGB; § 67e Abs. 2 StGB
    Rechtsschutzbedürfnis bei Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Garantie effektiven Rechtsschutzes; Feststellungsinteresse nach Erlass einer Folgeentscheidung; tiefgreifender Grundrechtseingriff; prozessuale Überholung; kein ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die Entscheidung gemäß § 67e Abs. 2 StGB führt zur prozessualen Überholung vorangegangener Entscheidungen, womit das Rechtsschutzbedürfnis für eine den vergangenen Zeitraum betreffende fachgerichtliche Entscheidung entfällt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 63 StGB, § 67e Abs 2 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Zum Rechtsschutzinteresse im Falle prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung gem § 67e Abs 2 StGB - hier: keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach zwischenzeitlich erfolgter Aussetzung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Rechtsschutzinteresse im Falle prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung gem § 67e Abs 2 StGB - hier: keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; StGB § 63
    Verfassungsmäßigkeit einer Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach zwischenzeitlich erfolgter Aussetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes - und die prozessuale Überholung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 02.07.2014 - 2 BvR 64/14

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    1. Der Beschwerdeführer, gegen den mit Urteil des Landgerichts Augsburg vom 7. Juli 2009 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB angeordnet worden war, hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde (2 BvR 64/14) gegen die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung durch Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 8. August 2013 sowie die Verwerfung seiner gegen diesen Beschluss gerichteten sofortigen Beschwerde durch Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. September 2013 gewandt.

    b) Diesem verbliebenen Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers wurde durch die Entscheidung der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2014 im Verfahren 2 BvR 64/14 Genüge getan, mit welcher festgestellt worden ist, dass die Beschlüsse des Landgerichts Memmingen vom 8. August 2013 und des Oberlandesgerichts München vom 18. September 2013, die die Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hatten, den Anforderungen, die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für die Begründung der Anordnung einer Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ergeben, nicht genügten und damit einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begründeten.

    Eine solche Feststellung wurde hier aber durch die Entscheidung der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2014 in dem Verfahren 2 BvR 64/14 bereits getroffen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Tenor des Beschlusses vom 2. Juli 2014 (2 BvR 64/14, juris).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne ein Verurteilter zwar bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, auch wenn sie tatsächlich nicht mehr fortwirkten, im Einzelfall auch nachträglich die Rechtmäßigkeit des Grundrechtseingriffs (fach-)gerichtlich klären lassen; dies gelte allerdings nur dann, wenn eine Fallgestaltung vorliege, bei der sich nach dem typischen Verfahrensablauf die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränke, in der gegen die belastende Maßnahme eine gerichtliche Entscheidung in der von der Strafprozessordnung vorgesehenen Weise üblicherweise nicht beziehungsweise kaum erlangt werden könne (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ).

    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen' lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ).

    Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 71 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssten tiefgreifende Grundrechtseingriffe wie Freiheitsentziehungen auch bei prozessualer Überholung grundsätzlich fachgerichtlich überprüfbar bleiben (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 6, 303).

    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen' lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ).

    Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 71 ).

    Es ist ein allgemein anerkanntes Rechtsprinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. BVerfGE 61, 126 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2380/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zureichende

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits im Rahmen eines Beschlusses aus dem Jahr 2008 (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2380/06 -, juris) festgestellt, dass im Falle einer zwischenzeitlich ergangenen neuen Fortdauerentscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten für eine erneute Entscheidung der Vollstreckungsgerichte für den vergangenen Zeitraum nicht mehr bestehe, sondern lediglich dafür, die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen früheren Entscheidungen im Wege der Verfassungsbeschwerde zu erreichen.

    Dieser Annahme stehe auch nicht der Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 (2 BvR 2380/06, juris) entgegen.

    Im Hinblick auf den mit dem Freiheitsentzug verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriff besteht allerdings noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung einer etwaigen Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Fortdauerentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2380/06 -, juris, Rn. 23).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    Sie gewährleistet nicht nur, dass überhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten offensteht, sondern vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 94, 166 ; 112, 185 ).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes richtet sich auch an den die Verfahrensordnung anwendenden Richter (vgl. BVerfGE 97, 298 ; 112, 185 ).

    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen' lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 71 ).

    Dies mag unter dem Gesichtspunkt effektiven Grundrechtsschutzes zu berücksichtigen sein, wenn es um das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bezogen auf die Feststellung einer etwaigen Verfassungswidrigkeit eines tatsächlich nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffs geht (vgl. BVerfGE 117, 71 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ).

    Sie gewährleistet nicht nur, dass überhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten offensteht, sondern vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 94, 166 ; 112, 185 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen' lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2319/14
    Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Daran vermag auch eine etwaige prozessuale Überholung der angegriffenen Beschlüsse durch spätere (erneute) Unterbringungsentscheidungen nichts zu ändern (BVerfGK 5, 230 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2380/06 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Mai 2015 - 2 BvR 2319/14 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14 -, juris, Rn. 38).
  • BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 631/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    Daran vermag auch eine etwaige prozessuale Überholung der angegriffenen Beschlüsse nichts zu ändern (BVerfGK 5, 230 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2380/06 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Mai 2015 - 2 BvR 2319/14 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14 -, juris, Rn. 38; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 -, juris, Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht