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   BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17   

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BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17 (https://dejure.org/2020,13717)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17 (https://dejure.org/2020,13717)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 2 BvR 2151/17 (https://dejure.org/2020,13717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fachgerichtliche Versagung von Prozesskostenhilfe unter Entscheidung einer höchst strittigen Rechtsfrage verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 166 VwGO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: fachgerichtliche Versagung von PKH unter Entscheidung einer höchst strittigen Rechtsfrage verletzt Anspruch des Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) - zudem keine Berücksichtigung von ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: fachgerichtliche Versagung von PKH unter Entscheidung einer höchst strittigen Rechtsfrage verletzt Anspruch des Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) - zudem keine Berücksichtigung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: fachgerichtliche Versagung von PKH unter Entscheidung einer höchst strittigen Rechtsfrage verletzt Anspruch des Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) - zudem keine Berücksichtigung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, soweit sie zur Entscheidung angenommen wurde, steht der Abschluss des einstweiligen Rechtsschutz- und des Hauptsacheverfahrens nicht entgegen, zu deren Durchführung der Beschwerdeführer die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt hatte (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Die Fachgerichte überschreiten ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen von Erfolgsaussichten überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; vgl. Bergner/Pernice, in: Emmenegger/ Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - erörtert von den wissenschaftlichen Mitarbeitern, Band 2, S. 241 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige und noch nicht geklärte oder hoch streitige Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt jedoch die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    So sind etwa die Voraussetzungen (Kostenvorschusspflicht, Anwaltszwang) und weitere Modalitäten (Schriftlichkeit oder Mündlichkeit des Verfahrens, Amtsermittlung, weiterer Rechtsmittelzug) des jeweiligen Rechtsschutzwegs zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ).

    In einem solchen Fall kann die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festgehalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zugebilligt werden, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    Im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung findet im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 133, 37 ).

    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ).

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 15 m.w.N.).

    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht zwischenzeitlich auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, wobei es verfassungsrechtlich unerheblich ist, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt wird oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren mit den dort zur Verfügung stehenden prozessualen Mitteln darzustellen und von dort aus - soweit statthaft - in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGK 2, 279 ; 8, 213 ).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ), auch wenn die Verfassungsbeschwerde gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    Im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung findet im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - A 9 S 350/17

    Antrag auf Wiederaufnahme des Asylverfahrens und Klage gegen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    An einer aktuellen Entscheidung des dem Verwaltungsgericht übergeordneten Hessischen Verwaltungsgerichtshofs fehlte es, während es in der erstinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ungeklärt war, ob einem Begehren nach gerichtlichem Rechtsschutz gegen einen (ersten) Einstellungsbescheid nach § 33 Abs. 1, Abs. 2 AsylG wegen der bestehenden Möglichkeit eines Wiederaufnahmeantrags an das Bundesamt das Rechtsschutzbedürfnis fehle (vgl. seitdem mit einer von der hier angegriffenen Entscheidung abweichenden Auslegung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Januar 2018 - A 9 S 350/17 -, ESVGH 68, 143 ).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83

    Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen dar (vgl. BVerfGE 49, 70 ), auch wenn die Verfassungsbeschwerde gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

  • BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung von

  • BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvR 1385/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund formeller Subsidiarität

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht des erstinstanzlichen Eilantrags ist der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs maßgebend (BVerfG, Beschlüsse vom 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 20, und vom 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.10.2020 - 12 S 1502/18 -, juris Rn. 3, und vom 23.04.2019 - 11 S 2292/18 -, juris Rn. 3; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2024 - 14 PA 94/23

    Entscheidungsreife; Inobhutnahme; Prozesskostenhilfe; Zum maßgeblichen Zeitpunkt

    Hingegen dürfen dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Beschl. v. 19.1.2021 - 8 PA 6/21 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, sind ebenso wie dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 15 und vom 12. Mai 2020 - 2 BvR 2151/17 -, Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 12 S 476/20

    Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, vom 05.12.2018 - 2 BvR 2557/17 -, juris Rn. 14, und vom 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 12.07.2023 - 12 C 22.30494

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Ablehnung des Erlasses von Unterkunftsgebühren

    Mit Blick auf die Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten (vgl. hierzu aus jüngerer Zeit BVerfG, B.v.12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 - BeckRS 2020, 11557 Rn. 17) dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden; vor allem ist es unzulässig, schwierige Rechtsfragen, die in einer vertretbaren Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu erschweren (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 19).

    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, sind grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 - BeckRS 2020, 11557).

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2020 - 2 VAs 19/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Aus dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit folgt eine Auslegung des § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO dahin, dass ein Rechtsschutzbegehren schon dann hinreichende Erfolgsaussichten haben kann, wenn die Entscheidung von der Beantwortung einer schwierigen und noch nicht geklärten oder von einer in hohem Maße streitigen Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Mai 2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris).

    Es ist dabei verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Mai 2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 12 S 1800/20

    Prozesskostenhilfe; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufrechterhaltung

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, vom 05.12.2018 - 2 BvR 2557/17 -, juris Rn. 14, und vom 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 12 S 3232/20

    Klageerhebung; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, vom 05.12.2018 - 2 BvR 2557/17 -, juris Rn. 14, und vom 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 6/21

    Bewilligungsreife; Erledigung: PKH; Erledigungserklärung; Prozesskostenhilfe;

    Jedenfalls dürfen dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.5.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2022 - 12 S 3164/21

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.03.2021 - 2 BvR 353/21 -, juris Rn. 4, vom 12.05.2020 - 2 BvR 2151/17 -, juris Rn. 19, vom 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 22, und vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2021 - 19 E 815/20
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1558/20

    Zur Pflicht des Gerichts zur Rücksichtnahme bei einem isolierten

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2021 - 12 S 1650/20

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen bei einem Ausbildungsabbruch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 19 AS 742/20
  • VGH Bayern, 28.04.2021 - 12 C 20.2427

    Erfolgloser PKH-Antrag für Klage gegen BAföG-Rückforderungsbescheid nach

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21

    Bewilligung; Formular; Formularerklärung; Minderjähriger; Prozesskostenhilfe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - 19 E 752/20
  • OVG Hamburg, 26.08.2022 - 5 Bf 149/22

    Bewilligung von Fahrtkosten zum mündlichen Verhandlungstermin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 19 E 440/20

    Berücksichtigung von Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - 19 E 8/21
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 14 PA 83/23

    Formularerfordernis; Prozeskostenhilfe; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

  • VGH Bayern, 26.01.2023 - 19 C 21.3054

    Reichweite einer Verpflichtungserklärung

  • OVG Sachsen, 09.10.2020 - 4 D 54/20

    Prozesskostenhilfe; Zurückverweisung; Erfolgsaussichten; Rechtsschutzgleichheit

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