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   BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02   

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https://dejure.org/2002,6040
BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02 (https://dejure.org/2002,6040)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02 (https://dejure.org/2002,6040)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 1 BvQ 19/02 (https://dejure.org/2002,6040)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unstatthaftigkeit einer Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, ein Urteil des BVerfG zu ändern oder dessen Vollziehung zu blockieren - erhebliche Zweifel an Zulässigkeit einer eA, die der Sicherung eines bei einem anderen Gericht anhängigen Verfahrens dient

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Beim OLG zugelassener Rechtsanwalt - Singularzulassung - Rechtswegerschöpfung - Isolierte einstweilige Anordnung

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 25; ZPO § 78; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufhebung der Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2632
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    die Vollziehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 - vorläufig auszusetzen, .

    Sie haben - ebenso wie Rechtsanwalt W. - beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 betreffend die Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten (BVerfGE 103, 1) eingelegt.

  • EGMR, 06.02.2003 - 71630/01

    A. W. und andere gegen Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    hilfsweise über die Beschwerde des Rechtsanwalts Albrecht Wendenburg zu dem Aktenzeichen 71630/01 rechtskräftig entschieden hat zuzüglich einer "Nachlauffrist",.

    hilfsweise über die Beschwerde des Rechtsanwalts Albrecht Wendenburg zu dem Aktenzeichen 71630/01, .

  • BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    Abgesehen davon wäre auch eine Verfassungsbeschwerde gegen ein noch nicht verabschiedetes Gesetz nicht in Betracht gekommen, weil eine Beschwer für Rechtsunterworfene zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2002 - 1 BvR 1412/97 und 1 BvQ 14/02 -, Umdruck S. 7).
  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    b) Die Antragsteller haben im Übrigen wirtschaftliche Nachteile, die die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes ohnehin grundsätzlich nicht rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 20, 363 f.; 56, 396 ), nicht konkret dargelegt.
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    Ist - wie hier - ein Verfahren zur Hauptsache noch nicht anhängig, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 92, 130 ; 103, 41 ).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    Ist - wie hier - ein Verfahren zur Hauptsache noch nicht anhängig, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 92, 130 ; 103, 41 ).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81

    Agent

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    b) Die Antragsteller haben im Übrigen wirtschaftliche Nachteile, die die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes ohnehin grundsätzlich nicht rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 20, 363 f.; 56, 396 ), nicht konkret dargelegt.
  • BVerfG, 29.11.1951 - 1 BvR 257/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BVerfG

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02
    Gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Verfassungsbeschwerde nicht zulässig (vgl. BVerfGE 1, 89 ).
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