Rechtsprechung
BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, § 163 AO 1977, § 8 EStG, § 11 EStG, § 33 Abs 1 EStG
Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips ...
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- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Der Grundtatbestand des § 33 EStG
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - 3 K 1750/13
- BFH, 12.07.2017 - VI R 36/15
- BFH, 23.10.2017 - VI S 8/17
- BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
Eines Eingehens auf die Frage bedarf es nicht, ob, gegebenenfalls inwieweit und an welcher Stelle der Steuerfestsetzung der sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG auch im Lichte des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK; vgl. BVerfGE 142, 313 ) ergebenden besonderen Verantwortung für Behinderte (vgl. BVerfGE 96, 288 ) Rechnung zu tragen ist. - BFH, 10.06.1988 - III R 248/83
Außergewöhnliche Belastungen sind auch bei Fremdfinanzierung im Jahr der …
Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
Aus dem Vorbringen der Verfassungsbeschwerde ergibt sich nicht, inwieweit im Rahmen der beantragten Billigkeitsentscheidung - auch unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierung der Aufwendungen (vgl. dazu BFHE 154, 63) - im vorliegenden Fall zwingende atypische Besonderheiten zu berücksichtigen gewesen wären. - BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
Zwar können Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG steuermindernd berücksichtigt werden (vgl. BFH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - VI R 7/09 -, BStBl 2010 II S. 280).
- BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
Nur solche können jedoch eine abweichende Billigkeitsentscheidung von den mit der Regelung des § 33 EStG zur Anwendung kommenden Prinzipien rechtfertigen, da die Billigkeitsentscheidung nicht die gesetzliche Regelung unterlaufen darf (vgl. BVerfGE 48, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14 -, www.bverfg.de, Rn. 9;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, www.bverfg.de, Rn. 10 ff.). - BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, …
Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
Nur solche können jedoch eine abweichende Billigkeitsentscheidung von den mit der Regelung des § 33 EStG zur Anwendung kommenden Prinzipien rechtfertigen, da die Billigkeitsentscheidung nicht die gesetzliche Regelung unterlaufen darf (vgl. BVerfGE 48, 102 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14 -, www.bverfg.de, Rn. 9;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, www.bverfg.de, Rn. 10 ff.). - BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Mindestbesteuerung des …
Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
Nur solche können jedoch eine abweichende Billigkeitsentscheidung von den mit der Regelung des § 33 EStG zur Anwendung kommenden Prinzipien rechtfertigen, da die Billigkeitsentscheidung nicht die gesetzliche Regelung unterlaufen darf (vgl. BVerfGE 48, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14 -, www.bverfg.de, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, www.bverfg.de, Rn. 10 ff.). - BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
Eines Eingehens auf die Frage bedarf es nicht, ob, gegebenenfalls inwieweit und an welcher Stelle der Steuerfestsetzung der sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG auch im Lichte des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK; vgl. BVerfGE 142, 313 ) ergebenden besonderen Verantwortung für Behinderte (vgl. BVerfGE 96, 288 ) Rechnung zu tragen ist.
- FG Nürnberg, 27.10.2020 - 2 K 483/18
Umsatzsteuer 2010 - abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus …
Eine Billigkeitsentscheidung darf die gesetzliche Regelung nicht unterlaufen (BVerfG; Nichtannahmebeschluss vom 12.06.2018 1 BvR 33/18, HFR 2018, 660). - FG Hessen, 27.01.2022 - 5 K 640/20
Billigkeitsfestsetzung der Grunderwerbsteuer anlässlich des Anteilserwerbs
Eine Billigkeitsentscheidung darf aber die gesetzliche Regelung nicht unterlaufen und erfordert zwingende atypische Besonderheiten (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 12. Juni 2018 1 BvR 33/18, HFR 2018, 660). - FG Düsseldorf, 25.03.2021 - 11 K 2137/20
Aufhebung des Bescheids über die gesonderte Feststellung der …
Eine Billigkeitsentscheidung darf die gesetzliche Regelung nicht unterlaufen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 12.06.2018 1 BvR 33/18, zitiert nach juris). - FG Düsseldorf, 22.06.2018 - 1 K 2493/16
Abweichende Zinsfestsetzung auf Umsatzsteuernachforderungen aus …
Eine Billigkeitsentscheidung darf die gesetzliche Regelung nicht unterlaufen (BVerfG 12.06.2018 1 BvR 33/18, juris).