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   BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18   

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https://dejure.org/2018,17269
BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18 (https://dejure.org/2018,17269)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.2018 - 1 BvR 33/18 (https://dejure.org/2018,17269)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 1 BvR 33/18 (https://dejure.org/2018,17269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 163 AO 1977, § 8 EStG, § 11 EStG, § 33 Abs 1 EStG
    Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG 2009 § 33 Abs 1, EStG 2009 § 11 Abs 2, AO § 163
    Außergewöhnliche Belastung, Zufluss, abweichende Steuerfestsetzung, Billigkeit, Verausgabung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 1 ; AO § 163 ; EStG § 11 Abs 2

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
    Eines Eingehens auf die Frage bedarf es nicht, ob, gegebenenfalls inwieweit und an welcher Stelle der Steuerfestsetzung der sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG auch im Lichte des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK; vgl. BVerfGE 142, 313 ) ergebenden besonderen Verantwortung für Behinderte (vgl. BVerfGE 96, 288 ) Rechnung zu tragen ist.
  • BFH, 10.06.1988 - III R 248/83

    Außergewöhnliche Belastungen sind auch bei Fremdfinanzierung im Jahr der

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
    Aus dem Vorbringen der Verfassungsbeschwerde ergibt sich nicht, inwieweit im Rahmen der beantragten Billigkeitsentscheidung - auch unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierung der Aufwendungen (vgl. dazu BFHE 154, 63) - im vorliegenden Fall zwingende atypische Besonderheiten zu berücksichtigen gewesen wären.
  • BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
    Zwar können Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG steuermindernd berücksichtigt werden (vgl. BFH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - VI R 7/09 -, BStBl 2010 II S. 280).
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
    Nur solche können jedoch eine abweichende Billigkeitsentscheidung von den mit der Regelung des § 33 EStG zur Anwendung kommenden Prinzipien rechtfertigen, da die Billigkeitsentscheidung nicht die gesetzliche Regelung unterlaufen darf (vgl. BVerfGE 48, 102 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14 -, www.bverfg.de, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, www.bverfg.de, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163,

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
    Nur solche können jedoch eine abweichende Billigkeitsentscheidung von den mit der Regelung des § 33 EStG zur Anwendung kommenden Prinzipien rechtfertigen, da die Billigkeitsentscheidung nicht die gesetzliche Regelung unterlaufen darf (vgl. BVerfGE 48, 102 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14 -, www.bverfg.de, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, www.bverfg.de, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Mindestbesteuerung des

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
    Nur solche können jedoch eine abweichende Billigkeitsentscheidung von den mit der Regelung des § 33 EStG zur Anwendung kommenden Prinzipien rechtfertigen, da die Billigkeitsentscheidung nicht die gesetzliche Regelung unterlaufen darf (vgl. BVerfGE 48, 102 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14 -, www.bverfg.de, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, www.bverfg.de, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
    Eines Eingehens auf die Frage bedarf es nicht, ob, gegebenenfalls inwieweit und an welcher Stelle der Steuerfestsetzung der sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG auch im Lichte des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK; vgl. BVerfGE 142, 313 ) ergebenden besonderen Verantwortung für Behinderte (vgl. BVerfGE 96, 288 ) Rechnung zu tragen ist.
  • FG Nürnberg, 27.10.2020 - 2 K 483/18

    Umsatzsteuer 2010 - abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus

    Eine Billigkeitsentscheidung darf die gesetzliche Regelung nicht unterlaufen (BVerfG; Nichtannahmebeschluss vom 12.06.2018 1 BvR 33/18, HFR 2018, 660).
  • FG Hessen, 27.01.2022 - 5 K 640/20

    Billigkeitsfestsetzung der Grunderwerbsteuer anlässlich des Anteilserwerbs

    Eine Billigkeitsentscheidung darf aber die gesetzliche Regelung nicht unterlaufen und erfordert zwingende atypische Besonderheiten (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 12. Juni 2018 1 BvR 33/18, HFR 2018, 660).
  • FG Düsseldorf, 25.03.2021 - 11 K 2137/20

    Aufhebung des Bescheids über die gesonderte Feststellung der

    Eine Billigkeitsentscheidung darf die gesetzliche Regelung nicht unterlaufen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 12.06.2018 1 BvR 33/18, zitiert nach juris).
  • FG Düsseldorf, 22.06.2018 - 1 K 2493/16

    Abweichende Zinsfestsetzung auf Umsatzsteuernachforderungen aus

    Eine Billigkeitsentscheidung darf die gesetzliche Regelung nicht unterlaufen (BVerfG 12.06.2018 1 BvR 33/18, juris).
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