Rechtsprechung
   BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6816
BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03 (https://dejure.org/2007,6816)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03 (https://dejure.org/2007,6816)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 1 BvR 1616/03 (https://dejure.org/2007,6816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf eine hinreichende Begründung einer Rüge der Verletzung einer verfassungsrechtlichen Norm durch eine angegriffene Maßnahme; Notwendigkeit einer substantiierten Darlegung der mit der angegriffenen Maßnahme ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft über die Einstufung eines Arbeitgebers in eine Gefahrenklasse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse -

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Dabei steht den Berufsgenossenschaften nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aufgrund ihrer Sachkunde und Sachnähe ein weiter, nur durch das Versicherungsprinzip und das Übermaßverbot begrenzter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2003 - B 2 U 7/02 R -, NZS 2004, S. 161 ).

    Als Prüfungsmaßstab für solche Herabsetzungsregelungen zieht das Bundessozialgericht § 162 Abs. 1 SGB VII heran (vgl. BSG, NZS 2004, S. 161 ).

    Das Bundessozialgericht habe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil vom 6. Mai 2003 (B 2 U 7/02 R) hingewiesen und keine Gelegenheit zur Ergänzung der Beschwerdebegründung gegeben.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Wenn die Beschwerdeführerin aus diesen verfassungsrechtlichen Normen eine Hinweispflicht des Gerichts auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen zur selben Rechtsfrage abgeleitet wissen will, hätte es zumindest einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, wonach sich eine allgemeine Hinweispflicht der Gerichte aus der Verfassung nicht ergibt und die Gerichte insbesondere weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf ihre Rechtsauffassung verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, wenn also eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 96, 189 ; BVerfGK 4, 93 ).
  • BVerfG, 04.10.2004 - 1 BvR 964/04

    Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren trotz Obsiegens in

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, wenn also eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 96, 189 ; BVerfGK 4, 93 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Wenn die Beschwerdeführerin aus diesen verfassungsrechtlichen Normen eine Hinweispflicht des Gerichts auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen zur selben Rechtsfrage abgeleitet wissen will, hätte es zumindest einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, wonach sich eine allgemeine Hinweispflicht der Gerichte aus der Verfassung nicht ergibt und die Gerichte insbesondere weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf ihre Rechtsauffassung verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Es fehlt in der Verfassungsbeschwerde an einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts erst dann einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz begründet, wenn sie unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 70, 93 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Wenn die Beschwerdeführerin aus diesen verfassungsrechtlichen Normen eine Hinweispflicht des Gerichts auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen zur selben Rechtsfrage abgeleitet wissen will, hätte es zumindest einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, wonach sich eine allgemeine Hinweispflicht der Gerichte aus der Verfassung nicht ergibt und die Gerichte insbesondere weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf ihre Rechtsauffassung verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Sollte diese Verwaltungspraxis - so sie besteht - im Widerspruch zum Gefahrentarif 1998 stehen, kann sich die Beschwerdeführerin nicht darauf berufen (vgl. BVerfGE 50, 142 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde gehört unter anderem eine substantiierte Darlegung des Vorgangs, der die Verletzung eines der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte bewirken soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
    Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde gehört unter anderem eine substantiierte Darlegung des Vorgangs, der die Verletzung eines der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte bewirken soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BGH, 30.09.1957 - III ZR 261/54

    Tod des Rechtsanwalts

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.1018

    Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III

    Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
  • VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.476

    Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III

    Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
  • VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.878

    Versagungsgegenklage, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der

    Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht