Rechtsprechung
BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf eine hinreichende Begründung einer Rüge der Verletzung einer verfassungsrechtlichen Norm durch eine angegriffene Maßnahme; Notwendigkeit einer substantiierten Darlegung der mit der angegriffenen Maßnahme ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 6 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft über die Einstufung eines Arbeitgebers in eine Gefahrenklasse
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 21.02.2001 - S 2 U 182/00
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 127/01
- BSG, 24.06.2003 - B 2 U 367/02 B
- BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (16)
- BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse - …
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Dabei steht den Berufsgenossenschaften nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aufgrund ihrer Sachkunde und Sachnähe ein weiter, nur durch das Versicherungsprinzip und das Übermaßverbot begrenzter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2003 - B 2 U 7/02 R -, NZS 2004, S. 161 ).Als Prüfungsmaßstab für solche Herabsetzungsregelungen zieht das Bundessozialgericht § 162 Abs. 1 SGB VII heran (vgl. BSG, NZS 2004, S. 161 ).
Das Bundessozialgericht habe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil vom 6. Mai 2003 (B 2 U 7/02 R) hingewiesen und keine Gelegenheit zur Ergänzung der Beschwerdebegründung gegeben.
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Wenn die Beschwerdeführerin aus diesen verfassungsrechtlichen Normen eine Hinweispflicht des Gerichts auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen zur selben Rechtsfrage abgeleitet wissen will, hätte es zumindest einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, wonach sich eine allgemeine Hinweispflicht der Gerichte aus der Verfassung nicht ergibt und die Gerichte insbesondere weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf ihre Rechtsauffassung verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ; 86, 133 ). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, wenn also eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 96, 189 ; BVerfGK 4, 93 ).
- BVerfG, 04.10.2004 - 1 BvR 964/04
Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren trotz Obsiegens in …
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, wenn also eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfGE 96, 189 ; BVerfGK 4, 93 ). - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Wenn die Beschwerdeführerin aus diesen verfassungsrechtlichen Normen eine Hinweispflicht des Gerichts auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen zur selben Rechtsfrage abgeleitet wissen will, hätte es zumindest einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, wonach sich eine allgemeine Hinweispflicht der Gerichte aus der Verfassung nicht ergibt und die Gerichte insbesondere weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf ihre Rechtsauffassung verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ; 86, 133 ). - BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Es fehlt in der Verfassungsbeschwerde an einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts erst dann einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz begründet, wenn sie unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 70, 93 m.w.N.). - BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Wenn die Beschwerdeführerin aus diesen verfassungsrechtlichen Normen eine Hinweispflicht des Gerichts auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen zur selben Rechtsfrage abgeleitet wissen will, hätte es zumindest einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, wonach sich eine allgemeine Hinweispflicht der Gerichte aus der Verfassung nicht ergibt und die Gerichte insbesondere weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf ihre Rechtsauffassung verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 74, 1 ; 86, 133 ). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Sollte diese Verwaltungspraxis - so sie besteht - im Widerspruch zum Gefahrentarif 1998 stehen, kann sich die Beschwerdeführerin nicht darauf berufen (vgl. BVerfGE 50, 142 ). - BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde gehört unter anderem eine substantiierte Darlegung des Vorgangs, der die Verletzung eines der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte bewirken soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; stRspr). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde gehört unter anderem eine substantiierte Darlegung des Vorgangs, der die Verletzung eines der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte bewirken soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; stRspr). - BGH, 30.09.1957 - III ZR 261/54
Tod des Rechtsanwalts
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78
Reklamefahrten
- BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92
Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis - …
- BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung - …
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.1018
Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III …
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen"). - VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.476
Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III …
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen"). - VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.878
Versagungsgegenklage, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der …
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 170/12 Denn es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht (BVerfGE 50, 142, 166; BVerfG Beschluss vom 12.7.2007, Az 1 BvR 1616/03; BSG, Beschluss vom 9.12.1999, Az B 9 V 61/99 B).
- VG Würzburg, 15.12.2023 - W 8 K 23.523
Versagungsgegenklage, Corona-Überbrückungshilfe III, Hotel, Ersatz defekter …
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen"). - VG Würzburg, 15.12.2023 - W 8 K 23.546
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Überbrückungshilfe IV, Phase 5, …
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen"). - VG Würzburg, 01.12.2023 - W 8 K 23.428
Versagungsklage, Werbeagentur, Corona-Überbrückungshilfe IV, Umsatzrückgang …
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen"). - VG Würzburg, 01.12.2023 - W 8 K 23.611
Richtlinie für die Gewährung der Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und …
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen"). - VG Würzburg, 24.10.2022 - W 8 K 21.1263
Klage auf Corona-Überbrückungshilfe III
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von - qualitativ vergleichbaren - Abweichungen in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen"). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 1038/11 Denn es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht (BVerfGE 50, 142, 166; BVerfG Beschluss vom 12.7.2007, Az 1 BvR 1616/03; BSG, Beschluss vom 9.12.1999, Az B 9 V 61/99 B).
- VG Würzburg, 01.12.2023 - W 8 K 23.338
Richtlinie für die Gewährung der Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und …
- OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; Zuwendung; Weiterbildung; …
- VG Würzburg, 09.10.2023 - W 8 K 23.422
Versagungsgegenklage, Anfechtungsklage, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der …
- VG Würzburg, 09.10.2023 - W 8 K 23.316
Betrieb des bezahlten Fußballsports, Corona-Überbrückungshilfe, endgültige …
- VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.1124
Erhöhung bereits gewährter Corona-Überbrückungsbeihilfe III Plus
- VG Würzburg, 13.02.2023 - W 8 K 22.1507
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Gasthof, teilweise Ablehnung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - L 18 R 843/11
Rentenversicherung
- VG Würzburg, 17.04.2023 - W 8 K 22.1835
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Prostitutionsstätte mit …
- VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.548
Versagungsgegenklage, teilweise Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der …
- VG Würzburg, 03.07.2023 - W 8 K 23.189
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, teilweise Ablehnung eines Antrags auf …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14
Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - Hinweispflichten des Gerichts
- VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.164
Technische Dienstleistung im Bereich der Messtechnik, Unterstützung von Kunden …
- VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.223
Planungsbüro, Homeoffice, Umsatzrückgang infolge zeitlicher Verzögerungen, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2021 - L 12 BA 5/19
Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen …
- LSG Thüringen, 25.05.2023 - L 1 U 1091/20
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragsbemessung - Umlagejahr 2017 und …
- SG Gotha, 08.10.2020 - S 10 U 2882/18