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   BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93   

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https://dejure.org/2002,4787
BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93 (https://dejure.org/2002,4787)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93 (https://dejure.org/2002,4787)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 2002 - 1 BvR 1044/93 (https://dejure.org/2002,4787)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rajneesh Chandra Mohan - Äußerung - Landesregierung - Sekte - Jugendsekte - Meditationsverein - Osho-Bewegung - Religionsfreiheit - Weltanschaulichkeit

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1, 2
    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 801
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93
    Die verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen, die nach Auffassung des Beschwerdeführers auch das vorliegende Verfassungsbeschwerdeverfahren prägen, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - entschieden (vgl. auch den Beschluss vom selben Tage in den Verfahren 1 BvR 558/91 und 1428/91 - Glykol).

    Dieser hat in der Beschwerdeschrift immer wieder darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Problematik derjenigen gleiche, über die in dem - vom Beschwerdeführer mit betriebenen - Verfahren 1 BvR 670/91 entschieden worden ist.

    aa) Dazu kann, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geltend macht, auf die Ausführungen in der Senatsentscheidung 1 BvR 670/91 vom 26. Juni 2002 verwiesen werden.

    Denn auch der in religiös-weltanschaulichen Angelegenheiten zur Neutralität verpflichtete Staat ist nicht gehindert, das tatsächliche Verhalten einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppierung oder das ihrer Mitglieder nach weltlichen Kriterien zu beurteilen, selbst wenn dieses Verhalten letztlich religiös oder weltanschaulich motiviert ist (vgl. BVerfGE 102, 370 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, Umdruck S. 23).

    bb) Wie im Verfahren 1 BvR 670/91 sind andere Verfassungsrechte nicht verletzt worden.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93
    Die verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen, die nach Auffassung des Beschwerdeführers auch das vorliegende Verfassungsbeschwerdeverfahren prägen, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - entschieden (vgl. auch den Beschluss vom selben Tage in den Verfahren 1 BvR 558/91 und 1428/91 - Glykol).

    Soweit der Beschwerdeführer außerdem rügt, dem Selbstverständnis der Osho-Bewegung sei in dem Bericht des Landesministeriums wie in den angegriffenen Entscheidungen nicht ausreichend Rechnung getragen worden, lässt er unberücksichtigt, dass Art. 4 GG religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften - wie Art. 12 Abs. 1 GG Wirtschaftsunternehmen nach der dazu ergangenen Senatsentscheidung 1 BvR 558/91 und 1428/91 vom 26. Juni 2002 - nicht das Recht vermittelt, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie sie sich selbst sehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1992 - 1 S 182/91

    Warnung der Landesregierung vor Jugendsekten (Osho-Bewegung)

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22. Juni 1992 - 1 S 182/91 -.

    Das Verwaltungsgericht hat der Unterlassungsklage stattgegeben (vgl. KirchE ebd., S. 273 ff.), der Verwaltungsgerichtshof hat sie dagegen mit dem angegriffenen Urteil im Wesentlichen abgewiesen (vgl. KirchE 30, S. 270).

  • BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92

    Religionsfreiheit - Warnung - Landesregierung - Staatliche Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1993 - BVerwG 7 B 149.92 -,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit dem ebenfalls angegriffenen Beschluss zurückgewiesen (vgl. NVwZ 1994, S. 162).

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93
    Denn auch der in religiös-weltanschaulichen Angelegenheiten zur Neutralität verpflichtete Staat ist nicht gehindert, das tatsächliche Verhalten einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppierung oder das ihrer Mitglieder nach weltlichen Kriterien zu beurteilen, selbst wenn dieses Verhalten letztlich religiös oder weltanschaulich motiviert ist (vgl. BVerfGE 102, 370 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, Umdruck S. 23).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auch wenn Grundrechtsbeeinträchtigungen durch staatliches Informationshandeln nicht die Voraussetzungen eines Eingriffs im klassischen Sinne erfüllen, weil sie insbesondere nicht auf einer unmittelbaren Regelungswirkung beruhen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 - NJW 2011, 511 ), kann staatliches Informationshandeln aber zu mittelbar-faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen führen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. August 2002 - 1 BvR 1044/93 - NVwZ-RR 2002, 801 und vom 16. August 2001 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458 ).
  • VerfGH Thüringen, 06.07.2016 - VerfGH 38/15

    Organklage der AfD erfolgreich

    Über die reine Verbreitung von Informationen hinaus schließt die Erfüllung des Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit aber auch die Möglichkeit staatlicher Empfehlungen und Warnungen ein (z.B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2002 - 1 BvR 1044/93 -, juris Rn. 6; BVerfGE 105, 252 [271] = juris Rn. 56; BVerfGE 105, 279 [306 f.], = juris Rn. 84; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 7 C 2/87 -, BVerwGE 82, 76 [81] = juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948

    Universelles Leben; Unterlassungsbegehren wegen kirchlicher Äußerung;

    Wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, vermittelt Art. 4 GG religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften - ebenso wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen (BVerfG vom 14.1.1998 BVerfGE 97, 125/149 m.w.N.) - nicht das Recht, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie sie sich selbst sehen (BVerfG vom 12.8.2002 NVwZ-RR 2002, 801).
  • VG Weimar, 09.09.2005 - 2 E 1176/05
    Gruppierungen, die weltanschauliche Ziele verfolgen, wie auch Parteien, müssen es hinnehmen, dass sich der Staat und seine Organe mit ihnen in der Öffentlichkeit - auch kritisch - auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 12.08.2002 - 1 BvR 2044/93 - NVwZ-RR 2002, 801 - 802).
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