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   BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1784/19   

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https://dejure.org/2019,28598
BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1784/19 (https://dejure.org/2019,28598)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.2019 - 1 BvR 1784/19 (https://dejure.org/2019,28598)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 2019 - 1 BvR 1784/19 (https://dejure.org/2019,28598)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Familiengerichtliche Ankündigung einer Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren ist als prozessuale Zwischenentscheidung kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Familiengerichtliche Ankündigung einer Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren zur Klärung einer Kindeswohlgefährdung ist als prozessuale Zwischenentscheidung kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - Zwischenentscheidung begründet ...

  • Wolters Kluwer

    Familiengerichtliche Ankündigung einer Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren; Klärung einer Kindeswohlgefährdung als prozessuale Zwischenentscheidung; Tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Familiengerichtliche Ankündigung einer Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren zur Klärung einer Kindeswohlgefährdung ist als prozessuale Zwischenentscheidung kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - Zwischenentscheidung begründet ...

  • docplayer.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Familiengerichtliche Ankündigung einer Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren; Klärung einer Kindeswohlgefährdung als prozessuale Zwischenentscheidung; Tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Familiengerichtliche Ankündigung einer Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren zur Klärung einer Kindeswohlgefährdung ist als prozessuale Zwischenentscheidung kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - Zwischenentscheidung begründet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angekündigte Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwischenentscheidung nicht durch Verfassungsbeschwerde anfechtbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1799
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1784/19
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen ist wegen des in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG angelegten Grundsatzes der Subsidiarität grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 119, 292 ).

    Der Grund für den Ausschluss fehlt allerdings, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (BVerfGE 119, 292 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1784/19
    Mit der Beauftragung eines Sachverständigen kommt das Fachgericht seiner verfassungs- und fachrechtlichen Pflicht zu umfassender Sachverhaltsaufklärung in einer die Trennung von Eltern und Kindern betreffenden Kindschaftssache (vgl. BVerfGE 55, 171 ) nach.
  • BVerfG, 11.02.2019 - 1 BvR 3/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Erhebung des

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1784/19
    Neue Argumente oder eine vom früheren Verfahren abweichende Sachverhaltsgestaltung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2019 - 1 BvR 3/19 -, Rn. 4) benennt er nicht.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1784/19
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen ist wegen des in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG angelegten Grundsatzes der Subsidiarität grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Entscheidung eines

    Ein Zeitverlust allein begründet noch keinen erheblichen Nachteil (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2019 - 1 BvR 1784/19 -, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 2/24

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Wohnungskündigungsverfahren

    Soweit die Antragstellerin die vom Amtsgericht in der Verfügung vom 8. August 2023 zum Ausdruck gebrachte Absicht beanstandet, zur Frage ihrer Geschäfts- und Verhandlungsfähigkeit ein Sachverständigengutachten von Amts wegen einzuholen, handelt es sich zudem um eine mit der Verfassungsbeschwerde nicht angreifbare Zwischenentscheidung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. August 2019 - 1 BvR 1784/19, FamRZ 2019, 1799 = juris, Rn. 6 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 31/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

    So verhält es sich hier (anders für eine Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtliche Ankündigung, einen Sachverständigen zu beauftragen: BVerfG, Beschluss vom 12. August 2019 - 1 BvR 1784/19, FamRZ 2019, 1799 = juris, Rn. 6 f.).
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