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   BVerfG, 12.09.2007 - 1 BvR 2067/06, 1 BvR 2156/06   

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https://dejure.org/2007,13241
BVerfG, 12.09.2007 - 1 BvR 2067/06, 1 BvR 2156/06 (https://dejure.org/2007,13241)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2007 - 1 BvR 2067/06, 1 BvR 2156/06 (https://dejure.org/2007,13241)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2007 - 1 BvR 2067/06, 1 BvR 2156/06 (https://dejure.org/2007,13241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines verfassungsrechtlichen Verbots zur Belastung eines Arbeitgebers mit durch ein Wettbewerbsverbot entstandenen Vermittlungsrisikos; Vorliegen einer Kausalität zwischen Wettbewerbsverbot und Arbeitslosigkeit; Verstoß einer Erstattungspflicht des Arbeitgebers ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; SGB III § 148; ; SGB III § 434c Abs. 7; ; AFG § 128; ; AFG § 128a; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 148 § 434c Abs. 7
    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 1 BvR 2067/06
    Die Beschwerdeführerin macht nicht in der gesetzlich gebotenen Weise deutlich, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung von § 148 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) durch das Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) vom 21. Dezember 2000 (BGBl I S. 1971; im Folgenden: § 148 SGB III n.F.) von den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202) abgewichen ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das mit der Erstattungsregelung verfolgte Ziel einer Entlastung der Beitragszahler vom Risiko einer aufgrund eines Wettbewerbsverbots nur eingeschränkten Vermittelbarkeit durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt war und dass die seinerzeit beanstandeten Vorschriften zur Erreichung dieses Zwecks geeignet und erforderlich waren (vgl. BVerfGE 99, 202 ).

    An der Verhältnismäßigkeit der Regelung im engeren Sinne fehlte es lediglich, weil der Arbeitgeber durch diese im Wege der uneingeschränkten Kostenerstattung mit allen Vermittlungsrisiken des Arbeitsmarkts belastet wurde und sich der Gesetzgeber nicht auf einen Ausgleich der Folgelasten des besonderen Vermittlungshindernisses beschränkt hatte (vgl. BVerfGE 99, 202 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat beanstandet, dass § 128a AFG und § 148 SGB III in der von ihm zu prüfenden Fassung keinen Ausnahmetatbestand vorsahen, der die Erstattungspflicht dem Grunde oder der Höhe nach von der erforderlichen Verantwortungsbeziehung abhängig machte (vgl. BVerfGE 99, 202 ).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 1 BvR 2067/06
    c) Auch die Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erstattungsvorschrift des § 128 AFG (BVerfGE 81, 156) kann die Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin nicht tragen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden, dass eine Erstattungspflicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, die auch dann besteht, wenn der Arbeitslose Anspruch auf eine andere Sozialleistung hat, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe entfallen lässt (vgl. BVerfGE 81, 156 ).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2007 - 1 BvR 2067/06
    Soweit die Beschwerdeführerin die Verfassungsmäßigkeit pauschalierender und typisierender Regelungen überhaupt in Zweifel zieht, fehlt es jedenfalls an einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu gesetzlichen Typisierungen (vgl. nur für das Sozialrecht BVerfGE 103, 392 m.w.N.).
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