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   BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12   

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BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12 (https://dejure.org/2012,51455)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2012 - 1 BvL 11/12 (https://dejure.org/2012,51455)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2012 - 1 BvL 11/12 (https://dejure.org/2012,51455)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichend begründete Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 497 Abs 3 S 3 BGB mit Art 3 Abs 1 GG - mangelnde Auseinandersetzung des Vorlagebeschlusses mit einfachrechtlicher Rechtslage, verfassungsrechtlichen Anforderungen, verfassungskonformen Auslegungsalternativen und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 497 Abs 3 S 3 BGB, § 11 Abs 3 S 3 VerbrKrG
    Unzureichend begründete Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 497 Abs 3 S 3 BGB mit Art 3 Abs 1 GG - mangelnde Auseinandersetzung des Vorlagebeschlusses mit einfachrechtlicher Rechtslage, verfassungsrechtlichen Anforderungen, verfassungskonformen Auslegungsalternativen und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 497 Abs 3 S 3 BGB, § 11 Abs 3 S 3 VerbrKrG
    Unzureichend begründete Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 497 Abs 3 S 3 BGB mit Art 3 Abs 1 GG - mangelnde Auseinandersetzung des Vorlagebeschlusses mit einfachrechtlicher Rechtslage, verfassungsrechtlichen Anforderungen, verfassungskonformen Auslegungsalternativen und ...

  • rewis.io

    Unzureichend begründete Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 497 Abs 3 S 3 BGB mit Art 3 Abs 1 GG - mangelnde Auseinandersetzung des Vorlagebeschlusses mit einfachrechtlicher Rechtslage, verfassungsrechtlichen Anforderungen, verfassungskonformen Auslegungsalternativen und ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Unzureichend begründete Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 497 Abs 3 S 3 BGB mit Art 3 Abs 1 GG - mangelnde Auseinandersetzung des Vorlagebeschlusses mit einfachrechtlicher Rechtslage, verfassungsrechtlichen Anforderungen, verfassungskonformen Auslegungsalternativen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Hierzu gehört die Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Fachliteratur entwickelten Rechtsauffassungen ebenso wie das Eingehen auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ; 105, 61 ).

    Das Gericht muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und auch die verfassungsrechtlichen Fragen unter Einbeziehung der Rechtsprechung und der Fachliteratur sorgfältig prüfen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 86, 71 ).

    Schließlich muss das vorlegende Gericht darlegen, dass es auf die Norm in entscheidungserheblicher Weise ankommt, inwiefern es also bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde; Zweifel an der Verfassungsgemäßheit genügen nicht (vgl. BVerfGE 79, 245 ; 86, 52 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Hiernach muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist, und dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).

    Das vorlegende Gericht muss den für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalt und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegen und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass die vorgelegte Norm nicht verfassungskonform auszulegen und entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 77, 259 ; 83, 111 ; 107, 59 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Dieser gewährleistet, dass der Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren gewahrt wird (vgl. BVerfGE 65, 265 ; 97, 49 ).

    Hiernach muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist, und dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Hiernach muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist, und dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).

    Hierzu gehört die Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Fachliteratur entwickelten Rechtsauffassungen ebenso wie das Eingehen auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ; 105, 61 ).

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 263/06

    Verrechnungsreihenfolge bei Titulierung einer Zinsforderung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der die Anwendung des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB Teilleistungen nicht voraussetze (BGHZ 189, 104 Rn. 26; so schon Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZR 263/06 -, juris), teilt das Amtsgericht zwar mit, setzt sich damit aber nicht eingehend auseinander.
  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 201/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der die Anwendung des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB Teilleistungen nicht voraussetze (BGHZ 189, 104 Rn. 26; so schon Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZR 263/06 -, juris), teilt das Amtsgericht zwar mit, setzt sich damit aber nicht eingehend auseinander.
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerlässlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Die mit dem Normenkontrollverfahren verbundene Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und weiterer oberster Verfassungsorgane des Bundes und der Länder (vgl. § 82 BVerfGG) lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines konkreten Verfahrens unerlässlich ist (vgl. etwa BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Dieser gewährleistet, dass der Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren gewahrt wird (vgl. BVerfGE 65, 265 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2012 - 1 BvL 11/12
    Das vorlegende Gericht muss den für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalt und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegen und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass die vorgelegte Norm nicht verfassungskonform auszulegen und entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 77, 259 ; 83, 111 ; 107, 59 ).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • OLG Köln, 09.11.2005 - 13 U 113/05

    Zur Verjährung eines Zinsanspruchs aus Verbraucherdarlehensvertrag sowie zur

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

  • BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 3/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    dd) In vergleichbarer Weise fordert auch das BVerfG für die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 S 1 Alt 2 GG die Darlegung des für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalts (vgl BVerfG Beschlüsse vom 15.2.2016 - 1 BvL 8/12 - Juris RdNr 18 und vom 12.9.2012 - 1 BvL 11/12 - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 4/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    dd) In vergleichbarer Weise fordert auch das BVerfG für die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 S 1 Alt 2 GG die Darlegung des für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalts (vgl BVerfG Beschlüsse vom 15.2.2016 - 1 BvL 8/12 - Juris RdNr 18 und vom 12.9.2012 - 1 BvL 11/12 - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 23.02.2017 - B 5 SF 5/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    dd) In vergleichbarer Weise fordert auch das BVerfG für die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 S 1 Alt 2 GG die Darlegung des für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalts (vgl BVerfG Beschlüsse vom 15.2.2016 - 1 BvL 8/12 - Juris RdNr 18 und vom 12.9.2012 - 1 BvL 11/12 - Juris RdNr 6) .
  • LG Itzehoe, 19.03.2020 - 7 O 271/19
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 (1 BvL 11/12) ist zu entnehmen, dass eine solche Prüfung in Betracht zu ziehen ist.
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