Rechtsprechung
BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Benutzung des Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Beschwerdestelle
- Wolters Kluwer
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bei Vorliegen von Annahmegründen
- rewis.io
Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Benutzung des BVerfG als allgemeine Beschwerdestelle
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BVerfGG § 92 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bei Vorliegen von Annahmegründen - datenbank.nwb.de
Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Benutzung des BVerfG als allgemeine Beschwerdestelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Beschwerdestelle
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 13.09.2017 - S 11 KR 377/17
- SG Würzburg, 14.03.2018 - S 11 KR 377/17
- SG Würzburg, 27.03.2018 - S 11 KR 377/17
- BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende …
Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15
Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2).
- BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12
Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache
Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2). - BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach …
Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).