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   BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18   

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https://dejure.org/2018,34984
BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18 (https://dejure.org/2018,34984)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2018 - 1 BvR 962/18 (https://dejure.org/2018,34984)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2018 - 1 BvR 962/18 (https://dejure.org/2018,34984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Benutzung des Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Beschwerdestelle

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bei Vorliegen von Annahmegründen

  • rewis.io

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Benutzung des BVerfG als allgemeine Beschwerdestelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 92 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bei Vorliegen von Annahmegründen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Benutzung des BVerfG als allgemeine Beschwerdestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Beschwerdestelle

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15

    Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
    Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
    Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
    Zudem ist die Verfassungsbeschwerde nicht ansatzweise entsprechend den in § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG enthaltenen Mindestanforderungen substantiiert und schlüssig begründet worden (vgl. BVerfGE 130, 1 ).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 962/18
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).
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