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   BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75, 1 BvR 216/75   

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BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75, 1 BvR 216/75 (https://dejure.org/1977,26)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.1977 - 1 BvR 217/75, 1 BvR 216/75 (https://dejure.org/1977,26)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 1977 - 1 BvR 217/75, 1 BvR 216/75 (https://dejure.org/1977,26)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Direktruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Direktrufverordnung vom24.06.1974

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 120
  • DB 1978, 92
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    a) Der Inhalt des Begriffs "Fernmeldewesen" in § 14 Post- VwG, der in Art. 73 Nr. 7 GG gleichlautend verwendet wird, ergibt sich hinreichend deutlich aus der historischen Entwicklung und dem allgemeinen Sprachgebrauch (BVerfGE 28, 66 (85)).

    Da ein Interesse der Bundespost an einer wirtschaftlichen Gestaltung der Gebühren für die von ihr angebotenen Dienste nicht geleugnet werden kann und ihr zumindest über den innerbetrieblichen Kostenausgleich die Erzielung eines ausgeglichenen Haushalts ermöglicht werden muß (vgl. BVerfGE 28, 66 (86 f.)), würde die Zulassung privater Vermittlungsstellen für die Datenübertragung im Ergebnis zu einer Gebührenerhöhung für die Benutzung des Direktrufnetzes führen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 28, 66 (84 ff.)).

    b) Die Ermächtigung des § 14 PostVwG, auf deren Grundlage § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 DirRufV erlassen wurde, ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 28, 66 (82 ff.)), die die allgemeine Handlungsfreiheit zu begrenzen vermag.

  • RG, 28.02.1889 - 3304/88

    Können die öffentlichen Zwecken dienenden Fernsprechanstalten als unter den

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    Eine nähere Bestimmung hielt der Gesetzgeber im Hinblick auf eine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1889 (RGSt 19, 55) für entbehrlich; durch diese sei der Begriff der Telegrafenanlage "hinlänglich gegen mißbräuchliche Auslegung geschützt" (Bericht der XVI. Kommission, Verhandlungen des Reichstages 1890/92, Bd. 116, Drucks. Nr. 460, S. 2702).

    Nach der Entscheidung gehörte zum "Wesen der 'Telegraphenanstalten'" ... "jede Nachrichtenbeförderung, welche nicht durch den Transport des körperlichen Trägers der Nachrichten von Ort zu Ort, sondern dadurch bewirkt wird, daß der an einem Orte zum sinnlichen Ausdrucke gebrachte Gedanke an einem anderen entfernten Orte sinnlich wahrnehmbar wieder erzeugt wird" (RGSt 19, 55 (58)).

    Von dieser Definition, die dem Reichsgericht zur Abgrenzung gegenüber einer zu engen Auslegung des § 318 StGB gedient hatte (vgl. RGSt 19, 55 (57 f.)), ging der Gesetzgeber des Telegrafengesetzes aus.

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    Art. 12 Abs. 1 GG kommt als Maßstabsnorm nicht nur für solche Vorschriften in Betracht, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und diese unmittelbar zum Gegenstand haben (BVerfGE 13, 181 (185); 21, 73 (85)).

    Der besondere Freiheitsraum, den das Grundrecht sichern will, kann auch durch Vorschriften berührt werden, die infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet sind, die Berufsfreiheit zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 13, 181 (185 f.); 22, 380 (384)).

    Die angegriffene Vorschrift bezieht sich auf diese berufliche Betätigung und hat sie unmittelbar zum Gegenstand (vgl. BVerfGE 13, 181 (185); 21, 73 (85)).

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    Eine Berufsausübungsregelung ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 16, 286 (297) - Kassenzulassung für Chefärzte; 39, 210 (225) - Mühlenstrukturgesetz - m.w.N.), die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 37, 1 (18 f.) - Stabilisierungsfonds - m.w.N.).

    Die Belastung der Hersteller und Verkäufer auf der einen, der Vorteil für die Benutzer auf der anderen Seite stehen in einem angemessenen Verhältnis; die Einschränkung ist für die Beschwerdeführerinnen zumutbar (vgl. BVerfGE 37, 1 (19) m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    Die Reichweite des Begriffs Fernmeldewesen beschränkt sich nicht auf die Übertragungsleitungen einschließlich des Leitungsabschlusses, also auf den unmittelbaren Netzbereich, sondern sie erstreckt sich auf diejenigen Einrichtungen, die die Übertragung erst ermöglichen (vgl. BVerfGE 12, 205 (227)), wie im Fernsprechverkehr den Sprechapparat (vgl. § 2 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und § 5 Abs. 1 der Fernmeldeordnung (FO) i.d.F. vom 5. Mai 1971 (BGBl. I S. 541) zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Juli 1977 (BGBl. I S. 1207)) und im Fernschreibverkehr die Fernschreibmaschine (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (VFsDx) in der Fassung vom 26. Februar 1974 (BGBl. I S. 388), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Mai 1976 (BGBl. I S. 1208)).

    Ob die Bundespost rechtlich imstande wäre, diese Aufgabe im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu erfüllen, erscheint nach den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Fernsehurteil (BVerfGE 12, 205 (226 f.)) zweifelhaft, kann hier aber auf sich beruhen.

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    Art. 12 Abs. 1 GG kommt als Maßstabsnorm nicht nur für solche Vorschriften in Betracht, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und diese unmittelbar zum Gegenstand haben (BVerfGE 13, 181 (185); 21, 73 (85)).

    Die angegriffene Vorschrift bezieht sich auf diese berufliche Betätigung und hat sie unmittelbar zum Gegenstand (vgl. BVerfGE 13, 181 (185); 21, 73 (85)).

  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    Eine Berufsausübungsregelung ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 16, 286 (297) - Kassenzulassung für Chefärzte; 39, 210 (225) - Mühlenstrukturgesetz - m.w.N.), die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 37, 1 (18 f.) - Stabilisierungsfonds - m.w.N.).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    Wird bei der Ausübung grundrechtlicher Befugnisse durch Gesetz ein Genehmigungsverfahren vorgeschaltet, so muß sich aus der Rechtsvorschrift selbst ergeben, welche Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung gegeben sein müssen oder aus welchen Gründen die Genehmigung versagt werden darf (BVerfGE 20, 150 (157 f.) - Sammlungsgesetz - m.w.N.).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    Das gleiche ergibt sich unmittelbar aus dem Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG , der in erster Linie dem Gesetzgeber die Entscheidung über Einschränkungen der Berufsfreiheit vorbehält (BVerfGE 33, 125 (159) - Fachärzte; Beschluß vom 22. Juni 1977 (1 BvL 23/75) - Parallelstudium - unter B II, Umdruck S. 8, m.w.N.).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
    Das gleiche ergibt sich unmittelbar aus dem Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG , der in erster Linie dem Gesetzgeber die Entscheidung über Einschränkungen der Berufsfreiheit vorbehält (BVerfGE 33, 125 (159) - Fachärzte; Beschluß vom 22. Juni 1977 (1 BvL 23/75) - Parallelstudium - unter B II, Umdruck S. 8, m.w.N.).
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

  • BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 22.05.1962 - 1 BvR 301/59

    Branntweinmonopol

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72

    Gebäudeversicherungsmonopol

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Der Bürger, dessen Grundrechte durch einen Genehmigungsvorbehalt berührt würden, müsse einen Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung haben, wenn ein gesetzlicher Versagungsgrund nicht vorliege (BVerfGE 8, 71 (76); 20, 150 (158); 34, 165 (200); 41, 378 (399); 46, 120 (157)).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Das Grundrecht ist entwicklungsoffen und umfasst nicht nur die bei Entstehung des Gesetzes bekannten Arten der Nachrichtenübertragung, sondern auch neuartige Übertragungstechniken (vgl. BVerfGE 46, 120 ).
  • BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03

    IMSI-Catcher

    Das Grundrecht ist entwicklungsoffen und umfasst nicht nur die bei Entstehung des Gesetzes bekannten Arten der Nachrichtenübertragung, sondern auch neuartige Übertragungstechniken (vgl. BVerfGE 46, 120 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, a.a.O.).
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