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   BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89   

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https://dejure.org/1989,272
BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89 (https://dejure.org/1989,272)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.1989 - 2 BvF 2/89 (https://dejure.org/1989,272)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 2 BvF 2/89 (https://dejure.org/1989,272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des Vollzugs eines Kommunalwahlgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Kommunalwahlgesetz - Aussetzung - Vollzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 53
  • NJW 1989, 3147
  • DVBl 1989, 1146
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Maßnahme in dem Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Nachteile abwägen, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sie sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (BVerfGE 3, 41 [44]; 71, 350 [352]; st. Rspr.; zuletzt Urteil des Ersten Senats vom 26. Juli 1989 - 1 BvR 685/89 - Umdruck S. 6/7).

  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Maßnahme in dem Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Nachteile abwägen, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sie sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (BVerfGE 3, 41 [44]; 71, 350 [352]; st. Rspr.; zuletzt Urteil des Ersten Senats vom 26. Juli 1989 - 1 BvR 685/89 - Umdruck S. 6/7).

  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Maßnahme in dem Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Nachteile abwägen, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sie sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (BVerfGE 3, 41 [44]; 71, 350 [352]; st. Rspr.; zuletzt Urteil des Ersten Senats vom 26. Juli 1989 - 1 BvR 685/89 - Umdruck S. 6/7).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
    Daraus folgt zugleich, daß sich die vorliegende Fallgestaltung von derjenigen des Senatsbeschlusses vom 10. Mai 1960 (BVerfGE 11, 102 ) unterscheidet.
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