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   BVerfG, 12.10.2009 - 1 BvR 735/09   

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BVerfG, 12.10.2009 - 1 BvR 735/09 (https://dejure.org/2009,7101)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2009 - 1 BvR 735/09 (https://dejure.org/2009,7101)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 1 BvR 735/09 (https://dejure.org/2009,7101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in einem Ehescheidungsverfahren; Verstoß der Begründung der Streiwertfestsetzung gegen das Willkürverbot

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 48 GKG 2004, § 43 FamGKG
    Scheidungssache: Willkür bei der Streitwertsetzung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; FamGKG § 43 Abs. 1 S. 1; ; FamGKG § 43 Abs. 1 S. 2; ; FamGKG § 63 Abs. 1; ; GKG a.F. § 48 Abs. 2 S. 1; ; GKG a.F. § 48 Abs. 2 S. 2; ; GKG a.F. § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Streitwertfestsetzung im Ehescheidungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts Caspar B. Blumenberg wegen Streitwertfestsetzung bei PKH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 294
  • FamRZ 2010, 25
  • AnwBl 2009, 874
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 14 WF 236/08

    Streitwert des Scheidungsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2009 - 1 BvR 735/09
    Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Beschwerdeführers in der Folge mit der Begründung zurück, das Vorbringen des Beschwerdeführers rechtfertige keine abweichende Entscheidung; das Amtsgericht habe unter Berücksichtigung der im Beschluss des Oberlandesgerichts vom 26. Januar 2009 (14 WF 236/08 -, FamRZ 2009, S. 1173) genannten Kriterien "sein ihm gegebenes Ermessen nicht fehlerhaft ausgeübt".

    Während die Entscheidung des Amtsgerichts überhaupt keine Begründung aufweise, habe das Oberlandesgericht lediglich pauschal auf die in seinem Beschluss vom 26. Januar 2009 (14 WF 236/08) genannten Kriterien verwiesen.

    Der zur Begründung gegebene alleinige Verweis des Oberlandesgerichts auf seine Entscheidung vom 26. Januar 2009 (14 WF 236/08) betrifft zwar einen Fall mit vergleichbaren Einkommensverhältnissen der Eheleute, der Streitwert wurde indessen in mehr als doppelter Höhe auf 6.600 EUR festgesetzt.

    Das Oberlandesgericht selbst hat in der von ihm in Bezug genommenen Entscheidung vom 26. Januar 2009 (14 WF 236/08) bei vergleichbaren Einkommensverhältnissen der Eheleute festgestellt, dass das Amtsgericht mit der Festsetzung des Streitwerts auf 6.600 EUR "sein Ermessen in jeder Hinsicht zutreffend" ausgeübt habe.

    Dies macht deutlich, dass die Fachgerichte zu dem vorliegend festgesetzten Streitwert nur deshalb gelangen konnten, weil sie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Parteien des Scheidungsverfahrens entgegen der gesetzlichen Regelung in § 48 Abs. 2 und 3 GKG a.F., entgegen der eigenen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts im Beschluss vom 26. Januar 2009 (14 WF 236/08) und entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinerlei Gewicht beigemessen haben.

  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 177/08

    Verletzung des Willkürverbots durch Streitwertfestsetzung für einverständliche

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2009 - 1 BvR 735/09
    Hiernach bestehen zwar keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen ein Abweichen vom einzusetzenden dreifachen Nettoeinkommen, wenn der Streitwert für eine einverständliche Scheidung (§ 630 a.F. der Zivilprozessordnung ) mit deswegen geringem Umfang festzusetzen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 177/08 -, NJW 2009, S. 1197).

    Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem bereits in den Beschlüssen vom 24. Juli 2007 (1 BvR 1678/07),vom 11. Dezember 2007 (1 BvR 3032/07) und vom 17. Dezember 2008 (1 BvR 177/08, NJW 2009, S. 1197) deutlich gemacht, dass eine Festsetzung des Streitwerts auf den gesetzlichen Mindestwert oder - wie bei 3.000 EUR - nur knapp darüber bei einem deutlich höheren Dreimonatsnettoeinkommen der Eheleute verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen kann.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2009 - 1 BvR 735/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2009 - 1 BvR 735/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 463/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktshaftung verantwortlicher Personen

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, so dass die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern beruht (BVerfG, FamRZ 2010, 25; NJW 2014, 3147 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, so dass die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern beruht (BVerfG, FamRZ 2010, 25; NJW 2014, 3147 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BVerfG, 16.08.2013 - 2 BvR 864/12

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher

    Willkür und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt jedoch vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfGK 16, 294 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 20 U 83/21

    Abmahnung wegen irreführender Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen und

    Objektiv willkürlich ist ein Richterspruch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG vom 12. Oktober 2009, 1 BvR 735/09; BVerfG vom 28. Juli 2014, 1 BvR 1925/13; jew. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 WF 71/15

    Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines

    Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts ist es verfassungsrechtlich geboten, neben dem nach § 43 Abs. 2 FamGKG heranzuziehenden Nettoeinkommen der Eheleute auch ein etwa bei ihnen vorhandenes (Immobiliar) Vermögen zu berücksichtigen (BVerfG, FPR 2010, 358, 359).
  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1874/12

    Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfGK 16, 294 ).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 465/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Kapitalanlagegeschäften mit

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, so dass die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern beruht (BVerfG, FamRZ 2010, 25; NJW 2014, 3147 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 480/14

    Internationale Zuständigkeit: Ort des schädigenden Ereignisses bei Eintritt eines

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, so dass die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern beruht (BVerfG, FamRZ 2010, 25; NJW 2014, 3147 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 12/14

    Internationale Zuständigkeit: Stillschweigende Bezugnahme auf eine

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, so dass die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern beruht (BVerfG, FamRZ 2010, 25; NJW 2014, 3147 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 474/14

    Internationale Zuständigkeit: Ort des schädigenden Ereignisses bei Eintritt eines

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, so dass die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern beruht (BVerfG, FamRZ 2010, 25; NJW 2014, 3147 Rn. 13; jeweils mwN).
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 495/20

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts in der Beschwerdeinstanz;

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 485/14

    Schadensersatzbegehren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien einer nicht

  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 464/14

    Haftung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern auf Schadenersatz wegen

  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 462/14

    Haftungsbegründende Aufklärungpflichten im Aktienhandel; Haftungsmaßstab und

  • OLG Bamberg, 13.04.2017 - 2 WF 51/17

    Verfahrenswertbestimmung in Ehesachen

  • OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20
  • OLG Bamberg, 22.05.2017 - 2 WF 122/17

    Beschwerde über Verfahrenswertfestsetzung von Ehescheidung und

  • AG Berlin-Mitte, 06.04.2022 - 108 C 246/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - 6 N 35.22

    Sekundärmigration - Italien - als schutzbedürftig anerkannte Rückkehrer -

  • OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11

    Berücksichtigungsfähigkeit staatlicher Sozialleistungen zur Deckung des

  • OLG Köln, 17.07.2017 - 25 WF 140/17
  • OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren eines

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