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   BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07   

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BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07 (https://dejure.org/2010,708)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 2 BvF 1/07 (https://dejure.org/2010,708)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 (https://dejure.org/2010,708)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • DFR

    Legehennenhaltung

  • openjur.de

    Artt. 80 Abs. 1, 20a GG; §§ 38 Abs. 4, 13b, 38 Abs. 3 TierSchNutztV; § 16b TierSchG
    Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht

    Unvereinbarkeit der Regelung über die Käfighaltung von Legehennen (§§ 13b, 33 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 30.11.2006 sowie §§ 13b, 38 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 01.10.2009) mit § 16b Abs 1 S 2 TierSchG sowie Art 20a GG - unzureichende Beteiligung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20a GG, Art 93 Abs 1 Nr 2 GG, § 76 BVerfGG, Art 9 Abs 3 TierhSchÜbk, Art 2 TierhSchÜbkG
    Unvereinbarkeit der Regelung über die Käfighaltung von Legehennen (§§ 13b, 33 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 30.11.2006 sowie §§ 13b, 38 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 01.10.2009) mit § 16b Abs 1 S 2 TierSchG sowie Art 20a GG - unzureichende Beteiligung der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nichtigkeit der § 13b, § 33 Abs. 3 und 4 der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung); Erfüllung des ...

  • rewis.io

    Unvereinbarkeit der Regelung über die Käfighaltung von Legehennen (§§ 13b, 33 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 30.11.2006 sowie §§ 13b, 38 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 01.10.2009) mit § 16b Abs 1 S 2 TierSchG sowie Art 20a GG - unzureichende Beteiligung der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unvereinbarkeit der Regelung über die Käfighaltung von Legehennen (§§ 13b, 33 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 30.11.2006 sowie §§ 13b, 38 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 01.10.2009) mit § 16b Abs 1 S 2 TierSchG sowie Art 20a GG - unzureichende Beteiligung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nichtigkeit der § 13b, § 33 Abs. 3 und 4 der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung); Erfüllung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kasernierte Legehennen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 127, 293
  • NVwZ 2011, 289
  • DVBl 2011, 92
  • DÖV 2011, 161
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
    b) Mit Urteil vom 6. Juli 1999 (- 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1) erklärte das Bundesverfassungsgericht die Hennenhaltungsverordnung für nichtig.

    Die zur Prüfung gestellten Vorschriften sind im vorliegenden Verfahren auch an der einfachgesetzlichen Norm des § 16b Abs. 1 Satz 2 TierSchG zu messen, die den Verordnungsgeber verpflichtet, vor dem Erlass von Verordnungen nach § 2 TierSchG die Tierschutzkommission anzuhören (vgl. BVerfGE 101, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle Rechtsverordnungen des Bundes auch daraufhin, ob sie sich im Rahmen der nach Art. 80 Abs. 1 GG erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage halten (vgl. BVerfGE 2, 307 ; 8, 51 ; 101, 1 ; 106, 1 ).

    Angesichts der festgestellten Verstöße bedarf es keiner Entscheidung, ob darüber hinaus Pflichten in Bezug auf die Prüfung und Erprobung neuer Haltungseinrichtungen nach Art. 9 Abs. 3 ETÜ in Verbindung mit Art. 8 Nr. 2 der Empfehlung in Bezug auf Haushühner der Art Gallus gallus des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 7. Februar 2000 (Bundesanzeiger vom 11. Mai 2000, Nr. 89a; zur Rechtsverbindlichkeit dieser Empfehlung BVerfGE 101, 1 ) oder materiellrechtliche Vorgaben aus den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die zur Prüfung gestellten Vorschriften oder aus Art. 20a GG verletzt sind und ob Verstöße gegen Grundrechte von Betreibern vorliegen.

    Zwar würde ihr sofortiger Wegfall unter keiner denkbaren Auslegung des bestehen bleibenden Rechts ein tierschutzrechtliches Vakuum erzeugen, da die Geltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes und des Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen in Verbindung mit der Empfehlung in Bezug auf Haushühner der Art Gallus gallus des Ständigen Ausschusses nach diesem Übereinkommen unberührt bliebe (vgl. BVerfGE 101, 1 ).

  • BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09

    Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
    2006 gerichtete - Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2010 (- 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Rechtsstreitigkeiten, für die es auf die Vereinbarkeit dieser Norm mit dem Grundgesetz auch noch nach Ablauf der darin vorgesehenen Übergangsfristen ankommt, sind nicht von vornherein auszuschließen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.).

    Als Belang von Verfassungsrangist der Tierschutz, nicht anders als der in Art. 20a GG schon früher zum Staatsziel erhobene Umweltschutz, im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und kann geeignet sein, ein Zurücksetzen anderer Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht - wie etwa die Einschränkung von Grundrechten - zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.); er setzt sich aber andererseits gegen konkurrierende Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht nicht notwendigerweise durch (vgl. BVerfGE 110, 141 ; BVerwGE 127, 183 ).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
    Ein objektives Klarstellungsinteresse ist indiziert, wenn ein auf die Bundesverfassung in besonderer Weise verpflichtetes Organ oder ein besonders verpflichteter Organteil von der Unvereinbarkeit der Norm mit höherem Bundesrecht überzeugt ist (vgl. BVerfGE 96, 133 ; 106, 244 ; 119, 394 ).

    Dies gilt auch, wenn die zum Prüfungsgegenstand erhobene Norm außer Kraft getreten oder auf andere Weise gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerfGE 119, 394 ; vgl. auch BVerfGE 5, 25 ; 20, 56 ; 79, 311 ; 97, 198 ; 100, 249 ).

    Das objektive Klarstellungsinteresse entfällt lediglich, wenn von der zur Prüfung gestellten Norm unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerfGE 97, 198 ; 119, 394 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Art. 20a GG genießt indessen keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen (vgl. BTDrucks 12/6633, S. 6 f.; BVerfGE 127, 293 zum Tierschutz; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 20a Rn. 46; Murswiek, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 55; Huster/Rux, in: BeckOK, GG, 45. Ed. 15.11.2020, Art. 20a Rn. 44; Kloepfer, in: Bonner Kommentar zum GG, April 2020, Art. 20a Rn. 60 ff.; Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, 92. EL August 2020, Art. 20a Rn. 41 ff.; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 20a Rn. 14; Epiney, in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 47 ff.).

    Auch für die verfassungsgerichtliche Kontrolle bildet sie die maßgebliche Konkretisierung des in Art. 20a GG enthaltenen Klimaschutzauftrags (vgl. zur gesetzlichen Konkretisierung von Art. 20a GG zum Tierschutz BVerfGE 127, 293 ).

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Diese müssen Verstöße gegen das Unionsrecht vermeiden, soweit es im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts möglich ist (vgl. BVerfGE 127, 293 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Dies führt hier nicht gemäß § 78 Satz 1 BVerfGG zur Nichtigkeit der angegriffenen Vorschrift (vgl. BVerfGE 114, 1 ; 115, 277 ; 127, 87 ; 128, 157 ), weil § 40 Abs. 1a LFGB verfassungsrechtlichen Schutzaufträgen dient (oben B III 2 a), die gegenüber der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit überwiegen, die Öffentlichkeitsinformation durch Gesetz zu befristen (vgl. BVerfGE 127, 293 m.w.N.), zumal in der Rechtsanwendung ohnehin schon zeitliche Begrenzungen erfolgt sind.
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