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   BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10   

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BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10 (https://dejure.org/2011,4570)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10 (https://dejure.org/2011,4570)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10 (https://dejure.org/2011,4570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 25 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden Staates wegen hoheitlicher Nutzung des Vollstreckungsobjekts - Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei fachgerichtlichem Unterlassen einer Vorlage gem Art 100 Abs 2 GG zur ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 25 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden Staates wegen hoheitlicher Nutzung des Vollstreckungsobjekts - Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei fachgerichtlichem Unterlassen einer Vorlage gem Art 100 Abs 2 GG zur ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden Staates wegen hoheitlicher Nutzung des Vollstreckungsobjekts - Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei fachgerichtlichem Unterlassen einer Vorlage gem Art 100 Abs 2 GG zur ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden Staates wegen hoheitlicher Nutzung des Vollstreckungsobjekts - Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bei fachgerichtlichem Unterlassen einer Vorlage gem Art 100 Abs 2 GG zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 122
  • NJW 2012, 293
  • WM 2011, 2185
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zwar grundsätzlich auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 75, 1 ; 96, 68 ).

    (1) Es besteht eine allgemeine Regel des Völkerrechts, wonach die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat aus einem gerichtlichen Vollstreckungstitel gegen einen fremden Staat, der über ein nicht hoheitliches Verhalten (  acta iure gestionis  ) dieses Staates ergangen ist, in Gegenstände dieses Staates ohne Zustimmung des fremden Staates unzulässig ist, soweit diese Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch die Formulierung "soweit" (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ) bereits eine Feststellung dazu getroffen, dass die Reichweite der Vollstreckungsimmunität eines fremden Staates sich auf den Umfang der hoheitlichen Zwecksetzung beschränkt, das allgemeine Völkerrecht bei gemischt genutzten Gegenständen mit anderen Worten einer Vollstreckung in die nicht hoheitlich genutzten Teile von Gegenständen grundsätzlich nicht entgegensteht.

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zwar grundsätzlich auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 75, 1 ; 96, 68 ).

    Ernstzunehmende Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

    Die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder Notwendigen zu handeln" (  opinio iuris sive necessitatis  , vgl. BVerfGE 66, 39 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 75, 1 ; 96, 68 ).

    Ernstzunehmende Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

    Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nach Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 117, 141 ; 118, 124 ).

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07

    Beschränkung des Normenverifikationsverfahren bzgl Regeln des Völkerrechts (Art

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    Das Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG ist ein Zwischenverfahren zur Feststellung, ob eine allgemeine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist (vgl. BVerfGE 15, 25 ), nicht aber ein Verfahren zur Anwendung einer solchen - gegebenenfalls zuvor durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten - Regel auf einen konkreten Sachverhalt (vgl. BVerfGK 13, 246 ; 14, 524 ).

    Um das von ihm verfolgte Ziel einer Prüfung des angegriffenen Beschlusses des Bundesgerichtshofs am Maßstab des allgemeinen Völkerrechts zu erreichen, hätte der Beschwerdeführer geltend machen müssen, dass der angegriffene Beschluss gegen das über Art. 25 GG als Bestandteil des Bundesrechts geltende allgemeine Völkerrecht verstoße und deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG gehöre (vgl. insoweit BVerfGE 31, 145 ; 66, 39 ; BVerfGK 13, 246 ).

    (2) Die ausdrückliche Rüge der Verletzung des Verfahrensgrundrechts nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 100 Abs. 2 GG kann nicht in eine solche nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 GG umgedeutet werden (vgl. BVerfGK 13, 246 ).

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    (1) Es besteht eine allgemeine Regel des Völkerrechts, wonach die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat aus einem gerichtlichen Vollstreckungstitel gegen einen fremden Staat, der über ein nicht hoheitliches Verhalten (  acta iure gestionis  ) dieses Staates ergangen ist, in Gegenstände dieses Staates ohne Zustimmung des fremden Staates unzulässig ist, soweit diese Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch die Formulierung "soweit" (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ) bereits eine Feststellung dazu getroffen, dass die Reichweite der Vollstreckungsimmunität eines fremden Staates sich auf den Umfang der hoheitlichen Zwecksetzung beschränkt, das allgemeine Völkerrecht bei gemischt genutzten Gegenständen mit anderen Worten einer Vollstreckung in die nicht hoheitlich genutzten Teile von Gegenständen grundsätzlich nicht entgegensteht.

    Der Beschwerdeführer setzt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dahingehend auseinander, dass er die Entscheidung, wonach die Vollstreckung in gemischt genutzte Botschaftskonten eines fremden Staates nach allgemeinem Völkerrecht unzulässig ist (vgl. BVerfGE 46, 342 <397 ff.), für nicht übertragbar hält, weil die Zwangsversteigerung des Gebäudes seiner Auffassung nach die Nutzung der Diplomatenwohnungen nicht beeinträchtige.

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    Dies ist jedoch nur der Fall, wenn objektive Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen, die völkerrechtliche Zweifelsfrage für den Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ) und die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Vorlage beruht (vgl. BVerfGE 109, 13 ).

    Das Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG ist ein Zwischenverfahren zur Feststellung, ob eine allgemeine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist (vgl. BVerfGE 15, 25 ), nicht aber ein Verfahren zur Anwendung einer solchen - gegebenenfalls zuvor durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten - Regel auf einen konkreten Sachverhalt (vgl. BVerfGK 13, 246 ; 14, 524 ).

    Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nach Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 117, 141 ; 118, 124 ).

  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    Wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Beurteilung einer Gefährdung dieser Funktionsfähigkeit und wegen der latent gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten zieht das allgemeine Völkerrecht den Schutzbereich zugunsten des fremden Staates sehr weit und stellt auf die typische, abstrakte Gefahr, nicht aber auf die konkrete Gefährdung der Funktionsfähigkeit der diplomatischen Vertretung durch Maßnahmen des Empfangsstaats ab (vgl. BVerfGE 45, 342 ; 117, 141 ).

    Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nach Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 117, 141 ; 118, 124 ).

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    Um das von ihm verfolgte Ziel einer Prüfung des angegriffenen Beschlusses des Bundesgerichtshofs am Maßstab des allgemeinen Völkerrechts zu erreichen, hätte der Beschwerdeführer geltend machen müssen, dass der angegriffene Beschluss gegen das über Art. 25 GG als Bestandteil des Bundesrechts geltende allgemeine Völkerrecht verstoße und deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG gehöre (vgl. insoweit BVerfGE 31, 145 ; 66, 39 ; BVerfGK 13, 246 ).

    Die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder Notwendigen zu handeln" (  opinio iuris sive necessitatis  , vgl. BVerfGE 66, 39 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    Die Abgrenzung, ob die Gegenstände, in die vollstreckt werden soll, im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen oder nicht hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen, ist mangels entsprechender Kriterien im allgemeinen Völkerrecht (vgl. hierzu die teilweise unverbindlichen, aber möglicherweise zur Entstehung von allgemeinen Völkerrecht beitragenden Beispiele in Art. 4 der Resolution  Contemporary Problems Concerning the Immunity of States in Relation to Questions of Jurisdiction and Enforcement  des  Institut de Droit International  von 1991; Art. 19 der  Draft Articles on Jurisdictional Immunities of States and Their Property  der Völkerrechtskommission von 1991; Art. 21 des Übereinkommens über die Gerichtsimmunität der Staaten und ihres Vermögens vom 2. Dezember 2004) grundsätzlich nach der Rechtsordnung des Gerichtsstaats vorzunehmen (vgl. BVerfGE 16, 27 für das Erkenntnisverfahren).

    Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nach Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 117, 141 ; 118, 124 ).

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
    Dies ist jedoch nur der Fall, wenn objektive Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen, die völkerrechtliche Zweifelsfrage für den Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 4, 319 ; 15, 25 ) und die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Vorlage beruht (vgl. BVerfGE 109, 13 ).

    Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nach Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 117, 141 ; 118, 124 ).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

  • BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 37/08

    Vollstreckungsimmunität hinsichtlich zustehender Forderungen eines ausländischen

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Ernstzunehmende Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abwiche (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 2984/09, BVerfGK 19, 122 Rn. 128 mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer

    Diese Norm lässt nach der Systematik des Grundgesetzes und der Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage nur zu, wenn ernsthafte Zweifel an der Bedeutung oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts bestehen (BVerfG [Kammer], EuGRZ 2016, 54, 60 Rn. 53; NJW 2012, 293, 295 [juris Rn. 27], jeweils mwN).
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    Ein Normverifikationsverfahren hätte daran nichts ändern können, denn das Bundesverfassungsgericht ist im Rahmen des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 2 GG nicht dazu berufen, das Völkergewohnheitsrecht weiterzuentwickeln (vgl. BVerfGE 118, 124 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10 -, NJW 2012, S. 293 ).
  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13

    Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch

    Dies gilt in vergleichbarer Weise auch für die Zwangsvollstreckung in im Inland belegene Vermögenswerte ausländischer Staaten, die hoheitlichen Zwecken dienen (BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ; BVerfGK 19, 122 ).
  • BGH, 24.03.2016 - VII ZR 150/15

    Staatenimmunität: Geltung der deutschen Gerichtsbarkeit für das Handeln eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG nur dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt (BVerfG, NJW 2012, 293, 295, juris Rn. 27; BVerfG NVwZ 2008, 878, 879, juris Rn. 17; vgl. BVerfGE 96, 68, 77, juris Rn. 31; BVerfGE 23, 288, 316 ff., juris Rn. 110 ff.).

    Es besteht eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG, wonach die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat aus einem Vollstreckungstitel gegen einen fremden Staat, der über ein nicht hoheitliches Verhalten (acta iure gestionis) dieses Staates ergangen ist, in dessen Vermögengegenstände ohne seine Zustimmung unzulässig ist, soweit diese Gegenstände hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (BVerfG, NJW 2012, 293, 295, juris Rn. 29; BVerfGE 46, 342, 392 f., juris Rn. 118 ff.; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - VII ZB 23/13, NJW-RR 2014, 1088 Rn. 13; vom 4. Juli 2013 - VII ZB 63/12, NJW-RR 2013, 1532 Rn. 10 und vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 37/08, NJW 2010, 769 Rn. 17).

  • BFH, 16.11.2016 - II R 29/13

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit

    Den Fachgerichten ist es nicht verwehrt, Völkerrecht auszulegen und anzuwenden, soweit es keine Zweifel an dem Bestehen oder der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts gibt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2011  2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10, NJW 2012, 293, unter III.1.b aa (1)).
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 216/17

    Internationale Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Verzicht

    (1) Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG ist dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernst zu nehmende Zweifel stößt, also nicht nur dann, wenn das Gericht selbst Zweifel hat (BVerfG 12. Oktober 2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10 - Rn. 27,  BVerfGK 19, 122 ; 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 - zu C IV 1 b der Gründe, BVerfGE 23, 288) .

    Ernst zu nehmende Zweifel, ob und ggf. mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, bestehen dann, wenn das Gericht abweichen würde von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft (BVerfG 12. Oktober 2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10 - aaO; 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 - zu C IV 1 c der Gründe, aaO) .

    Seine Entstehung ist an zwei Voraussetzungen geknüpft, erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten, zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder Notwendigen zu handeln ("opinio iuris sive necessitatis", BVerfG 12. Oktober 2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10 - Rn. 34, aaO) .

  • OLG Frankfurt, 11.12.2015 - 8 U 279/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Hemmung der Verjährung durch Klage in

    Dies setzt voraus, dass das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03, BVerfGE 109, 13, 23; Beschluss vom 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10, NJW 2012, 293, 294; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl. 2014, Art. 100, Rdnr. 20; Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Aufl. 2004, Rdnr. 172; Wieland, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, Band III, 2. Aufl. 2008, Art. 100, Rdnr. 33).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.11.2003-2 BvR 1243/03, BVerfGE 109, 13, 23; Beschluss vom 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10, NJW 2012, 293, 294; Beschluss vom 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06 u. 2 BvR 487/07, juris; Wieland, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, Band III, 2. Aufl. 2008, Art. 100, Rdnr. 33).

    Bestehen solche Zweifel nicht, ist die Rechtslage also offenkundig, sind die Fachgerichte hingegen - da gerade kein allgemeines Völkerrechtsmonopol des Bundesverfassungsgerichts besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2011 -2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10, NJW 2012, 293, 294) - auch in Völkerrechtsfragen uneingeschränkt selbst prüfungs- und entscheidungsberechtigt und -verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84, NJW 1986, 1427; BGH, Urteil vom 26.06.2003 - III ZR 245/98, BGHZ 155, 279, 284 f.; Urteil vom 24.02.2015 - XI ZR 193/14, ZIP 2015, 769, 774).

  • BGH, 22.09.2016 - V ZB 125/15

    Zwangsversteigerungsverfahren für ein mit einer Zwangssicherungshypothek

    Hiernach ist die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat aus einem Vollstreckungstitel gegen einen fremden Staat, der über ein nicht hoheitliches Verhalten (acta iure gestionis) dieses Staates ergangen ist, in dessen Vermögengegenstände ohne seine Zustimmung unzulässig, soweit diese Gegenstände hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 46, 342, 392; 64, 1, 40; BVerfG, NJW 2012, 293, 295; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 19/03, NJW-RR 2003, 1218, 1219; Beschluss vom 25. Juni 2014 - VII ZB 23/13, NJW-RR 2014, 1088 Rn. 13; Urteil vom 24. März 2016 - VII ZR 150/15, RIW 2016, 365 Rn. 36; siehe auch International Court of Justice (IGH) vom 3. Februar 2012 [Jurisdictional Immunities of the State , Judgement, I.C.J. Reports 2012, p. 99 Rn. 118]: "pratique bien établie").

    Wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Beurteilung einer Gefährdung dieser Funktionsfähigkeit und wegen der latent gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten zieht das allgemeine Völkerrecht den Schutzbereich zugunsten des fremden Staates sehr weit und stellt auf die typische, abstrakte Gefahr, nicht aber auf die konkrete Gefährdung der Funktionsfähigkeit der diplomatischen Vertretung durch Maßnahmen des Empfangsstaats ab (vgl. BVerfGE 46, 342, 395; 117, 141, 156; BVerfG, NJW 2012, 293, 295; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 19/03, NJW-RR 2003, 1218, 1219; Urteil vom 24. März 2016 - VII ZR 150/15, RIW 2016, 365 Rn. 36; OGH, JBl. 1986, 733, 734).

  • OLG Frankfurt, 12.06.2015 - 8 U 93/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibungen: Kein Erfüllungsverweigerungsrecht des

    Dies setzt voraus, dass das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03, BVerfGE 109, 13, 23; Beschluss vom 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10, NJW 2012, 293, 294; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl. 2014, Art. 100, Rdnr. 20; Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Aufl. 2004, Rdnr. 172; Wieland, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, Band III, 2. Aufl. 2008, Art. 100, Rdnr. 33).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03, BVerfGE 109, 13, 23; Beschluss vom 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10, NJW 2012, 293, 294; Beschluss vom 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06 u. 2 BvR 487/07, juris; Wieland, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, Band III, 2. Aufl. 2008, Art. 100, Rdnr. 33).

    Bestehen solche Zweifel nicht, ist die Rechtslage also offenkundig, sind die Fachgerichte hingegen - da gerade kein allgemeines Völkerrechtsmonopol des Bundesverfassungsgerichts besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10, NJW 2012, 293, 294) - auch in Völkerrechtsfragen uneingeschränkt selbst prüfungs- und entscheidungsberechtigt und -verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84, NJW 1986, 1427; BGH, Urteil vom 26.06.2003 - III ZR 245/98, BGHZ 155, 279, 284 f.; Urteil vom 24.02.2015 - XI ZR 193/14, ZIP 2015, 769, 774).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 8 U 83/14

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung

  • OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 8 U 28/15

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Aushändigung der Schuldverschreibung

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZB 63/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der

  • OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 8 U 130/14

    Kein Leistungsverweigerungsrecht für Argentinien bezüglich

  • BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13

    Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem

  • OLG München, 12.09.2014 - 34 Wx 269/14

    Grundbuchsache: Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der

  • BGH, 25.06.2014 - VII ZB 23/13

    Vollstreckungsimmunität: Forderungen der Republik Griechenland auf Auszahlung von

  • BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17

    Erforderlichkeit der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht

  • BGH, 25.06.2014 - VII ZB 24/13

    Vollstreckungsimmunität kultureller Einrichtungen ausländischer Staaten i.R.d.

  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 7 B 22.8

    Schulaufsicht über griechische Privatschule

  • VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 2 K 18.02274

    Schulaufsicht über Privatschule eines fremden Staates

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