Rechtsprechung
BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung wegen Volksverhetzung auf unzureichender Ermittlung des strafrechtlich relevanten Sachverhalts - unterlassene Berücksichtigung alternativer Deutungen der inkriminierten Äußerungen
- Telemedicus
Volksverhetzung - Zur rhetorische Fragen und Meinungsäußerung
- Wolters Kluwer
Strafgerichtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung; Hervorrufen von Feindseligkeit und ablehnende Aggressionen gegen Bevölkerungsteile durch überzogene Formulierungen ; Das Verhältnis von Meinungsfreiheit und deren Beschränkung zugunsten kollidierender Rechtsgüter ; ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 130 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
Freiheit der Meinungsäußerung und Verurteilung wegen Volksverhetzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 26.08.1996 - 21 Cs 8 Js 937/95
- OLG Düsseldorf, 26.08.1996 - 5 Ss 382/96
- OLG Düsseldorf, 30.12.1996 - 5 Ss 382/96
- BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Papierfundstellen
- NJW 2003, 660
- NVwZ 2003, 599 (Ls.)
- NStZ 2003, 655
- afp 2003, 41
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Die grundsätzlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und deren Beschränkung zugunsten kollidierender Rechtsgüter sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).Die verletzende Formulierung einer Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 93, 266 ; stRspr).
Das Erfordernis der Abwägung entfällt allerdings im Fall einer Verletzung der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Die Menschenwürde ist im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig, so dass die Meinungsfreiheit zurücktreten muss (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Die grundsätzlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und deren Beschränkung zugunsten kollidierender Rechtsgüter sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).Die verletzende Formulierung einer Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 93, 266 ; stRspr).
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt allerdings nicht die erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung (BVerfGE 61, 1 ).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Die grundsätzlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und deren Beschränkung zugunsten kollidierender Rechtsgüter sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).Eine mit erwiesen unwahren Annahmen vermengte Meinung ist weniger schutzwürdig als eine auf zutreffende Annahmen gestützte (vgl. BVerfGE 90, 241 ).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Echte Fragen stehen unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit Werturteilen gleich (vgl. BVerfGE 85, 23 ).Bei der Klärung, ob eine Äußerung eine wirkliche Frage oder bloß eine rhetorische Frage darstellt, ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes im Zweifel von einem weiten Fragebegriff auszugehen (vgl. BVerfGE 85, 23 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 99, 185 ). - BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67
Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs - …
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Äußerungen, in denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt wird, werden in der Rechtsprechung der Strafgerichte so verstanden, dass damit eine verstärkte, auf die Gefühle des Aufgestachelten gemünzte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinaus ergehende Form des Anreizens zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung gemeint ist (BGHSt 21, 371 ; 40, 97 ). - BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93
Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Äußerungen, in denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt wird, werden in der Rechtsprechung der Strafgerichte so verstanden, dass damit eine verstärkte, auf die Gefühle des Aufgestachelten gemünzte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinaus ergehende Form des Anreizens zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung gemeint ist (BGHSt 21, 371 ; 40, 97 ). - BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Die Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 StGB a.F. hatte zur Folge, dass Belange der Meinungsfreiheit grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden konnten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 61 ff.). - BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Verurteilung führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zu Grunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren Gründen auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 82, 43 ; stRspr). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Diese haben dabei jedoch, wenn es sich um ein Gesetz handelt, das die Meinungsfreiheit einschränkt, die sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auf der Normanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Insbesondere die Feststellung der Verwirklichung von Straftatbeständen wie §§ 185 ff StGB und § 130 StGB (die zugleich rechtswidrige Inhalte im Sinne von § 1 Abs. 3 NetzDG sind), aber auch von Persönlichkeitsrechtsverletzungen, verlangt die Abwägung widerstreitender (Grund-)Rechtspositionen (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2018 aaO Rn. 32 hinsichtlich Persönlichkeitsrechtsverletzungen;… BVerfG, NJW 2021, 298 Rn. 14 hinsichtlich § 185 StGB; BVerfG, NJW 2003, 660, 662 hinsichtlich § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB). - BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13
Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders
Aber weder das allgemeine Persönlichkeitsrecht noch die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit vermitteln einen Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen der Verwandtschaft, die auf verfassungsgemäßen Normen beruhen und nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1051, 1052; NJW 2003, 660, 661; Rütz Heterologe Insemination - Die rechtliche Stellung des Samenspenders S. 39). - BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14
Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …
Ein Fragesatz ist nämlich keine echte Frage in diesem Sinne, wenn er nicht auf eine Antwort durch einen Dritten gerichtet oder nicht für verschiedene Antworten offen ist (Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034 f.; BVerfGE 85, 23, 31 ff.; BVerfG, NJW 2003, 660, 661; BVerfG NJW 2014, 766, 767).
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Insbesondere die Feststellung der Verwirklichung von Straftatbeständen wie §§ 185 ff StGB und § 130 StGB (die zugleich rechtswidrige Inhalte im Sinne von § 1 Abs. 3 NetzDG sind), aber auch von Persönlichkeitsrechtsverletzungen, verlangt die Abwägung widerstreitender (Grund-)Rechtspositionen (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2018 aaO Rn. 32 hinsichtlich Persönlichkeitsrechtsverletzungen;… BVerfG, NJW 2021, 298 Rn. 14 hinsichtlich § 185 StGB; BVerfG, NJW 2003, 660, 662 hinsichtlich § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB). - BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
a) Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beschränkung der Meinungsfreiheit zu Gunsten kollidierender Rechtsgüter im Bereich des öffentlichen Meinungskampfes bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; speziell zu § 130 StGB: Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, S. 660 ). - BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Werden diese Vorgaben bei der Auslegung hinreichend gewahrt und wird fehlerfrei angenommen, dass die Voraussetzungen der Bestimmung erfüllt sind, liegt schon deshalb keine Verletzung der Meinungsfreiheit vor, weil der Straftatbestand die Verletzung der Menschenwürde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft voraussetzt und die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 293 und Kammerbeschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 - NJW 2003, 660 ). - BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23
Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche …
Dies bedarf allerdings einer sorgfältigen Begründung (zum Ganzen s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97, NJW 2003, 660, 661 f.; vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20, NJW 2021, 297, 298, jeweils zu § 130 StGB;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19, NJW 2020, 2622 Rn. 12 ff. zu § 185 StGB; BGH…, Urteil vom 20. September 2011 - 4 StR 129/11, juris Rn. 20 ff.;… Beschluss vom 28. Juli 2016 - 3 StR 149/16, NJW 2016, 3795, Rn. 17 ff.; HansOLG Bremen…, Urteil vom 23. Februar 2023 - 1 Ss 48/22, juris Rn. 35 ff.; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - III-3 RVs 1/20, juris Rn. 14 ff.; alle mwN). - BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03
Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
aa) Bei der Überprüfung zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Sanktionen geht das Bundesverfassungsgericht von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 107, 275 ; 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, S. 660 ).aa) Die Strafnorm des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt einen Angriff auf die Menschenwürde nicht voraus und belässt damit Raum für eine abwägende Berücksichtigung der Belange der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 660 ).
- OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16
Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen …
Da es sich hierbei um ein auslegungsfähiges Tatbestandsmerkmal des § 130 StGB handelt, war zur Wahrung der wertsetzenden Bedeutung der Meinungsfreiheit eine Abwägung zwischen deren Bedeutung und dem Rang der durch die Meinungsäußerung beeinträchtigten Rechtsgüter vorzunehmen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 - juris Rn. 17).Der Senat hat sich bei dieser Abwägung insbesondere davon leiten lassen, dass die Werturteile in dem Kommentar mit unwahren Tatsachenbehauptungen vermengt wurden (siehe hierzu BVerfG…, Beschluss vom 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - juris Rn. 50; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 - juris Rn. 21).
Im Falle solcher völlig haltlosen Behauptungen kann die Meinungsfreiheit andere Rechtsgüter von Verfassungsrang nicht verdrängen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - juris Rn. 55; Beschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 - juris Rn. 21).
Im Falle solch völlig haltloser Behauptungen kann die Meinungsfreiheit andere Rechtsgüter von Verfassungsrang nicht verdrängen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - juris Rn. 55; Beschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 - juris Rn. 21).
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
Damit setzt sie sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach stets der Gesamtzusammenhang, in dem die Äußerung steht, zu berücksichtigen ist, was auch für Fragen gilt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1442, 1443 f.; NJW 2003, 660, 661; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 139, 95, 102 …und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO - jeweils m.w.N.). - BGH, 19.05.2009 - VI ZR 160/08
Berichterstattung über Hauskauf Joschka Fischers war zulässig
- OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf …
- OLG Hamm, 28.01.2020 - 3 RVs 1/20
Verwendung des Begriffs "frecher Jude" als strafbare Volksverhetzung
- OLG Celle, 27.10.2017 - 1 Ss 49/17
Keine Volksverhetzung durch Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" mit gleichzeitigem …
- BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Jugendzeitschrift; Meinungsfreiheit …
- OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09
Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen
- VG Berlin, 22.04.2008 - 35 A 397.07
Ausweisung wegen sog. Hasspredigten im Internet
- BGH, 15.12.2005 - 4 StR 283/05
Talmud-Zitate im Rahmen einer öffentlichen Rede als Volksverhetzung
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2007 - 2 M 171/07
Diskriminierende Äußerung gegen die Polizei
- OLG Hamm, 29.11.2022 - 5 RVs 99/22
Drohung mit einem empfindlichen Übel; üble Nachrede; Tätigkeit im Gemeinderat; …
- OLG Koblenz, 28.04.2021 - 1 Ws 513/20
Strafanzeige gegen Sitzungspräsidenten wegen Äußerungen in Fernsehsitzung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 15 B 643/18
Untersagung des Rufens der Parole "Nie wieder Israel" als Auflage wegen …
- OLG Brandenburg, 05.12.2016 - 1 U 5/16
Unterlassungsanspruch: Abgrenzung zwischen echter und rhetorischer Frage; …
- OLG Dresden, 12.07.2011 - 4 U 188/11
Unterlassungsklage; Geldentschädigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2019 - 15 B 1406/19
Gewährung vorbeugenden Eilrechtsschutzes gegen eine Versammlungsauflage; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 5 B 1940/07
- LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09
Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2019 - 15 B 666/19
Bedrohung der in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung durch ein Wahlplakat
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
Volksverhetzung durch einen Leserbrief
- BVerwG, 16.01.2024 - 1 WNB 7.22
- BGH, 09.12.2003 - VI ZB 38/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- LG Bochum, 09.09.2005 - 1 KLs 33 Js 248/04
Verurteilung wegen Volksverhetzung; Rede auf einer Demonstration; Begehen einer …
- OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
Rechtliche Würdigung einer Äußerung hinsichtlich eines herabsetzenden oder …
- LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22
Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen
- BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01
Verfassungsbeschwerde gegen die einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung …
- LG Köln, 12.02.2020 - 10 O 265/19
- OLG Celle, 15.07.2021 - 2 Ss 40/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11
Ermessensausweisung; öffentliches Billigen oder Werben für terroristische Taten; …
- VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 7757/08
Rechtswidriger Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund einer …
- OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 76/06
Strafprozessrecht: Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren
- BVerwG, 12.07.2023 - 1 WNB 4.23
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Formulierung einer …