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   BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02   

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https://dejure.org/2002,8796
BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02 (https://dejure.org/2002,8796)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02 (https://dejure.org/2002,8796)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 2002 - 2 BvR 1054/02 (https://dejure.org/2002,8796)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorwurf der Quotenabsprache und Preisabsprache in Transportbetonbranche als ausreichender Tatvorwurf für Durchsuchung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1, 2
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02
    Der richterliche Durchsuchungsbeschluss hat die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahmen zu schaffen und muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

    Von der Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat sich der Richter aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen zu überzeugen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02
    Die nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat und die Anführung des Wortlauts des § 102 StPO genügen in einem solchen Fall nicht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 71, 64 ).

    Schließlich muss die Durchsuchung den Erfolg versprechen, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02
    Die nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat und die Anführung des Wortlauts des § 102 StPO genügen in einem solchen Fall nicht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02
    Dies versetzt den Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02
    Schließlich muss die Durchsuchung den Erfolg versprechen, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 71, 64 ).
  • LG Münster, 18.05.2015 - 10 Qs 10/15

    Vornahme der Durchsuchung der Wohnung wegen des Verdachts der Teilnahme an einer

    Die nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat und die Anführung des Wortlauts des § 102 StPO genügen in einem solchen Fall nicht (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02, BeckRS 2002 30292991).
  • LG Bonn, 09.06.2004 - 37 Qs 14/04

    Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses wegen des Verdachts von

    Dementsprechend heißt es in der amtlichen Begründung zur 4. Kartellrechtsnovelle von 1980, daß "gravierende Wettbewerbsverstöße keine "Kavaliersdelikte" sind, sondern eine schwerwiegende Störung der öffentlichen Ordnung darstellen, die im Interesse der Allgemeinheit wirksamen Sanktionen unterworfen werden müssen" (BT-Drucks. 8/2136, S. 27; vgl.: auch BVerfG 2 BvR 1054/02 "Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß es sich bei umfangreichen kartellrechtlichen Absprachen nicht um eine bloß geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt." ; 2 BvR 1697 bis 1705/02 "Stehen Preis- und Submissionsabsprachen im Sinne des § 1 GWB im Raum, so ist in erster Linie die Durchsuchung nach Unterlagen dazu geeignet, den sich hierauf beziehenden Vorwurf zu klären. Angesichts dieser Umstände waren umfangreiche Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit im Durchsuchungsbeschluss entbehrlich").
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