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   BVerfG, 12.11.2006 - 2 BvR 954/01   

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https://dejure.org/2006,18037
BVerfG, 12.11.2006 - 2 BvR 954/01 (https://dejure.org/2006,18037)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.2006 - 2 BvR 954/01 (https://dejure.org/2006,18037)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 2006 - 2 BvR 954/01 (https://dejure.org/2006,18037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgerichtliche Entscheidung über die Kostentragungslast in der Vorinstanz; Pflicht zur Erstattung der notwendigen Auslagen

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 3; ; AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; RVG § 61; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens betreffend die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2006 - 2 BvR 954/01
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 61 RVG in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2006 - 2 BvR 954/01
    Es entspricht der Billigkeit, dies bei der Entscheidung über die Auslagenerstattung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2006 - 2 BvR 954/01
    Es entspricht der Billigkeit, dies bei der Entscheidung über die Auslagenerstattung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2006 - 2 BvR 954/01
    Dem Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG die Erstattung der notwendigen Auslagen aufzugeben, da die erhobenen Rügen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, DVBl 2006, S. 247) offensichtlich begründet waren und die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung lediglich wegen der inzwischen eingetretenen Erledigung nicht veranlasst war.
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