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   BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18   

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https://dejure.org/2018,41127
BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18 (https://dejure.org/2018,41127)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18 (https://dejure.org/2018,41127)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 2018 - 1 BvR 1370/18 (https://dejure.org/2018,41127)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) nicht hinreichend substantiiert gerügt, wenn anwaltlicher Hinweis auf Kostenrisiko des Mandanten gem § 8a Abs 4 S 1 BerHG (juris: BeratHiG) nicht dargelegt wurde - gerichtliches ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegen des Hinweises des Rechtsanwalts auf das Kostenrisiko des Mandanten i.R.d. nachträglich beantragten Beratungshilfe

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) nicht hinreichend substantiiert gerügt, wenn anwaltlicher Hinweis auf Kostenrisiko des Mandanten gem § 8a Abs 4 S 1 BerHG (juris: BeratHiG) nicht dargelegt wurde - gerichtliches ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BerHG § 8a Abs. 4 S. 1
    Darlegen des Hinweises des Rechtsanwalts auf das Kostenrisiko des Mandanten i.R.d. nachträglich beantragten Beratungshilfe

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) nicht hinreichend substantiiert gerügt, wenn anwaltlicher Hinweis auf Kostenrisiko des Mandanten gem § 8a Abs 4 S 1 BerHG (juris: BeratHiG) nicht dargelegt wurde - gerichtliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.02.2018 - 1 BvR 975/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18
    In einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen diese Ablehnung richtet, muss also dargelegt werden, dass ein solcher Hinweis erfolgt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Februar 2018 - 1 BvR 975/17 -, www.bverfg.de, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2016 - 1 BvR 2831/15 -, www.bverfg.de, Rn. 1).
  • BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 2831/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18
    In einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen diese Ablehnung richtet, muss also dargelegt werden, dass ein solcher Hinweis erfolgt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Februar 2018 - 1 BvR 975/17 -, www.bverfg.de, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2016 - 1 BvR 2831/15 -, www.bverfg.de, Rn. 1).
  • BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11

    Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18
    Offen bleiben kann daher die Frage, inwieweit in sozialrechtlichen Verfahren auf die Angebote eines privaten Vereins verwiesen werden kann, um auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG Beratungshilfe zu versagen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2014 - 1 BvR 256/14 -, www.bverfg.de, Rn. 7; zum pauschalen Verweis an die Behörde BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 - , www.bverfg.de, Rn. 9), wenn dieser Verein, wie die Beschwerdeführerin vorträgt, nur in begrenztem Umfang Beratungsleistungen anbietet.
  • BVerfG, 27.06.2014 - 1 BvR 256/14

    Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18
    Offen bleiben kann daher die Frage, inwieweit in sozialrechtlichen Verfahren auf die Angebote eines privaten Vereins verwiesen werden kann, um auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG Beratungshilfe zu versagen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2014 - 1 BvR 256/14 -, www.bverfg.de, Rn. 7; zum pauschalen Verweis an die Behörde BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 - , www.bverfg.de, Rn. 9), wenn dieser Verein, wie die Beschwerdeführerin vorträgt, nur in begrenztem Umfang Beratungsleistungen anbietet.
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 180/68

    Begriff der "Öffentlichen Gewalt" - Unmittelbare Betroffenheit bei der

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18
    Das gilt für formlose Mitteilungen über die Rechtslage ebenso wie für eine Auskunft oder Belehrung über die nach Ansicht einer Behörde geltende Rechtslage oder für die Ankündigung eines künftigen Verhaltens (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 29, 304 ; 37, 57 ) und für entsprechende Mitteilungen von Gerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2006 - 1 BvR 1014/06 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06

    Anforderungen an die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; Vorliegen von

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18
    Das gilt für formlose Mitteilungen über die Rechtslage ebenso wie für eine Auskunft oder Belehrung über die nach Ansicht einer Behörde geltende Rechtslage oder für die Ankündigung eines künftigen Verhaltens (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 29, 304 ; 37, 57 ) und für entsprechende Mitteilungen von Gerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2006 - 1 BvR 1014/06 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18
    Das gilt für formlose Mitteilungen über die Rechtslage ebenso wie für eine Auskunft oder Belehrung über die nach Ansicht einer Behörde geltende Rechtslage oder für die Ankündigung eines künftigen Verhaltens (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 29, 304 ; 37, 57 ) und für entsprechende Mitteilungen von Gerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2006 - 1 BvR 1014/06 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18
    Das gilt für formlose Mitteilungen über die Rechtslage ebenso wie für eine Auskunft oder Belehrung über die nach Ansicht einer Behörde geltende Rechtslage oder für die Ankündigung eines künftigen Verhaltens (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 29, 304 ; 37, 57 ) und für entsprechende Mitteilungen von Gerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2006 - 1 BvR 1014/06 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 14/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Schreiben eines Amtsgerichts in einem Verfahren

    Soweit die Beschwerdeführerin sich gegen das gerichtliche Schreiben vom 12. Januar 2021 wendet, folgt die Unzulässigkeit bereits daraus, dass dieses Schreiben nicht selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2018 - 1 BvR 1370/18 -, juris, Rn. 3, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 3/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein gerichtliches Hinweisschreiben

    Ungeachtet des Umstandes, dass das Schreiben vom 23. November 2020 bereits Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 188/20.VB-1 ist, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil ein solches gerichtliches Hinweisschreiben nicht selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 14/21.VB-2, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2018 - 1 BvR 1370/18, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 188/20

    Verfassungsbeschwerde gegen ein gerichtliches Hinweisschreiben

    Soweit die Beschwerdeführer sich gegen das Schreiben des Amtsgerichts vom 23. November 2020 im Verfahren 14 AR 3/20 wenden, folgt die Unzulässigkeit bereits daraus, dass dieses Schreiben als bloßer richterlicher Hinweis nicht selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 14/21.VB-2, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2018 - 1 BvR 1370/18, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 53/21

    Verfassungsbeschwerde gegen drei Schreiben des Landessozialgerichts

    Aber auch soweit die Verfassungsbeschwerde sich nicht gegen den Inhalt der gerichtlichen Schreiben und der übersandten Schriftstücke richtet, sondern dagegen, dass das Gericht mit ihnen - insbesondere mit der Anforderung eines Gutachtens nach Aktenlage - das Verfahren weiter fördert, ohne zuvor über die Anhörungsrügen des Beschwerdeführers im Rahmen von Ablehnungsgesuchen entschieden zu haben, ist sie unzulässig, denn gerichtliche Schreiben und Verfügungen sind nicht selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 14/21.VB-2, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2018 - 1 BvR 1370/18, juris, Rn. 3).
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