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   BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19   

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BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19 (https://dejure.org/2021,59643)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.2021 - 1 BvR 576/19 (https://dejure.org/2021,59643)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 2021 - 1 BvR 576/19 (https://dejure.org/2021,59643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 406e StPO; § 474 Abs. 1 StPO; § 475 StPO; § 20a WpHG a. F.
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten eines Strafverfahrens wegen Marktmanipulation (zivilrechtliche Schadensersatzklage eines in London ansässigen Hedgefonds; ergänzender Vortrag zur Grundrechtsberechtigung nach dem EU-Austritt ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Einsicht in Strafakten mangels Antrag auf Aktenbeiziehung in sachnäherem Zivilprozess

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, EURL 104/2014, § 474 Abs 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer britischen LLP gegen die Versagung von Einsicht in Strafakten gem §§ 406e, § 475 StPO zwecks Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche - unzureichende Darlegungen zur Grundrechtsberechtigung der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer britischen LLP gegen die Versagung von Einsicht in Strafakten gem §§ 406e, § 475 StPO zwecks Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche - unzureichende Darlegungen zur Grundrechtsberechtigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer britischen LLP gegen die Versagung von Einsicht in Strafakten gem §§ 406e, § 475 StPO zwecks Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche; unzureichende Darlegungen zur Grundrechtsberechtigung der ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer britischen LLP gegen die Versagung von Einsicht in Strafakten gem §§ 406e, § 475 StPO zwecks Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche; unzureichende Darlegungen zur Grundrechtsberechtigung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer britischen LLP gegen die Versagung von Einsicht in Strafakten gem §§ 406e, § 475 StPO zwecks Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche - unzureichende Darlegungen zur Grundrechtsberechtigung der ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    Beschwerdeführer müssen ihren Vortrag ergänzen, wenn sich die Sach- und Rechtslage nach Ablauf der Beschwerdefrist ändert (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 57).

    Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen treffen muss, sondern zunächst die für Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts primär zuständigen Fachgerichte die Sach- und Rechtslage aufgearbeitet haben (vgl. auch zum Folgenden BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 68 f.).

  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang die Stellung förmlicher Beweisanträge verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -, Rn. 12 ff.) und die Verfassungsbeschwerde im Falle eines unterlassenen Beweisantrags an dem Grundsatz der Subsidiarität scheitern lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 1935/91 -, juris, Rn. 8 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2419/97 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2005 - 2 BvR 10/05 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    Offensichtlich sinn- und aussichtslose fachgerichtliche Rechtsbehelfe müssen dagegen auch unter Berücksichtigung der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht erhoben werden (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 126, 1 ).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    Das gilt auch, wenn zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Rechtsbehelf statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 128, 90 ).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    Offensichtlich sinn- und aussichtslose fachgerichtliche Rechtsbehelfe müssen dagegen auch unter Berücksichtigung der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht erhoben werden (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 126, 1 ).
  • BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    b) Nach diesen Maßgaben hätte es der Beschwerdeführerin oblegen, in dem sachnäheren bereits anhängigen Zivilprozess auf die Beiziehung (von Bestandteilen) der Strafakten hinzuwirken (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. März 2014 - 1 BvR 3541/13 u.a. -).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert deshalb grundsätzlich, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 134, 106 ; 142, 268 ; 149, 407 ).
  • BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05

    Verfassungsbeschwerde wegen Verwerfung einer Verfahrensrüge zur unterbliebenen

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang die Stellung förmlicher Beweisanträge verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -, Rn. 12 ff.) und die Verfassungsbeschwerde im Falle eines unterlassenen Beweisantrags an dem Grundsatz der Subsidiarität scheitern lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 1935/91 -, juris, Rn. 8 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2419/97 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2005 - 2 BvR 10/05 -, juris, Rn. 16).
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14

    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    Hierzu haben mit § 273 Abs. 2 Nr. 2, § 142 Abs. 1 beziehungsweise § 432 ZPO jeweils in Verbindung mit § 474 Abs. 1, § 477 Abs. 4 StPO a.F. (jetzt § 479 Abs. 4 Sätze 2 und 3 StPO), § 49b OWiG zivilprozessuale Möglichkeiten grundsätzlich zur Verfügung gestanden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2013 - III-1 VAs 116 - 120/13 u.a. -, juris; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14 -, juris, Rn. 25; vgl. auch Ruster in: Stancke/Weidenbach/Lahme, Kartellrechtliche Schadensersatzklagen, 2. Aufl. 2021, IV., Rn. 31 ff.; Fuchs/Weitbrecht, Handbuch Private Kartellrechtsdurchsetzung, § 13, Rn. 101 ff.).
  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang die Stellung förmlicher Beweisanträge verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -, Rn. 12 ff.) und die Verfassungsbeschwerde im Falle eines unterlassenen Beweisantrags an dem Grundsatz der Subsidiarität scheitern lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1992 - 1 BvR 1935/91 -, juris, Rn. 8 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1998 - 1 BvR 2419/97 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2005 - 2 BvR 10/05 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2419/97

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

  • BVerfG, 09.12.2015 - 1 BvR 2449/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Versagung von Einsicht in

  • BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG

  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21

    Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten

    aa) Gemäß § 432 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 474 Abs. 1, § 479 Abs. 4 Sätze 2 und 3 StPO steht einer Partei grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, in einem anhängigen Zivilprozess (Teile von) Ermittlungs- beziehungsweise Strafakten beiziehen zu lassen (vgl. BVerfG, [Kammer-]Beschluss vom 12. November 2021 - 1 BvR 576/19, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 05.10.2022 - 1 BvR 856/22

    Abgelehnter Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung der

    Aus dem subsidiären Charakter der Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf sowie der Kompetenzverteilung zwischen den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht folgt aber, dass der Beschwerdeführer über das Erfordernis einer Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich alle ihm zumutbaren, nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um den geltend gemachten Verstoß gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte zu verhindern oder dessen Korrektur zu erwirken (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 84, 203 ; 95, 163 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2021 - 1 BvR 576/19 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. April 2022 - 2 BvR 2194/21 -, Rn. 51; stRspr).
  • BVerfG, 05.04.2023 - 2 BvR 2250/22

    Unbegründeter Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigung der wegen des

    Aus dem subsidiären Charakter der Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf sowie der Kompetenzverteilung zwischen den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht folgt aber, dass der Beschwerdeführer über das Erfordernis einer Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich alle ihm zumutbaren, nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen muss, um den geltend gemachten Verstoß gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte zu verhindern oder dessen Korrektur zu erwirken (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 84, 203 ; 95, 163 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2021 - 1 BvR 576/19 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. April 2022 - 2 BvR 2194/21 -, Rn. 51; stRspr).
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