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   BVerfG, 12.12.1999 - 2 BvR 716/93   

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https://dejure.org/1999,8383
BVerfG, 12.12.1999 - 2 BvR 716/93 (https://dejure.org/1999,8383)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.1999 - 2 BvR 716/93 (https://dejure.org/1999,8383)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 1999 - 2 BvR 716/93 (https://dejure.org/1999,8383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gleichheitsgrundrecht - Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - Fahnenflucht - Wehrdienstentzug Wehrdienstverweigerung - Grenztruppen - Versagung der vollständigen Rehabilisierung - Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung - Ausreise eines Soldaten - Militärgericht

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; RehaG/DDR § 3; ; RehaG/DDR § 3 Abs. 1; ; RehaG/DDR § 3 Abs. 3; ; RehaG/DDR § 3 Abs. 5; ; StrRehaG § 1 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1999 - 2 BvR 716/93
    Diese Bewertung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Befehlslage für die DDR-Grenztruppen zum Einsatz von Waffen mit dem Ziel der Verhinderung von Grenzdurchbrüchen extremes staatliches Unrecht dargestellt hat (BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1999 - 2 BvR 716/93
    Daß der Tatbestand der Fahnenflucht nicht im Regelkatalog des § 1 Abs. 1 StrRehaG enthalten ist, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 1533/94 -, Umdruck S. 22 f.).
  • OLG Naumburg, 02.03.1993 - 2 Ws (RH) 209/92

    Grenztruppen der NVA; Fahnenflucht; Opfer politischer Verfolgung; Freiheitlich

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1999 - 2 BvR 716/93
    a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Naumburg vom 2. März 1993 - 2 Ws (RH) 209/92 -,.
  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Ws (Reh) 112/11

    DDR-Unrechtsbereinigung: Teilweise Rehabilitierung bei strafrechtlicher

    Allerdings hatte das Kreisgericht über §§ 63, 64 Abs. 1, Abs. 2 StGB/DDR die Strafe dem Strafrahmen der §§ 214 Abs. 2; 216 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 StGB/DDR zu entnehmen (BVerfG VIZ 2000, 308, 309; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Februar 2003, I WsRH 28/01 - zitiert in juris Rdn. 30 ff.).
  • OLG Jena, 26.07.2006 - 1 Ws Reha 24/06

    Verurteilung wegen Fahnenflucht; Teilrehabilitierung wegen Beeinträchtigung der

    Es liegt auch keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung mit Zivilpersonen vor: die Ausreisefähigkeit eines Soldaten ist auch im Rechtsstaat beschränkt (vgl. BVerfG VIZ 2000, 308, 309).
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