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   BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99   

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BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99 (https://dejure.org/2000,408)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99 (https://dejure.org/2000,408)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 (https://dejure.org/2000,408)
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Völkermord in Bosnien-Herzegowina

§§ 6 Nr. 1, 220a StGB Fassung bis 29.6.02 (Hinweis: beachte nun §§ 1, 6 VStGB), Art. 100 Abs. 2 GG, Annahme deutscher Strafgerichtsbarkeit in BGH, «Völkermord in Bosnien-Herzegowina» ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden;

Verfassungsmäßigkeit von § 244 III 2, Abs. 5 Satz 1 StPO

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fachgerichtliche Auslegung der Vorschriften über Völkermord nach der Völkermordkonvention sowie nach StGB § 220a verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Interpretation des Völkermordtatbestandes

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Völkermordkonvention - Bosnischer Serbe - Verbrechen des Völkermordes - Besondere Schuldschwere - Lebenslange Freiheitsstrafe - Recht auf faires Verfahren - Rechtsstaatsprinzip - Recht auf gesetzlicher Richter - Alleinzuständigkeit - Allegemeine ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 84; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; StGB § 220a; ; StGB § 220a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 6; ; StGB § 6 Nr. 1; ; StGB § 220a Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 220a Abs. 1 Nr. 4; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 100 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1

  • legal-tools.org

    Verurteilung eines bosnischen Serben durch ein deutsches Gericht wegen eines in Bosnien-Herzegowina verübten Verbrechens des Völkermordes

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Völkerrechtliche Zulässigkeit der Ausübung deutscher Strafgewalt bei Völkermord

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung eines bosnischen Serben durch ein deutsches Gericht wegen eines in Bosnien-Herzegowina verübten Verbrechens des Völkermordes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1848
  • NStZ 2001, 240
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angesprochenen verfassungsrechtlichen Fragen betreffen neben dem Umfang der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen über Völkervertragsrecht durch das Bundesverfassungsgericht die Vorlagepflicht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG, das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG als spezielles Willkürverbot für die Strafgerichtsbarkeit, die Anforderungen an die Anknüpfung der deutschen Strafrechtsetzungsgewalt an Taten im Ausland und das Recht auf ein faires Verfahren; sie sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt oder lassen sich ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 343 ; 92, 277 ; 94, 315 ; 99, 145 ).

    b) Ob die Strafbarkeit einer Tat gesetzlich bestimmt war bevor die Tat begangen wurde, ist in erster Linie auf Grund des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen (vgl. BVerfGE 92, 277 ).

    Doch sind die Wirkungen der Erstreckung der Jurisdiktion der Bundesrepublik Deutschland auf einen Auslandssachverhalt am Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) zu messen (vgl. BVerfGE 92, 277 ).

    Anforderungen an staatliches Strafen auf dieser Grundlage ergeben sich aus dem Verhältnismäßigkeitprinzip (vgl. BVerfGE 92, 277 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass den strafprozessualen Garantien des Art. 103 Abs. 2 GG insoweit eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 92, 277 ).

    a) Im Hinblick auf das gewohnheitsrechtlich und vertragsrechtlich (Art. 2 Ziff. 1 UN Charta) verankerte völkerrechtliche Einmischungsverbot hat das Bundesverfassungsgericht für die Normierung von Sachverhalten, die sich auf fremdem Staatsgebiet und somit außerhalb der deutschen Gebietshoheit vollziehen, einen sinnvollen Anknüpfungspunkt gefordert (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 77, 137 ; 92, 277 ).

    Für das Strafrecht bildet neben Territorialitäts-, Schutz-, aktivem und passivem Personalitäts- sowie dem Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege das Universalitäts- oder Weltrechtsprinzip einen solchen sinnvollen Anknüpfungspunkt (vgl. BVerfGE 92, 277 ; allgemein vgl. Dahm/Delbrück/Wolfrum a.a.O., S. 321 f.; Oehler, Internationales Strafrecht, 2. Aufl., 1983, S. 123 ff.; Werle, Menschenrechtsschutz durch Völkerstrafrecht, ZStW Bd. 109 (1997), S. 808, 813 ff.).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angesprochenen verfassungsrechtlichen Fragen betreffen neben dem Umfang der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen über Völkervertragsrecht durch das Bundesverfassungsgericht die Vorlagepflicht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG, das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG als spezielles Willkürverbot für die Strafgerichtsbarkeit, die Anforderungen an die Anknüpfung der deutschen Strafrechtsetzungsgewalt an Taten im Ausland und das Recht auf ein faires Verfahren; sie sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt oder lassen sich ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 343 ; 92, 277 ; 94, 315 ; 99, 145 ).

    Völkervertragsrecht haben die Fachgerichte hingegen selbst anzuwenden und auszulegen (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 18, 441 ; 59, 63 ; 99, 145 ).

    dd) Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Auslegung und Anwendung von die Bundesrepublik bindendem Völkerrecht nach den für die Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen allgemein geltenden Maßstäben (vgl. BVerfGE 99, 145 ).

    Eine intensivierte Überprüfung der fachgerichtlichen Entscheidungen, wie sie der Senat vornimmt, um eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Bundesrepublik abzuwenden (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; vgl. auch BVerfGE 99, 145 ), kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    Eine Nichtvorlage verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, sofern eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG überhaupt zulässig gewesen wäre (vgl. BVerfGE 18, 441 ).

    Völkervertragsrecht haben die Fachgerichte hingegen selbst anzuwenden und auszulegen (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 18, 441 ; 59, 63 ; 99, 145 ).

    Im Hinblick auf beide Kollisionsnormen wird Völkergewohnheitsrecht gegenüber einer Völkervertragsnorm mit demselben Anwendungsbereich grundsätzlich nur dann heranzuziehen sein, wenn es partikuläres, insbesondere unter Beteiligung der Bundesrepublik zustande gekommenes oder zwingendes allgemeines Völkerrecht ist (vgl. BVerfGE 18, 441 ).

    Eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts ist eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 75, 1 ; Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/1, 2. Aufl., S. 46).

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    Dies setzt voraus, dass die vorlagefähige völkerrechtliche Norm entscheidungserheblich ist und dass das Fachgericht ernsthafte Zweifel hat, ob und mit welchem Inhalt eine entscheidungserhebliche völkerrechtliche Norm gemäß Art. 25 Satz 1 GG Bestandteil des Bundesrechts ist (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; stRspr).

    Völkervertragsrecht haben die Fachgerichte hingegen selbst anzuwenden und auszulegen (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 18, 441 ; 59, 63 ; 99, 145 ).

    b) Das Gericht muss die bei Art. 100 Abs. 2 GG vorausgesetzte Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Regel des Völkerrechts hinreichend darlegen, §§ 84, 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 15, 25 ).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 92, 1 ).

    Da Art. 103 Abs. 2 GG die Vorhersehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten garantieren will, ist die Grenze aus dessen Sicht zu bestimmen (BVerfGE 92, 1 ).

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    Nach Art. 100 Abs. 2 GG hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn in einem Rechtsstreit objektiv zweifelhaft ist, ob eine allgemeine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist (vgl. BVerfGE 46, 342 ).

    Völkerrechtliche Verträge sind ausgehend von ihrem Wortlaut nach Sinn und Zweck unter Berücksichtigung des allgemeinen Völkerrechts auszulegen (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 46, 342 ; 96, 68 ; Art. 31 f. WVRK).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angesprochenen verfassungsrechtlichen Fragen betreffen neben dem Umfang der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen über Völkervertragsrecht durch das Bundesverfassungsgericht die Vorlagepflicht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG, das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG als spezielles Willkürverbot für die Strafgerichtsbarkeit, die Anforderungen an die Anknüpfung der deutschen Strafrechtsetzungsgewalt an Taten im Ausland und das Recht auf ein faires Verfahren; sie sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt oder lassen sich ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 343 ; 92, 277 ; 94, 315 ; 99, 145 ).

    a) Im Hinblick auf das gewohnheitsrechtlich und vertragsrechtlich (Art. 2 Ziff. 1 UN Charta) verankerte völkerrechtliche Einmischungsverbot hat das Bundesverfassungsgericht für die Normierung von Sachverhalten, die sich auf fremdem Staatsgebiet und somit außerhalb der deutschen Gebietshoheit vollziehen, einen sinnvollen Anknüpfungspunkt gefordert (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 77, 137 ; 92, 277 ).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angesprochenen verfassungsrechtlichen Fragen betreffen neben dem Umfang der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen über Völkervertragsrecht durch das Bundesverfassungsgericht die Vorlagepflicht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG, das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG als spezielles Willkürverbot für die Strafgerichtsbarkeit, die Anforderungen an die Anknüpfung der deutschen Strafrechtsetzungsgewalt an Taten im Ausland und das Recht auf ein faires Verfahren; sie sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt oder lassen sich ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 343 ; 92, 277 ; 94, 315 ; 99, 145 ).

    Ein Recht auf ein bestimmtes Beweismittel - wie hier die vom Beschwerdeführer benannten Auslandszeugen - folgt aus dem Recht auf ein faires Verfahren oder aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 57, 250 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    Völkervertragsrecht haben die Fachgerichte hingegen selbst anzuwenden und auszulegen (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 18, 441 ; 59, 63 ; 99, 145 ).

    Eine intensivierte Überprüfung der fachgerichtlichen Entscheidungen, wie sie der Senat vornimmt, um eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Bundesrepublik abzuwenden (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; vgl. auch BVerfGE 99, 145 ), kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98 -,.

    c) Die Frage, ob, wie es die angegriffenen Urteile annehmen, ein weiterer Anknüpfungspunkt im Hinblick auf das Interventionsverbot zu verlangen ist, bedarf keiner Entscheidung (vgl. krit. Ambos, Anmerkung zu BGH - 3 StR 215/98 -, NStZ 1999, S. 404, 406).

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83

    Teso

  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 323/66

    Meinungsäußerungsfreiheit und § 90a Abs. 2 StGB

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Dies gilt vor allem für den Prozess der Herausbildung einer internationalen Strafjustiz für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (vgl. BVerfGE 113, 273 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 ff.).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Nicht nur der Tatbestand des Mordes nach § 211 StGB, sondern auch die darüber hinaus von § 362 Nr. 5 StPO erfassten Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch sind allgemeine Strafgesetze im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. entsprechend zu Art. 103 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, Rn. 18 ff.).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    bb) Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (s. UN Doc. S/RES/827 (1993); BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848, 1853) hat angenommen, dass für die Begehung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord Verantwortliche sich selbst dann nicht auf die Immunität von nationaler oder internationaler Gerichtsbarkeit berufen könnten, wenn sie die Verbrechen in Ausübung ihrer staatlichen Funktion begangen hätten (IStGHJ, Urteil vom 29. Oktober 1997 - IT-95-14-AR 108 - Blaskic - Rn. 41; vgl. auch IStGHJ, Urteil vom 10. Dezember 1998 - IT-95-17/1-T - Furundzija - Rn. 140).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    In den Prozess der Herausbildung einer internationalen Strafjustiz für Verbrechen gegen die Humanität, der mit den Kriegsverbrechertribunalen von Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg begonnen hat, fügt sich die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft in besonderer, auch historisch begründeter Verantwortung ein (zur strafrechtlichen Verfolgung von Völkermord siehe den Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 ff.).
  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    Allerdings ist es auch bei der Rüge des Art. 103 Abs. 2 GG nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, seine Auffassung von der zutreffenden oder überzeugenden Auslegung des einfachen Rechts an die Stelle derjenigen der Strafgerichte zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, Rn. 19; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2003 - 2 BvR 1107/03 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2021 - 2 BvR 972/21 -, Rn. 16).

    Es ist auch mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, seine Auffassung von der zutreffenden oder überzeugenderen Auslegung des einfachen Rechts an die Stelle derjenigen der Fachgerichte zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, Rn. 19; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2003 - 2 BvR 1107/03 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2021 - 2 BvR 972/21 -, Rn. 16).

  • OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10

    Onesphore R. nach teilweiser Aufhebung des ersten "Ruanda-Urteils" wegen

    Diese Absicht kann in der Regel aus den Umständen eines Angriffs unter strukturell organsierter zentraler Lenkung auf die Gruppe, von dem der Täter weiß und den er in seinen Willen aufnimmt, geschlossen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 23, 30, 33 unter Hinweis auf die Vorbereitungskonferenz der Staatenkonferenz sowie die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (A., TC); BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 18 unter Hinweis auf Werle, Völkerstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 825 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, AC; Krstic, TC; Popovic pp., TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (Kayishema, Rudzindana, AC; Gaccumbitsi, AC; Nahimana pp., AC)).

    Das Halten von politischen Reden außerhalb des Tatgeschehens und ihre massive Wirkung auf die Lebensgrundlagen der Gruppe können für sich ein wichtiges Indiz für die Zerstörungsabsicht darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 32 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Karadzic, Mladic - TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (Akayezu - TC)).

    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (vgl. BGH, Urteil vom 30.04,1999, 3 StR 215/98, juris-Rn. 8 ff. m.w.N. und nachfolgend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 14 ff.).

  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Soweit sich die Vorlagen inhaltlich gegen die Rechtsanwendungspraxis zur Ausfüllung der Mengenbegriffe wenden, verkennen sie, dass es auch mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, seine Auffassung von der zutreffenden oder überzeugenderen Auslegung des einfachen Rechts an die Stelle derjenigen der Fachgerichte zu setzen (vgl. BVerfGK 2, 174 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 2021 - 2 BvR 972/21 -, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 1404/20 -, Rn. 44).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Ihre Rechtsprechung ist von deutschen Gerichten zu beachten, die das internationale Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden haben (vgl. Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 ).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N.. Vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - zitiert nach juris.).

    Es ist anerkannt, dass bereits die Tötung nur eines Gruppenmitglieds den Tatbestand verwirklicht (vgl. dazu Kreß in Münchener Kommentar, Rndr. 49 zu § 6 VStGB mit Bezug u. a. auf BGH, Urteil vom 21. Februar 2001, Az.. 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292-307 und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - jeweils zitiert nach juris.).

  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

    Völkerrechtliche Verträge sind von den Fachgerichten selbst anzuwenden und auszulegen (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 18, 441 ; 59, 63 ; 99, 145 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, JZ 2001, S. 975; stRspr).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14

    Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten

  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • BGH, 07.11.2016 - 2 StR 96/14

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts beim Vertrieb von Betäubungsmitteln im

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 384/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Pflanzen

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

  • BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15

    Anfrageverfahren; Anwendung des deutschen Strafrechts auf Betäubungsmitteldelikte

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

  • BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges

  • VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05

    Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines

  • BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes

  • BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungshaftanordnung und -vollzug -

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 194/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Gleichbehandlung oder auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 1840/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Bestechung im

  • BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03

    Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der

  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08

    Beachtlichkeit eines von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich

  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 197/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung in die USA -

  • OLG Schleswig, 04.12.2014 - 5 U 89/14

    Staatenimmunität; Internationale Gerichtsbarkeit; Schuldenschnitt; hoheitliches

  • SG Köln, 18.06.2015 - S 31 AS 3294/14

    Bewilligung von höheren Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung;

  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

  • OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem

  • OLG Koblenz, 10.01.2007 - 2 Ss 370/06

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Omnibusses

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