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   BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00   

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BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00 (https://dejure.org/2001,3268)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00 (https://dejure.org/2001,3268)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 1 BvR 1571/00 (https://dejure.org/2001,3268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 368
  • AnwBl 2002, 373
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 93, 1 [13]; 96, 27 [39]).

    Insofern kommt dem gerichtlichen Rechtsschutz namentlich hier die Aufgabe zu, irreparable Folgen soweit wie möglich auszuschließen und der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen vorzubeugen, die auch dann nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sie sich im Nachhinein als rechtswidrig erweisen (vgl. BVerfGE 93, 1 [13]; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 93, 1 [13]; 96, 27 [39]).

    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 96, 27 [39]; stRspr).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00
    Die Entscheidung über die notwendigen Auslagen folgt aus § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 [366 ff.]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00
    Zwar können es überwiegende öffentliche Belange rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 65, 1 [70 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00
    Sowohl bei Anfechtungs- als auch bei Vornahmesachen ist vorläufiger Rechtsschutz aber dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 [74] m. w. N.).
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Ebenfalls strittig ist, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch den Berufungsausschuss gemäß § 97 Abs. 4 SGB V nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (so Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, aaO, § 44 Ärzte-ZV RdNr 18; vgl auch BSG SozR 4-1935 § 17 Nr. 1 RdNr 18) oder auch im überwiegenden Interesse eines Beteiligten in Betracht kommt (so Schallen, aaO, RdNr 1406; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 86a RdNr 23 unter Hinweis auf BVerfG , Beschluss vom 12.12.2001, 1 BvR 1571/00, NZS 2002, 368 = SozR 3-1500 § 97 Nr. 5 S 14; Clemens, aaO, S 336).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - L 11 KA 27/20

    Kein Anspruch auf gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    b) Dem Senat ist bewusst, dass in Fällen einer Drittanfechtung nicht allein auf das fehlende öffentliche Interesse nach § 97 Abs. 4 SGB V abzustellen ist, da diese Vorschrift auf andere Konfliktlagen zugeschnitten und auf die Konstellation einer Drittanfechtung weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 1 BvR 1571/00 - juris, Rn. 8, SozR 3-1500 § 97 Nr. 5).

    Soweit ein Dritter - wie hier die Beigeladene zu 5) als rechtsmittelbefugte kassenärztliche Vereinigung - im Klageverfahren geltend macht, durch den gegenüber dem Begünstigten erlassenen Verwaltungsakt beschwert zu sein, ist für die gerichtliche Entscheidung maßgeblich, ob die sofortige Vollziehung geboten ist, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteile für den Begünstigten zu vermeiden, oder ob den Belangen des anfechtenden Dritten der Vorrang gebührt (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 1 BvR 1571/00 - juris, Rn. 8, SozR 3-1500 § 97 Nr. 5).

    Innerhalb dieses Abwägungsprozesses ist zwar auch Raum für die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 1 BvR 1571/00 -, SozR 3-1500 § 97 Nr. 5).

  • LSG Bayern, 18.01.2007 - L 15 b 224/06

    Zumutbarkeit einer Gebührenminderung für einen beigeordneten Rechtsanwalt; Umfang

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00 - (SozR 3-1500 § 97 Nr. 5) zur Frage der Verletzung von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) durch Ablehnung der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung eines Psychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung Stellung genommen und hierbei den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das Hautpverfahren auf 60.000,00 DM und für das Verfahren betreffend den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 30.000,00 DM festgesetzt.
  • SG Marburg, 31.03.2006 - S 12 KA 341/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Ermittlung der Bedarfssituation -

    Innerhalb dieses Abwägungsprozesses ist auch Raum für die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00 - SozR 3-1500 § 97 Nr. 5 = NZS 2002, 368, juris Rdnr. 8).

    Innerhalb dieses Abwägungsprozesses ist auch Raum für die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00 - SozR 3-1500 § 97 Nr. 5 = NZS 2002, 368, juris Rdnr. 8).

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R

    Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung -

    Die insoweit bestehende aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hatte zur Folge, daß die Beklagte in diesem Umfang von der Ermächtigung keinen Gebrauch machen durfte (vgl Urteil des Senats vom 28. Januar 1998 = SozR 3-2500 § 97 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2006 - L 5 KA 5149/05

    Informationspflichten des Berufungsausschusses in der vertragsärztlichen

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2001 (1 BvR 1571/00 in NZS 2002, 368 ff.) entschieden, dass es für die sofortige Vollziehung eines Beschlusses des Berufungsausschusses für Ärzte regelmäßig auf die Abwägung zwischen dem Aufschubinteresse des Drittbetroffenen und den privaten Interessen des Betroffen am Vollzug einer für ihn günstigen hoheitlichen Maßnahme bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren ankomme.

    Zu keinem für den Antragsteller günstigeren Ergebnis führt auch die von ihm genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG) (Kammerbeschluss) vom 12. Januar 2001 (1 BvR 1571/00 in SozR 3-1500 § 97 Nr. 5 = NZS 2002, 368).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 5 KA 3384/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Zulassungsinstanzen -

    Insoweit kann auf die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 32 BVerfGG) entwickelte Folgenbetrachtung zurückgegriffen und abgewogen werden, welche Folgen es hätte, wenn vorläufiger Rechtsschutz versagt würde, die Klage in der Hauptsache aber Erfolg hätte, bzw. umgekehrt, wenn bei Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die Klage in der Hauptsache erfolglos bliebe (vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 12.12.2001, - 1 BvR 1571/00 -, NZS 2002, 368).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - L 4 B 489/07

    Vorläufige Verlängerung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung durch

    In Fällen, in denen ein endgültiger Rechtsverlust droht, ist nach der Rechtsprechung des BVerfG entweder eine umfassende, d. h. eine nicht nur summarische Beurteilung der Sach- und Rechtslage oder, sofern diese zum Zeitpunkt der Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz nicht möglich ist, eine umfassende Rechtsfolgenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Mai 2001 - 1 BvR 848/01; Beschl. v. 12. Dezember 2001 - 1 BvR 1571/00; Beschl. v. 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, jeweils u. a. veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 3 KA 117/06
    Darüber hinaus ist auch das öffentliche Interesse an der Sofortvollziehung der Ermächtigung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG SozR 3-1500 § 97 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 10.08.2011 - L 12 KA 28/11

    In Zulassungsangelegenheiten der Vertragsärzte ist die Anordnung der sofortigen

    Diese Norm stellte vor der Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes im SGG durch das 6. SGG-Änderungsgesetz ab 02.01.2002 eine partielle Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes für den Bereich der Zulassung im Vertragsarztrecht dar, die insbesondere die Fälle der Drittanfechtung nicht hinreichend im Sinne der Bedeutung und Tragweite von Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz regelte und die deshalb vom Bundesverfassungsgericht dahingehend ergänzt wurde, dass eine Anordnung der sofortigen Vollziehung auch geboten ist, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer Nachteile für den Begünstigten zu vermeiden (Beschluss vom 12.12.2001 - 1 BvR 1571/00, NZS 2002, 368).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2008 - L 3 KA 23/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 3 KA 82/13
  • SG Schwerin, 10.02.2009 - S 3 ER 367/08

    Kassenärztliche Vereinigung - aufschiebende Wirkung der Klage -

  • SG Münster, 03.09.2019 - S 2 KA 7/19
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2009 - L 5 KA 5128/08
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