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BVerfG, 12.12.2002 - 1 BvR 2700/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Gerechtfertigte Ungleichbehandlung von zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmern einerseits und Arbeitgebern andererseits im Hinblick auf die Kompensation des Pflegeversicherungsbeitrags durch die Feiertagsregelung des § 58 Abs 2, Abs 3 SGB 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Tragung der Künstlersozialabgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2003, 312
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93
Dienstbeschädigtenrente
Auszug aus BVerfG, 12.12.2002 - 1 BvR 2700/95
Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 104, 126 [144 f.]; stRspr). - BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78
Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und § …
Auszug aus BVerfG, 12.12.2002 - 1 BvR 2700/95
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht dazu berufen zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 51, 60 [74]). - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 12.12.2002 - 1 BvR 2700/95
Der Prozentanteil der Künstlersozialabgabe an den Entgelten für künstlerische und publizistische Leistungen von Versicherten - 3, 8 % für das Jahr 2003 (vgl. § 1 der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2003 vom 9. Oktober 2002, BGBl I S. 4043) - fällt gegenüber den Arbeitgeberbeiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung deutlich niedriger aus (vgl. schon BVerfGE 75, 108 [156]).
- LSG Sachsen, 20.08.2010 - L 1 KR 118/09
Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung bei Organisierung und Mitwirkung an …
Danach sollten diejenigen Unternehmen erfasst werden, deren Zweck auf die Darbietung künstlerischer Leistungen gerichtet sei, und zwar unabhängig davon, ob überhaupt Entgelte aus den Veranstaltungen erzielt werden könnten (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 3 KR 27/99 R; Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12.12.2002 - 1 BvR 2700/95).Dies gelte auch in Fällen, in denen der Abgabepflichtige nicht selbst versicherungspflichtig sei (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 20.07.1994 - 3/12 RK 63/92; BVerfG, Beschluss vom 12.12.2002 - 1 BvR 2700/95).