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   BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12   

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https://dejure.org/2012,43898
BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 (https://dejure.org/2012,43898)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 (https://dejure.org/2012,43898)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 (https://dejure.org/2012,43898)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde - Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 Abs 6 S 1 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, RdFunkÄndStVtr15G BW, § 2 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr BW, § 4 Abs 6 S 1 RdFunkBeitrStVtr BW
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde - Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, RdFunkÄndStVtr15G BW, § 2 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr BW, § 4 Abs 6 S 1 RdFunkBeitrStVtr BW
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde - Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer vorherigen Stellung eines erfolglosen Härtefallantrags und der Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtschutzes (Subsidiarität) für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde - Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer vorherigen Stellung eines erfolglosen Härtefallantrags und der Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtschutzes (Subsidiarität) für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen neuen Rundfunkbeitrag erfolglos - Stellung eines Befreiungsantrags und Klage vor den Verwaltungsgerichten ist vorrangig

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1729
  • NVwZ 2013, 423
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
    Er muss deshalb grundsätzlich den Vollzug des Gesetzes abwarten und hiergegen dann den fachgerichtlichen Rechtsweg beschreiten (vgl. z.B. BVerfGE 74, 69 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Er muss daher grundsätzlich den Vollzug des Fachgesetzes abwarten oder einen Vollzugsakt herbeiführen und hiergegen dann den fachgerichtlichen Rechtsweg beschreiten (vgl. StGH, Beschluss vom 19.8.2013 - 1 VB 65/13 -, Juris Rn. 5; BVerfGE 74, 69 - Juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, Juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15

    Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit;

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 - (juris, Rn. 5) ausgeführt, es sei jedenfalls nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer in dem dortigen Verfahren mit einem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen könne.

    Des Weiteren wird sich in dem Klageverfahren, mit der der Kläger die Befreiung von der Beitragspflicht begehrt, die Frage stellen, ob die Ablehnung von einzelnen Programminhalten - anders als die Ablehnung jeglicher Medien - mit dem dem Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 - (juris) zugrunde liegenden Fall vergleichbar ist.

  • VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13

    Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses

    Schließlich besteht angesichts der tatbestandlichen Offenheit der Befreiungsregelung in Härtefällen auch die Möglichkeit, eine den genannten technischen oder körperlichen objektiven Unmöglichkeit des Rundfunkkonsums vergleichbare Fallgestaltung in der Weise zu erfassen, dass die deshalb objektiv ohne Vorteil gewährte Möglichkeit des Rundfunkempfangs ohne Gegenleistungsverpflichtung des Wohnungsinhabers bleibt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, NVwZ 2013, 423, 424, wo eine Befreiung in den Fällen der religiös bedingten Verweigerung des Rundfunkempfangs als "nicht von vornherein ausgeschlossen" bewertet wird; ähnlich auch StGH BW, Beschl. v. 19.08.2013 - 65/13 -, VBlBW 2014, 218).

    Denn dieser Sondersituation, die im Fall des Klägers nicht vorliegt, kann im Zweifel über eine entsprechende verfassungskonforme Anwendung der allgemeinen Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV Rechnung getragen werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, NVwZ 2013, 423; StHG BW, Beschl. v. 19.08.2013 - 65/13 -, VBlBW 2014, 218; ähnlich auch VG Osnabrück, Urt. v. 01.04.2014 - 1 A 182/13 -, juris).

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