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   BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10   

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https://dejure.org/2012,43900
BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10 (https://dejure.org/2012,43900)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10 (https://dejure.org/2012,43900)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 (https://dejure.org/2012,43900)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines mit einem falschen Aktenzeichen bezeichneten vorbereitenden Schriftsatzes im Zivilprozess - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 129 Abs 1 ZPO, § 130 ZPO, § 495a ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines mit einem falschen Aktenzeichen bezeichneten vorbereitenden Schriftsatzes im Zivilprozess - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 129 Abs 1 ZPO, § 130 ZPO, § 495a ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines mit einem falschen Aktenzeichen bezeichneten vorbereitenden Schriftsatzes im Zivilprozess - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rechtliches Gehör in einem mietrechtlichen Rechtsstreit durch Erlass eines Urteils aufgrund der Unkenntnis der Klageerwiderung bzgl. der zu Unrecht durchgeführten Schönheitsreparaturen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines mit einem falschen Aktenzeichen bezeichneten vorbereitenden Schriftsatzes im Zivilprozess - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör in einem mietrechtlichen Rechtsstreit durch Erlass eines Urteils aufgrund der Unkenntnis der Klageerwiderung bzgl. der zu Unrecht durchgeführten Schönheitsreparaturen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Auch ein falsches Aktenzeichen wahrt die Frist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch ein falsches Aktenzeichen wahrt die Frist! (IMR 2013, 211)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 925
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1973 - X ZB 7/73

    Rechtsbeschwerde gegen einen versagengenden Beschluss des Bundespatentgerichts -

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418; Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 -, VersR 1982, S. 673; Beschluss vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73 (BPatG) -, NJW 1974, S. 48).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 62, 347 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, NJW 1993, S. 51).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 62, 347 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, NJW 1993, S. 51).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 62, 347 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, NJW 1993, S. 51).
  • BGH, 15.04.1982 - IVb ZB 60/82

    Berufungsbegründungsschrift - Falsches Aktenzeichen - Rechtzeitiger Eingang -

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418; Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 -, VersR 1982, S. 673; Beschluss vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73 (BPatG) -, NJW 1974, S. 48).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 62, 347 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, NJW 1993, S. 51).
  • BGH, 10.06.2003 - VIII ZB 126/02

    Wirksamkeit eines Fristverlängerungsantrags bei Angabe eines falschen

    Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418; Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 -, VersR 1982, S. 673; Beschluss vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73 (BPatG) -, NJW 1974, S. 48).
  • BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22

    Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist!

    Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10, NJW 2013, 925 und Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

    Für den fristgerechten Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 unter II 2; NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 ÜG 4/19 R

    Anspruch auf Entschädigung für ein überlanges sozialgerichtliches Verfahren;

    Sie soll die Weiterleitung eines Schreibens oder Schriftsatzes innerhalb des Gerichts erleichtern und dort für eine rasche verfahrensbezogene Zuordnung und Bearbeitung sorgen (vgl BVerfG Beschluss vom 19.3.2018 - 1 BvR 2313/17 - juris RdNr 12; BVerfG Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10 - juris RdNr 14; BGH Beschluss vom 10.6.2003 - VIII ZB 126/02 - juris RdNr 16; OLG Karlsruhe Beschluss vom 14.3.2017 - 2 Ws 59/17 - juris RdNr 6) .
  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 425/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 62, 347 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, NJW 1993, S. 51, und Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, NJW 2013, S. 925).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch

    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, juris, Rn. 12).

    Sie gelten auch dann, wenn das Amtsgericht sein Verfahren gemäß § 495a Satz 1 ZPO nach billigem Ermessen bestimmt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, a.a.O., Rn. 15).

    Wie das vorliegende Verfahren zeigt, bietet die Anhörungsrüge die Möglichkeit, durch Zuordnungsschwierigkeiten entstehende Probleme zu bewältigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, a.a.O., Rn. 15).

  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22

    Verfassungsbeschwerde nach amtsgerichtlicher Übergehung eines

    Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht ist nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet wird oder dass es der Geschäftsstelle übergeben wird, sondern allein, dass es in den Machtbereich des Gerichts gelangt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 3. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 -, juris, Rn. 20 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418).
  • VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15

    Pflicht der Fachgerichte zur Fortsetzung des Verfahrens bei Rüge einer

    Ein Gericht verstößt grundsätzlich gegen seine Pflicht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfG vom 19.6.1985 BVerfGE 70, 215/218; vom 4.8.1992 NJW 1993, 51; vom 12.12.2012 NJW 2013, 925).

    Unerheblich ist dagegen, ob der Schriftsatz innerhalb dieser Frist in die jeweilige Akte eingeordnet war (BVerfG NJW 2013, 925).

  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Volljährigenadoption wegen

    Unerheblich ist dabei etwa auch, ob ein Schriftsatz innerhalb einer laufenden Frist in die für diese Sache bereits angelegte Akte eingeordnet war (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 37 SF 102/18

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Vielkläger -

    Auch wenn man berücksichtigt, dass es sich bei der Benennung eines Aktenzeichens nicht um eine rechtliche Verpflichtung, sondern vorrangig um eine Ordnungsmaßnahme handelt, die die Weiterleitung eines Schriftsatzes innerhalb des Gerichts erleichtern und für eine rasche Bearbeitung sorgen soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10 - juris Rn. 14), muss sich eine Verzögerungsrüge jedoch auf ein konkretes oder eindeutig bestimmbares Ausgangsverfahren beziehen, sonst wird sie ihrer Warnfunktion nicht gerecht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 37 SF 101/18

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Vielkläger -

    Vorrangig handelt es sich bei der Benennung eines Aktenzeichens jedoch allein um eine Ordnungsmaßnahme, die die Weiterleitung eines Schriftsatzes innerhalb des Gerichts erleichtern und für eine rasche Bearbeitung sorgen soll und nicht um eine Verpflichtung der Prozessbeteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10 - juris Rn. 14).
  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 32 Sa 75/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Erteilung einer

  • BGH, 12.01.2021 - XI ZB 25/19

    Anforderungen an die Berufungsbegründung durch Übermittlung des Schriftsatzes per

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 37 SF 38/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Aktivlegitimation von

  • BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Erfordernis des rechtzeitigen Zugangs

  • BVerfG, 07.11.2014 - 2 BvR 2799/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der

  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 2192/13

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme trotz Verstoßes gegen den Anspruch auf

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1361/16

    (Keine) Zuständigkeit des Beamtensenats für Petitionsverfahren eines

  • BVerwG, 29.03.2023 - 3 CN 14.22

    Umstellen des Antrags auf Feststellung der Ungültigkeit der außer Kraft

  • BPatG, 24.03.2016 - 7 W (pat) 31/15

    (Patentbeschwerdeverfahren - "Versehentliche Rücknahmeerklärung"

  • VG Magdeburg, 16.11.2021 - 3 A 374/19

    Direktzahlungen, Rückforderung (wg. Verbuschung)

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