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   BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65, 1 BvR 672/65   

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BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65, 1 BvR 672/65 (https://dejure.org/1971,109)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.1971 - 1 BvR 671/65, 1 BvR 672/65 (https://dejure.org/1971,109)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 1971 - 1 BvR 671/65, 1 BvR 672/65 (https://dejure.org/1971,109)
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Bremische Simultanschulen

Art. 7 Abs. 3 Satz 1, 141 GG, Verfahren vor dem Bremischen Staatsgerichtshof, § 93 Abs. 3 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Unterricht in Biblischer Geschichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - "Biblische Geschichte" in Bremen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 30, 112
  • NJW 1971, 748
  • MDR 1971, 371
  • DÖV 1971, 165
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    Die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist wegen der Tragweite eines solchen Eingriffs aus Gründen der Rechtssicherheit an eine unabdingbare Frist gebunden (vgl. BVerfGE 11, 255 (260); 23, 153 (164)).

    Mit dem Sinn des § 93 Abs. 2 BVerfGG wäre es nicht vereinbar, eine erst nach Ablauf dieser Frist geschaffene oder eingetretene "Beschwer" als ausreichende Grundlage für eine Verfassungsbeschwerde anzusehen, mit der der Beschwerdeführer geltend macht, das angegriffene Gesetz sei von vornherein verfassungswidrig gewesen (BVerfGE 23, 153 (164)).

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    Nur insoweit kann die Entscheidung des Bremischen Staatsgerichtshofs die Behörden und Gerichte des Landes Bremen binden; nicht jedoch, soweit das Verhältnis der Bremischen Verfassung zum Grundgesetz in Rede steht (vgl. dazu BVerfGE 24, 289 (297)).

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung, die eine Rechtsposition zwar nicht unmittelbar verändert, sie aber gefährdet, ist nur dann zulässig, wenn eine künftige Rechtsverletzung nicht auf andere Weise als durch die bereits jetzt eingelegte Verfassungsbeschwerde zu beseitigen wäre (vgl. BVerfGE 24, 289 (295)).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    bb) Anders als etwa bei der bayerischen Popularklage (vgl. Art. 98 Satz 4 BayVerf . und BVerfGE 13, 132 (140 ff.)) besteht die Funktion des Verfahrens nach Art. 140 LV, soweit es allein auf die abstrakt-verbindliche Auslegung einer Verfassungsnorm gerichtet ist, nicht darin, dem Einzelnen, auch ohne die Behauptung, in einem seiner Rechte verletzt zu sein, die Möglichkeit zu eröffnen, von einem Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Rechtsnormen überprüfen zu lassen, und ihn so "gleichsam zum Wächter für die objektive Verfassungsordnung" zu bestellen (so BVerfGE 13, 132 (141)).

    c) Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob den Beschwerdeführern zu A 1 sowie zu B 1 und B 2 die Verfassungsbeschwerde in einem gemäß Art. 140 LV eingeleiteten Verfahren wenigstens insoweit offensteht, als sie die Verletzung der Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG rügen (vgl. BVerfGE 2, 79 (91); 13, 132 (140)), weil die Verfassungsbeschwerden insoweit jedenfalls offensichtlich unbegründet sind.

  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    Die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist wegen der Tragweite eines solchen Eingriffs aus Gründen der Rechtssicherheit an eine unabdingbare Frist gebunden (vgl. BVerfGE 11, 255 (260); 23, 153 (164)).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    a) Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde besteht nur dann, wenn ein Beschwerdeführer durch den von ihm angefochtenen Akt der öffentlichen Gewalt unmittelbar rechtlich - und nicht nur faktisch - betroffen und damit beschwert ist (BVerfGE 1, 97 (101 ff.); 4, 96 (101); 15, 256 (262 f.); 24, 289 (295)).
  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    Die Verfassungsbeschwerde ist kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen, sondern nur dem Einzelnen zur Verfolgung seiner Rechte gegen den Staat gegeben (BVerfGE 15, 298 (302); vgl. auch 21, 362 (371)).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    a) Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde besteht nur dann, wenn ein Beschwerdeführer durch den von ihm angefochtenen Akt der öffentlichen Gewalt unmittelbar rechtlich - und nicht nur faktisch - betroffen und damit beschwert ist (BVerfGE 1, 97 (101 ff.); 4, 96 (101); 15, 256 (262 f.); 24, 289 (295)).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    Die Beschwerdeführer zu A 1 sowie zu B 1 und B 2 sind zwar - anders als andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 21, 362 (369 f.); 23, 12 (24); 24, 367 (383)) - grundsätzlich grundrechtsfähig.
  • BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52

    Plenargutachten Heuß

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    c) Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob den Beschwerdeführern zu A 1 sowie zu B 1 und B 2 die Verfassungsbeschwerde in einem gemäß Art. 140 LV eingeleiteten Verfahren wenigstens insoweit offensteht, als sie die Verletzung der Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG rügen (vgl. BVerfGE 2, 79 (91); 13, 132 (140)), weil die Verfassungsbeschwerden insoweit jedenfalls offensichtlich unbegründet sind.
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
    Es ist anerkannt, daß Religionsgesellschaften Träger der Grundrechte aus Art. 3 und 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG sein können (vgl. BVerfGE 19, 1 (5); 19, 129 (132); 21, 362 (374)).
  • StGH Bremen, 23.10.1965 - St 2/64

    Zur Auslegung des Art. 32 Abs. 1 BremLV und zur Verfassungsmäßigkeit des § 17

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform ist sie dem Staat in kei ner Weise inkorporiert; sie steht ihm vielmehr wie jedermann gegenüber und kann eigene Rechte gegen ihn geltend machen (vgl. BVerfGE 30, 112 [119 f.]; 42, 312 [321 f.]; 53, 366 [387]).
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