Rechtsprechung
BVerfG, 13.01.1976 - 2 BvR 981/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers - Dr. Croissant
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwalt - Ausschluß von der Verteidigung - Mandant - Recht auf faires Verfahren - Eingriffe in die freie Berufsausübung
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugEKMR, 27.02.1997 - 30454/96
Klaus Croissant
KG, 04.03.1993 - 3 StE 17/92Klaus Croissant
BVerfG, 13.01.1976 - 2 BvR 981/75Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers - Dr.
BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden
Klaus Croissant
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- AnwBl 1976, 95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Auszug aus BVerfG, 13.01.1976 - 2 BvR 981/75
Diese Auslegung hält sich nicht nur im Rahmen des möglichen Wortsinns der Vorschrift ("Mitwirkung in einem Verfahren"), sondern entspricht auch ihrem Zweck, einen Verteidiger immer dann auszuschließen, wenn er wegen des gegen ihn bestehenden, qualifizierten Beteiligungsverdachts nicht in der Lage ist, seine Verteidigeraufgabe so wahrzunehmen, wie es seine Stellung als Organ der Rechtspflege und unabhängiger Beistand des Beschuldigten verlangt (vgl. BVerfGE 34, 293 [300 f.]).