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   BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92, 1 BvR 1802/92, 1 BvR 1810/92, 1 BvR 1816/92, 1 BvR 1835/92   

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https://dejure.org/1993,2969
BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92, 1 BvR 1802/92, 1 BvR 1810/92, 1 BvR 1816/92, 1 BvR 1835/92 (https://dejure.org/1993,2969)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92, 1 BvR 1802/92, 1 BvR 1810/92, 1 BvR 1816/92, 1 BvR 1835/92 (https://dejure.org/1993,2969)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - 1 BvR 1801/92, 1 BvR 1802/92, 1 BvR 1810/92, 1 BvR 1816/92, 1 BvR 1835/92 (https://dejure.org/1993,2969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche aus einem Zusatzversorgungssystem für Ärzte in die Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenüberleitungsgesetz - Zusatzversorgungssystem für Ärzte - Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2367
  • NVwZ 1993, 975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 10. März 1992, 1 BvR 454/91 u.a. - Umdruck S. 40/41).

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschriften rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muß der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.).

    Die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG liegen - auch im Hinblick auf das Alter der Beschwerdeführer, die bereits Rentner sind (vgl. BVerfGE 72, 39 [45 f.]) nicht vor.

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Beschwerdeführer hinsichtlich der ihnen erteilten Umwertungsbescheide über die Überführung ihrer Ansprüche aus dem Zusatzversorgungssystem in die Rentenversicherung ab 1. Januar 1992 keine Möglichkeit haben oder gehabt hätten, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung zunächst die Fachgerichte anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).

    Auf diese Weise ist gewährleistet, daß sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf fachgerichtliche Rechtsausführungen stützen kann (vgl. BVerfGE 74, 69 [75]).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schaffen könnte, ist nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, Umdruck S. 15).

    Das Interesse an der fachgerichtlichen Vorklärung wiegt hier so schwer, daß das allgemeine Interesse an der sofortigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurücktreten muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992, a.a.O., Umdruck S. 15/16).

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Beschwerdeführer hinsichtlich der ihnen erteilten Umwertungsbescheide über die Überführung ihrer Ansprüche aus dem Zusatzversorgungssystem in die Rentenversicherung ab 1. Januar 1992 keine Möglichkeit haben oder gehabt hätten, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung zunächst die Fachgerichte anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 10. März 1992, 1 BvR 454/91 u.a. - Umdruck S. 40/41).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schaffen könnte, ist nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, Umdruck S. 15).
  • BVerfG, 10.03.1995 - 1 BvR 342/95

    Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).

    Das Interesse an der fachgerichtlichen Vorklärung wiegt so schwer, daß das allgemeine Interesse an einer sofortigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurücktreten muß (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).

  • BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 476/98

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender fachgerichtlicher

    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373; BVerfG, NJW 1993, 2367 ).
  • BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 137/98

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender fachgerichtlicher

    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373; BVerfG, NJW 1993, 2367 ).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97

    Fehlende unmitterbare Betroffenheit bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).
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