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   BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19   

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https://dejure.org/2021,1189
BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19 (https://dejure.org/2021,1189)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.2021 - 2 BvR 604/19 (https://dejure.org/2021,1189)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 604/19 (https://dejure.org/2021,1189)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 33a Satz 1 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einem Klageerzwingungsverfahren (Rechtswegerschöpfung; Erfordernis der Erhebung einer Anhörungsrüge; keine offensichtliche Aussichtslosigkeit bei Geltendmachung einer eigenständigen Gehörsverletzung durch das letztentscheidende ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache wegen Subsidiarität bei unterbliebener Einlegung der Anhörungsrüge gem. § 33a StPO unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 172 StPO, § 304 Abs 4 S 2 StPO
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bei unterbliebener Einlegung der Anhörungsrüge gem § 33a StPO

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bei unterbliebener Einlegung der Anhörungsrüge gem § 33a StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache; Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bei unterbliebener Einlegung der Anhörungsrüge gem § 33a StPO

  • rechtsportal.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache; Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bei unterbliebener Einlegung der Anhörungsrüge gem § 33a StPO

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bei unterbliebener Einlegung der Anhörungsrüge gem § 33a StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die unterbliebene Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.05.2008 - 1 BvR 27/08

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Das erfordert, dass alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen sind, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, Rn. 18; stRspr).

    Dies ist aber gerade dann nicht der Fall, wenn eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch die angegriffene Entscheidung des letztentscheidenden Gerichts geltend gemacht wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Das erfordert, dass alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen sind, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, Rn. 18; stRspr).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Das erfordert, dass alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen sind, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, Rn. 18; stRspr).
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1516/08

    Wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist gemäß § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG verfristete

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Dies ist aber gerade dann nicht der Fall, wenn eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch die angegriffene Entscheidung des letztentscheidenden Gerichts geltend gemacht wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Es ist daher geboten und der Beschwerdeführerin auch zumutbar, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde die Statthaftigkeit einfachrechtlicher Rechtsbehelfe sorgfältig zu prüfen und von ihnen Gebrauch zu machen, wenn sie nicht offensichtlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 68, 376 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Das erfordert, dass alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen sind, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, Rn. 18; stRspr).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG bedarf es der Einlegung der Anhörungsrüge nur dann nicht, wenn diese offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 572/17 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2018 - 2 BvR 981/18 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 02.05.2017 - 2 BvR 572/17

    Ablehnung der Auslagenerstattung sowie der Gegenstandswertfestsetzung nach

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG bedarf es der Einlegung der Anhörungsrüge nur dann nicht, wenn diese offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 572/17 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2018 - 2 BvR 981/18 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 30.05.2018 - 2 BvR 981/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Unterlassen

    Auszug aus BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 604/19
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG bedarf es der Einlegung der Anhörungsrüge nur dann nicht, wenn diese offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 572/17 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2018 - 2 BvR 981/18 -, Rn. 4).
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