Rechtsprechung
BVerfG, 13.01.2022 - 2 BvR 93/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nichtannahme einer mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsrechtliche Unterbringungsgenehmigung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 1906a Abs 1 BGB, § 1906a Abs 2 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren trotz wesentlicher Gehörsverletzung - hier: zu den Voraussetzungen einer einstweiligen betreuungsrechtlichen Unterbringungsgenehmigung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren trotz wesentlicher Gehörsverletzung - hier: zu den Voraussetzungen einer einstweiligen betreuungsrechtlichen Unterbringungsgenehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93a Abs. 2
Keine Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsrechtliche Unterbringungsgenehmigung zur Entscheidung - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren trotz wesentlicher Gehörsverletzung - hier: zu den Voraussetzungen einer einstweiligen betreuungsrechtlichen Unterbringungsgenehmigung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die betreuungsrechtliche Unterbringungsanordnung - und die unterbliebene Anhörungsrüge
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 22.07.2020 - 50 XVII 105/20
- LG Berlin, 14.12.2020 - 210/20
- LG Berlin, 14.12.2020 - 83 T 177/20
- BVerfG, 13.01.2022 - 2 BvR 93/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 557