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   BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96   

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https://dejure.org/1997,5045
BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96 (https://dejure.org/1997,5045)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.1997 - 2 BvL 14/96 (https://dejure.org/1997,5045)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 2 BvL 14/96 (https://dejure.org/1997,5045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    An diese Prüfung ist schon deshalb ein strenger Maßstab anzulegen, weil der Richter mit der Aussetzung des Verfahrens und der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zunächst eine Entscheidung in der Sache verweigert und die Erledigung des Verfahrens verzögert (vgl. BVerfGE 86, 71 [76]; 88, 198 [201]).

    Der auch für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Richtervorlage zentrale Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsgerichtsbarkeit, namentlich die Wahrung der Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung gebietet es darüber hinaus, daß sich das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit einer Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten bildet (vgl. BVerfGE 86, 71 [77]; 63, 131 [141]).

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat; es hat lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums überschritten hat (vgl. BVerfGE 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 23, 12 [24 f.]; 36, 102 [117]; 38, 154 [166]; 54, 11 [26]; 55, 72 [89 f.]).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    Dies ist nur dann der Fall, wenn für die unterschiedliche Behandlung der für eine Regelung in Betracht kommenden Sachverhalte kein einleuchtender Grund mehr besteht, sie also zu Ergebnissen führt, die mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise schlechthin nicht mehr zu vereinbaren ist (vgl. BVerfGE 67, 329 [345 f.]).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvL 11/96

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    Eine Richtervorlage in derselben Sache hatte die Kammer bereits mit Beschluß vom 14. August 1996 ( 2 BvL 11/96) als unzulässig erachtet, weil das Amtsgericht die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage nicht hinreichend dargetan hatte; es hatte namentlich eine gerichtliche Beweisaufnahme zu der Frage, ob der Angeklagte den ihm zur Last liegenden Tatbestand des § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG schuldhaft erfüllt hat, noch nicht durchgeführt.
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    An diese Prüfung ist schon deshalb ein strenger Maßstab anzulegen, weil der Richter mit der Aussetzung des Verfahrens und der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zunächst eine Entscheidung in der Sache verweigert und die Erledigung des Verfahrens verzögert (vgl. BVerfGE 86, 71 [76]; 88, 198 [201]).
  • BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    Hierbei geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich ist, es sei denn, daß sich diese als offensichtlich unhaltbar erweist (vgl. zusammenfassend BVerfGE 78, 1 [5] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat; es hat lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums überschritten hat (vgl. BVerfGE 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 23, 12 [24 f.]; 36, 102 [117]; 38, 154 [166]; 54, 11 [26]; 55, 72 [89 f.]).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat; es hat lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums überschritten hat (vgl. BVerfGE 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 23, 12 [24 f.]; 36, 102 [117]; 38, 154 [166]; 54, 11 [26]; 55, 72 [89 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    Der auch für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Richtervorlage zentrale Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsgerichtsbarkeit, namentlich die Wahrung der Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung gebietet es darüber hinaus, daß sich das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit einer Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten bildet (vgl. BVerfGE 86, 71 [77]; 63, 131 [141]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
    Ebensowenig wie ein Straftäter seine Straflosigkeit mit dem Hinweis darauf fordern kann, daß andere Rechtsbrecher nicht verfolgt worden sind, ist es durch den Gleichheitssatz geboten, an sich strafwürdige und zu Recht mit Strafe bedrohte Handlungen deshalb straffrei zu lassen, weil bestimmte andere, möglicherweise gleich zu bewertende Verhaltensweisen von der Strafvorschrift nicht erfaßt werden (vgl. BVerfGE 50, 142 [166]).
  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Altersruhegeld für Selbständige bei

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die getroffene Regelung mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise schlechthin nicht mehr zu vereinbaren ist (vgl. BVerfG ZfS 1997, 319 = VM 1997, 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1999 - 13 B 1168/99
    Diese Übergangsvorschriften, deren Anwendung und Auslegung - auch im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit - zunächst den angerufenen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit obliegt, BVerfG, Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81, 1 BvL 16/82 u.a. -, BVerfGE 75, 246, 281; vgl. auch Beschluß vom 13. Februar 1997 - 2 BvL 14/96 -, VerkMitt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 13 B 934/99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer vorläufigen

    Dies gilt auch im Hinblick auf die Übergangsvorschriften des § 12 Psychotherapeutengesetz - PsychThG - vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311), deren Anwendung und Auslegung - auch im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit - zunächst den angerufenen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit obliegt, BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217, und vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81, 1 BvL 16/82 u.a. -, BVerfGE 75, 246, 281; vgl. auch Beschluss vom 13. Februar 1997 - 2 BvL 14/96 -, VerkMitt 1997, 41.
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