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   BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95   

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BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95 (https://dejure.org/1998,5012)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95 (https://dejure.org/1998,5012)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 1 BvR 1812/95 (https://dejure.org/1998,5012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Sonderkündigungstatbestände für den öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet im Hinblick auf den Schutz aus GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2

  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung eines Lehrers wegen herausgehobener Funktion in der Schulverwaltung der DDR und der SED-Parteileitung ; Umfang des Grundrechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes; Beschränkung der freien Arbeitsplatzwahl im Öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95
    Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 [142, 151 f.]).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]).

    Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.

    b) Der in Abs. 4 Nr. 1 EV enthaltene Sonderkündigungstatbestand, auf den die angegriffenen Entscheidungen gestützt sind, genügt diesen Anforderungen (vgl. BVerfGE 92, 140 [150 ff.]).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 [152 f.]).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95
    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, NZA 1997, S. 932 [933]).

    Diese Funktionen waren weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, NZA 1997, S. 932 [933 f.]).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung der hier einschlägigen Ämter und Funktionen der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (BVerfG, NZA 1997, S. 932 [934]).

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 275/93

    Kündigung: ordentliche Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen mangelnder

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Z ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Roland Gross und Partner, Christianstraße 27, Leipzig - gegen a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 1995 - 8 AZR 275/93 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 25. Februar 1993 - 6 (4) Sa 60/92 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner am 13. Februar 1998 einstimmig beschlossen:.

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 1995 - 8 AZR 275/93 - und des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 25. Februar 1993 - 6 (4) Sa 60/92 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Die vom Kläger hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde führte zur Aufhebung der Urteile des Bundes- und des Landesarbeitsgerichts durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1998 (- 1 BvR 1812/95 -).
  • LAG Sachsen, 26.02.2001 - 2 Sa 106/99

    Verweigerung der Leistung wegen Verjährung eines Nachzahlungsanspruches/Hemmung

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