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   BVerfG, 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04   

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https://dejure.org/2006,6822
BVerfG, 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04 (https://dejure.org/2006,6822)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04 (https://dejure.org/2006,6822)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 1 BvR 1184/04 (https://dejure.org/2006,6822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teils wegen Fristablaufs teils mangels unmittelbarer Beschwer unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen über die elektronische Gesundheitskarte sowie verschiedene Regelungen über Datenübermittlungen aus dem SGB 5

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die elektronische Gesundheitskarte sowie der Regelungen zur Datenübermittlung im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V); Einwilligung des Versicherten in die Speicherung und Übermittlung von Daten; Verletzung des Grundrechts auf ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elektronische Gesundheitskarte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 276
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04
    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift einen besonderen Vollzugsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 58, 81 ; 68, 376 ).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04
    Vorauszusetzen ist danach, dass das angegriffene Gesetz ohne einen weiteren vermittelnden Akt in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04
    Der Vorrang der Anrufung der Fachgerichte soll eine umfassende Vorprüfung des Beschwerdevorbringens gewährleisten (vgl. BVerfGE 4, 193 ; 16, 124 ; 51, 386 ).
  • VG Hannover, 12.03.2019 - 7 A 849/19

    Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Bestimmtheitsgrundsatz;

    Grundsätzlich muss daher der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG, Beschl. v. 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04 -, juris Rn. 65; Beschl. v. 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87 -, juris Rn. 19; Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris Rn. 150).
  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

    Aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BVerfG vom 13.2.2006 (1 BvR 1184/04 - juris) ergibt sich insofern nichts anderes.
  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 15/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

    Aus der von dem Kläger angeführten Entscheidung des BVerfG vom 13.2.2006 (1 BvR 1184/04 - juris) ergibt sich insofern nichts anderes.
  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Daher beginnt die Ausschlussfrist bei Gesetzesänderungen nicht neu, wenn der Gesetzgeber an einer Norm festgehalten hat (BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 80, 137 ) oder sie inhaltlich unverändert bleibt und nur redaktionell angepasst wird (vgl. BVerfGE 56, 363 ; BVerfGK 7, 276 ).
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 19/13 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Übermittlung der Arzt- bzw Zahnarztnummern in

    (1) Das BVerfG hat die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der durch § 295 Abs. 2 SGB V nF vorgegebenen Datenübermittlung von den K(Z)ÄVen an die Krankenkassen nicht in Zweifel gezogen (vgl die Nichtannahmebeschlüsse bezüglich der Angabe von Diagnosen und der Pflicht zur Verschlüsselung von Diagnosen sowie zur elektronischen Gesundheitskarte <BVerfGK 7, 276>) .
  • BVerfG, 22.02.2017 - 1 BvR 2875/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund der Nichteinhaltung der

    Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 129, 208 ; BVerfGK 7, 276 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 3479/08 -, NVwZ 2010, S. 181 ).
  • BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen § 53 UrhG

    Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein (vgl. BVerfGE 56, 363 ; BVerfGK 7, 276 ).
  • LSG Hessen, 26.09.2013 - L 1 KR 50/13

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild verstößt weder

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verlangt insoweit, dass die Einschränkung des Rechts von hinreichenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BVerfGE 65, 1, 43 f.; 71, 196 f.; 78, 85; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13. Februar 2006, 1 BvR 1184/04 - elektronische Gesundheitskarte -juris-).

    Mangels einer rechtlichen Betroffenheit des Klägers kann die von dem Kläger auch unter dem Aspekt des Datenschutzes begehrte umfassende Überprüfung der Vorschrift, die sich mit der Erhebung, Verwendung und Nutzung freiwilliger Daten beschäftigt, nicht erfolgen (vgl.: Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2012, S 9 KR 111/09; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 2012, L 11 KR 4746/12 ER-B; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13. Februar 2006, 1 BvR 1184/04 - elektronische Gesundheitskarte -juris-).

  • SG Berlin, 07.11.2013 - S 81 KR 2176/13

    Krankenversicherung - Versicherter - kein Anspruch auf Ausstellung eines anderen

    Denn jeder Einzelne muss - als eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit - Einschränkungen bei überwiegendem Allgemeininteresse hinnehmen (vgl. hierzu Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 13. Februar 2006 - 1 BvR 1184/04 - juris, dort Rn. 65, zur Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einfügung der elektronischen Gesundheitskarte).

    Die Personaldaten nach § 291 Abs. 2 iVm § 291a Abs. 2 SGB V betreffen keine höchstpersönlichen und sensiblen Verhältnisse des Versicherten (vgl. BVerfG vom 13. Februar 2006 - 1 BvR 1184/04 - juris, dort Rn. 65.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 18/14

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte (eGK) - derzeitige Anwendung

    Der Einzelne müsse Einschränkungen bei überwiegendem Allgemeininteresse hinnehmen (Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht -BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 1 BvR 1184/04 - juris Rdnr. 65).
  • SG Düsseldorf, 28.06.2012 - S 9 KR 111/09

    Elektronische Gesundheitskarte verletzt nicht das Datenschutzrecht

  • BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09

    Versäumung der Jahresfrist des § 93 Abs 3 BVerfGG für Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen

  • AG Trier, 02.03.2023 - 27c OWi 8041 Js 2838/23

    Handyverstoß - KI-Bildanalyse zur Überführung rechtmäßig

  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2016 - L 4 KR 4951/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2015 - L 4 KR 47/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 4 KR 178/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 4 KR 49/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2015 - L 4 KR 186/14
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
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