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   BVerfG, 13.02.2019 - 1 BvQ 9/19   

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https://dejure.org/2019,3924
BVerfG, 13.02.2019 - 1 BvQ 9/19 (https://dejure.org/2019,3924)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2019 - 1 BvQ 9/19 (https://dejure.org/2019,3924)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 1 BvQ 9/19 (https://dejure.org/2019,3924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender Darlegungen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Darlegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Begründung

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender Darlegungen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfG § 32 Abs. 1
    Darlegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender Darlegungen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 1 BvQ 9/19
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, www.bverfg.de).
  • BVerfG, 27.12.2016 - 1 BvQ 49/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 1 BvQ 9/19
    Ein solcher Antrag kann darum nur Erfolg haben, wenn er so begründet ist, dass das Bundesverfassungsgericht wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 22.11.2018 - 1 BvQ 81/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels ausreichender

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 1 BvQ 9/19
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, www.bverfg.de).
  • BVerfG, 02.10.2020 - 1 BvR 2248/20

    Ablehnung eines auf Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen

    Aufgrund der vorliegenden Unterlagen kann auch nicht summarisch beurteilt werden, ob die Verfassungsbeschwerde bei einer solchen ergänzten Begründung weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2019 - 1 BvQ 9/19 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.2019 - 1 BvQ 35/19

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf den Nachweis eines

    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2019 - 1 BvQ 9/19 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
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