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   BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17   

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BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17 (https://dejure.org/2019,3713)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17 (https://dejure.org/2019,3713)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 (https://dejure.org/2019,3713)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK; Art. 39 EMRK; § 329 Abs. 1 StPO a.F.; § 359 Nr. 6 StPO
    Keine Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR (Zielkonflikt zwischen Rechtssicherheit und materialer Gerechtigkeit; Wiederaufnahme nur in eng begrenzten Ausnahmefällen; Recht auf effektiven Rechtsschutz; keine ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 MRK, Art 6 Abs 3 Buchst c MRK, Art 39 Abs 3 MRK
    Nichtannahmebeschluss: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gem § 359 Nr 6 StPO setzt Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR voraus - gütliche Einigung im Individualbeschwerdeverfahren gem Art 39 EMRK (juris: MRK) stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 359 Nr 6 ...

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer
  • doev.de PDF

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gem § 359 Nr 6 StPO setzt Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR voraus - gütliche Einigung im Individualbeschwerdeverfahren gem Art 39 EMRK (juris: MRK) stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 359 Nr 6 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gem § 359 Nr 6 StPO setzt Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR voraus - gütliche Einigung im Individualbeschwerdeverfahren gem Art 39 EMRK (juris: MRK) stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 359 Nr 6 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - nach gütlicher Einigung vor dem EGMR

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens: Wenn sich der Vergleich rächt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem EGMR

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf EGMR Wiederaufnahmeverfahren bei vorheriger gütlicher Einigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1590
  • NStZ-RR 2019, 123
  • StV 2019, 593 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 -, juris, Rn. 2 ff.; BVerfGE 111, 307 ).

    Auch nach Einführung des § 359 Nr. 6 StPO im Jahr 1998, die ausweislich der Gesetzesbegründung ausdrücklich ohne verfassungsrechtliche Verpflichtung, sondern, um dem Prinzip konventionsfreundlicher Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechts Rechnung zu tragen, erfolgte (vgl. BTDrucks 13/10333, S. 4), hat das Bundesverfassungsgericht an dieser Rechtsprechung festgehalten (vgl. BVerfGE 111, 307 ).

    Dabei äußert das Gesetz die grundsätzliche Erwartung, dass das Gericht seine ursprüngliche - konventionswidrige - Entscheidung ändert, soweit diese auf der Verletzung beruht (BVerfGE 111, 307 ).

    Ist es verfassungsrechtlich selbst im Fall der Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Gerichtshof nicht geboten, dem Urteil des Gerichtshofs eine die Rechtskraft der Entscheidung des deutschen Gerichts beseitigende Wirkung beizumessen (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 3 ff.; BVerfGE 111, 307 ), gilt dies erst recht, wenn es bereits an einer solchen Feststellung fehlt.

    Art. 41 EMRK, der zugunsten der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung für die Fälle vorsieht, in denen nur eine unvollständige Wiedergutmachung für die Folgen einer Konventionsverletzung geleistet werden kann, trägt dem Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 5; BVerfGE 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2013, a.a.O., Rn. 41).

  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 -, juris, Rn. 2 ff.; BVerfGE 111, 307 ).

    Das Rechtsstaatsprinzip gebiete es nicht, selbst nach Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Gerichtshof die Wiederaufnahme des Verfahrens zu ermöglichen (BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 3 ff.).

    Ist es verfassungsrechtlich selbst im Fall der Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Gerichtshof nicht geboten, dem Urteil des Gerichtshofs eine die Rechtskraft der Entscheidung des deutschen Gerichts beseitigende Wirkung beizumessen (vgl. BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 3 ff.; BVerfGE 111, 307 ), gilt dies erst recht, wenn es bereits an einer solchen Feststellung fehlt.

    Art. 41 EMRK, der zugunsten der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung für die Fälle vorsieht, in denen nur eine unvollständige Wiedergutmachung für die Folgen einer Konventionsverletzung geleistet werden kann, trägt dem Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 5; BVerfGE 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2013, a.a.O., Rn. 41).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    aa) Zur Rechtsstaatlichkeit gehört nicht nur die materiale Gerechtigkeit, sondern auch die Rechtssicherheit (BVerfGE 2, 380 ; 3, 225 ).

    Es ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, diesen Widerstreit zu entscheiden (BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt hingegen nicht davor, dass das Vorbringen aus formell- oder materiellrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 96, 205 m.w.N.), das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimisst (BVerfGE 76, 93 ) oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    aa) Zwar verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, den Vortrag des Anzuhörenden nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt hingegen nicht davor, dass das Vorbringen aus formell- oder materiellrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 96, 205 m.w.N.), das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimisst (BVerfGE 76, 93 ) oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt hingegen nicht davor, dass das Vorbringen aus formell- oder materiellrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 96, 205 m.w.N.), das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimisst (BVerfGE 76, 93 ) oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1 ).
  • EGMR, 06.05.2003 - 26307/95

    Entscheidung der Großen Kammer über die an sie nach Art. 43 Europäische

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    Vielmehr muss eine einseitige Erklärung bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. EGMR (GK), Tahsin Acar v. Türkei, Urteil vom 6. Mai 2003, Nr. 26307/95, §§ 75 ff.; Jeronovics v. Lettland, Urteil vom 5. Juli 2016, Nr. 44898/10, § 64; Aviakompaniya A.T.I., ZAT v. Ukraine, Urteil vom 5. Oktober 2017, Nr. 1006/07, §§ 27 f.) und die Achtung der Menschenrechte darf keine Fortsetzung der Prüfung der Beschwerde gebieten (Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EMRK).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    (2) Eine Gleichbehandlung dieser Fallkonstellation mit derjenigen eines eine Konventionsverletzung feststellenden Urteils des Gerichtshofs ist auch bei konventionsfreundlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 128, 326 ) des mit § 359 Nr. 6 StPO erfolgten Ausgleichs der widerstreitenden Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips nicht geboten.
  • OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen einen Sexualstraftäter mit der

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17
    Denn der Gesetzgeber hat sich in Kenntnis der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewünschten Erstreckung auf alle Entscheidungen des Gerichtshofs bewusst für eine Beschränkung auf Entscheidungen inter partes entschieden (vgl. BTDrucks 13/10333; OLG Bamberg, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 Ws 98/13 -, juris, Rn. 4; Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 61. Aufl. 2018, § 359 Rn. 52; Schmidt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 359 Rn. 40; Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 359 Rn. 191 ff.; a.A. etwa: Marxen/Tiemann, Die Wiederaufnahme in Strafsachen, 3. Aufl. 2014, Rn. 285, die sich jedoch über die Entstehungsgeschichte der Norm hinwegsetzen).
  • EGMR, 05.07.2016 - 44898/10

    JERONOVICS v. LATVIA

  • EGMR, 05.10.2017 - 1006/07

    AVIAKOMPANIYA A.T.I., ZAT v. UKRAINE

  • EGMR, 21.11.2017 - 59546/12

    KARABULUT v. GERMANY

  • EGMR, 26.07.2018 - 35778/11

    DRIDI v. GERMANY

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

  • BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02

    Zur Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren, ob neue Tatsachen vorliegen, auch wenn

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

  • EGMR, 08.11.2012 - 30804/07

    Verletzung des Rechts auf Verteidigerbeistand durch die Verwerfung der Berufung

  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14

    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    In diesen Fällen steht sie im Spannungsverhältnis zum Gebot materialer Richtigkeit und Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 22, 322 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a. -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    a) Das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes folgt im Wiederaufnahmeverfahren aus dem Justizgewährungsanspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleiten ist (vgl. BVerfGK 11, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20 ff.).

    (1) Zwar trifft es zu, dass wegen der Bedeutung der Rechtskraft die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen möglich ist (vgl. BVerfGE 22, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20).

  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 10 C 19.2221

    Restitutionsklage wegen behaupteter Verletzung der EMRK

    Das Verwaltungsgericht ist in rechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass der behauptete (siehe dazu unter 1.) Wiederaufnahmegrund nach § 580 Nr. 8 ZPO schon deshalb nicht schlüssig dargelegt ist, weil diese Bestimmung nicht nur nach ihrem Wortlaut voraussetzt, dass sich die Feststellung der Konventionsverletzung auf den konkreten Fall bezieht (vgl. auch d. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/3038 S. 38 ff.; zu § 359 Nr. 6 StPO vgl. BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - juris Rn. 25).

    Der Antragsgegner hat im Übrigen insoweit zu Recht darauf verwiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weder die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), noch die Rechtsprechung des EGMR oder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG) gebieten würden, einen Restitutionsgrund (selbst) für den Fall eines festgestellten (!) Konventionsverstoßes einzuführen (BVerfG, B.v. 20.4.2016 - 2 BvR 1488/14 - juris Rn. 24, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - juris Rn. 22).

  • LG Mannheim, 10.09.2019 - 23 KLs 618 Js 9394/19

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach Feststellung einer

    Dem vorliegenden Fall liegt aber weder eine Entscheidung des EGMR zugrunde und außerdem ist die maßgebliche Entscheidung des EuGH nicht inter partes, also in einem vom Antragsteller geführten Verfahren, ergangen, was für eine Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO für EGMR-Urteile verlangt wird (vgl. BVerfG, NJW 2019, 1590 ).

    Der Gesetzgeber hat mithin mit der Schaffung des § 359 Nr. 6 StPO eine Durchbrechung des Prinzips der Rechtssicherheit zu Gunsten der materiellen Gerechtigkeit nur für den besonderen Ausnahmetatbestand vorgesehen, in dem der Verurteilte in eigener Person ein obsiegendes Urteil und damit die Feststellung einer Konventionsverletzung in seinem Fall erstritten hat (BVerfG, NJW 2019, 1590 ).

  • VG München, 22.10.2019 - M 12 S 18.3900

    Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote gegen bestandskräftige

    Die Feststellung einer Konventionsverletzung in einem Parallelverfahren genügt nicht (BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 - BeckRS 2009, 40437 Rn. 17; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 36. Ergänzungslieferung Februar 2019, § 153 Rn. 27; W.-R. Schenke a.a.O, § 153 Rn. 8; Rennert in: Eyermann, § 153 Rn. 12a; zum wortlautgleichen § 359 Nr. 6 StPO: BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - BeckRS 2019, 2483 Rn. 25 m.w.N.; Singelnstein in: BeckOK StPO, 34. Edition 1.7.2019, § 359 Nr. 41; Weiler in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl. 2017, § 359 StPO Rn. 21; a.A. etwa LG Ravensburg v. 4.9.00 - 1 Qs 169/00 - NStZ-RR 01, 115 f.).
  • VG Ansbach, 10.05.2022 - AN 11 K 18.00882

    Wiederaufgreifen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens

    Dabei wirkt sich jedoch dieses Prinzip dahin aus, dass die Durchbrechung an eine eng begrenzte Anzahl besonderer Ausnahmetatbestände gebunden ist (vgl. BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - NJW 2019, 1590, juris Rn. 20,).
  • VG Ansbach, 10.05.2022 - AN 11 K 18.00883

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens zur einem Dritten erteilten Genehmigung

    Dabei wirkt sich jedoch dieses Prinzip dahin aus, dass die Durchbrechung an eine eng begrenzte Anzahl besonderer Ausnahmetatbestände gebunden ist (vgl. BVerfG, B.v. 13.2.2019 - 2 BvR 2136/17 - NJW 2019, 1590, juris Rn. 20).
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