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   BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92   

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BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92 (https://dejure.org/1995,1129)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92 (https://dejure.org/1995,1129)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1995 - 1 BvR 1107/92 (https://dejure.org/1995,1129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Parabolantenne des Wohnungseigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parabolantennen - Wohnungseigentümer

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kann dem Wohnungseigentümer das Anbringen einer Parabolantenne verboten werden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1665
  • WM 1995, 814
  • ZUM 1995, 711
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 90, 27 [31 ff.]).

    Das gilt auch für Parabolantennen, die den Empfang von Satellitenprogrammen ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 27 [32 f.]).

    bb) Im Mietrecht gilt nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung der Zivilgerichte für den Regelfall, daß der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung von Parabolantennen erteilen muß, wenn er keinen Anschluß an das Breitbandkabelnetz zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 90, 27 [35 f.] unter Hinweis auf OLG Frankfurt, WuM 1992, S. 458 ).

    Die besonderen Informationsinteressen dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer erfordern darüber hinaus selbst in Fällen, in denen eine Wohnung an ein Kabelnetz angeschlossen ist, angesichts der kleinen Zahl in die inländischen Kabelnetze eingespeister ausländischer Programme in der Regel die Zustimmung des Vermieters zur Einrichtung einer Parabolantenne (BVerfGE 90, 27 [36 ff.] mit Hinweisen auf die fachgerichtliche Rechtsprechung).

    Für das Mietrecht ist freilich anerkannt, daß der Vermieter den Mieter auf eine von ihm bereitgestellte Gemeinschaftsempfangsanlage verweisen kann, soweit diese dem Informationsinteresse des Mieters ausreichend entspricht (vgl. BVerfGE 90, 27 [36]; OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 525 [526]).

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Im übrigen läßt auch das Wohnungseigentumsrecht Raum, mancherlei Beeinträchtigungen wie Schäden an der Bausubstanz oder Kostenrisiken durch Zustimmungsvorbehalte Rechnung zu tragen, die selbst durch Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümergemeinschaft nicht überspielt werden können (vgl. zum Mietrecht OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 525 [527]).

    Für das Mietrecht ist freilich anerkannt, daß der Vermieter den Mieter auf eine von ihm bereitgestellte Gemeinschaftsempfangsanlage verweisen kann, soweit diese dem Informationsinteresse des Mieters ausreichend entspricht (vgl. BVerfGE 90, 27 [36]; OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 525 [526]).

  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Ein Teil der Gerichte hat den baugestalterischen Belangen für den Regelfall ein Übergewicht gegenüber dem Informationsinteresse zugebilligt, weil zum üblichen Wohnkomfort nur der mittels herkömmlicher Empfangsanlagen mögliche Empfang gängiger Rundfunk- und Fernsehprogramme zähle (so neben der angegriffenen Entscheidung auch BayObLGZ 91, S. 297 [299]; OLG Hamm, NJW 1993, S. 1276 [1277]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Die Verfassung verlangt aber, daß bei deren Auslegung und namentlich bei der Konkretisierung der Generalklauseln die betroffenen Grundrechte berücksichtigt werden, damit ihr wertsetzender Gehalt für die Rechtsordnung auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]).
  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Neuere Entscheidungen orientieren sich dagegen weitgehend an den in der mietrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1994, S. 977 [978]; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, S. 588 [589]).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    bb) Im Mietrecht gilt nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung der Zivilgerichte für den Regelfall, daß der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung von Parabolantennen erteilen muß, wenn er keinen Anschluß an das Breitbandkabelnetz zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 90, 27 [35 f.] unter Hinweis auf OLG Frankfurt, WuM 1992, S. 458 ).
  • LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92

    Abwehranspruch auf die Entfernung einer Parabol-Antenne vom Dach einer

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Neuere Entscheidungen orientieren sich dagegen weitgehend an den in der mietrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1994, S. 977 [978]; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, S. 588 [589]).
  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Im Wohnungseigentumsrecht hat der einzelne Wohnungseigentümer, der die Installation von Einzelparabolantennen verhindern will, es zwar nicht in der Hand, gegen den Willen der übrigen Eigentümer eine über die ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung hinausgehende Gemeinschaftsanlage durchzusetzen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1993, S. 2817 ).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach Art. 14 GG hat der Wohnungseigentümer das mit § 13 Abs. 1 WEG auch einfachrechtlich abgesicherte Recht, mit dem Wohnungseigentum im Ausgangspunkt nach Belieben zu verfahren (BVerfGK 4, 333, 336; BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 für Art. 5 GG; Beschl. v. 6. Oktober 2009, 2 BvR 693/09, juris).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Die Frage, ob der mit der Installation einer Parabolantenne verbundene Nachteil das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß übersteigt, ist mithin auf Grund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen zu beantworten (BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 f; 1996, 2858; grundlegend BVerfGE 90, 27, 31 ff für das Mietrecht; zur Rechtsprechung der Instanzgerichte vgl. die Übersichten bei Maaß/Hitpaß, NZM 2000, 945; 2003, 181; ZdW Bay 2003, 372).

    Die Antragsgegner sind ausländische Staatsangehörige und ihre mithin begründeten besonderen Informationsinteressen werden nur durch das eine polnische Fernsehprogramm, das ihnen im Kabelnetz zur Verfügung steht, nicht zufrieden gestellt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666; auch BVerfG, NJW-RR 1994, 1232, 1233; Mehrings, NJW 1997, 2273, 2274 f).

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen

    Der so umrissene Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG steht den Wohnungseigentümern auch untereinander zu (BVerfGK 4, 333 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 1995 - 1 BvR 1107/92 - NJW 1995, S. 1665 ).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Der so umrissene Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG steht Wohnungseigentümern auch untereinander zu (siehe BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 1665 ).

    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 1665 ).

  • OLG Schleswig, 08.09.2003 - 2 W 103/03
    Das gilt auch für Parabolantennen, die den Empfang von Satellitenprogrammen ermöglichen (BVerfG, NJW 1995, 1665).

    Dabei ist auf Seiten der Wohnungseigentümer, die eine Parabolantenne angebracht haben oder anbringen wollen, neben ihrem Eigentumsrecht (Art. 14 GG) vor allem ihr Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 I GG) zu berücksichtigen und auf Seiten der widersprechenden Wohnungseigentümer ihr durch die Installation der Parabolantenne berührtes Eigentumsrecht (BVerfG, NJW 1995, 1665; NJW 1996, 2858; OLG Hamm, DWE 2002, 106).

    zu 2 - ist zu berücksichtigen, dass sie ein besonderes Interesse daran haben, sich mit Hilfe der Programme ihres Heimatlands über das dortige Geschehen zu informieren und die kulturelle und sprachliche Bindung aufrecht zu erhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage; das besondere Interesse ausländischer Wohnungseigentümer an der Installation einer solchen Antenne hat deshalb in der Regel Vorrang vor dem geschützten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung ihres Eigentums (BVerfG, NJW 1995, 1665).

    Das gilt in der Regel auch dann, wenn Wohnungseigentümer mit ausländischer Staatsangehörigkeit über den Kabelanschluss einer Wohnungseigentumsanlage nur ein Fernsehprogramm ihres Heimatlands empfangen können (BVerfG, NJW 1995, 1665) - wie im vorliegenden Fall die Bet.

    zu 3 andererseits beantworten (zu dieser Problematik vgl. grundsätzlich BVerfG, NJW 1995, 1665).

  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Für den hier zu beurteilenden Fall folgt daraus, dass die in den grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a.: BVerfG , NJW 2013, Seiten 2180 ff.; BVerfG , Grundeigentum 2007, Seite 902; BVerfG , WuM 2007, Seite 379; BVerfG , BayVBl. 2005, Seite 691; BVerfG , ZMR 2005, Seite 932; BVerfG , WuM 1996, Seite 264; BVerfG , ZMR 1996, Seite 12; BVerfG , ZMR 1995, Seite 241; BVerfG , NJW 1994, Seite 2143; BVerfG , NJW 1994, Seiten 1147 ff.; BVerfG , WuM 1994, Seite 365; BVerfG , NJW-RR 1994, Seite 1232 ) niedergelegten Maßstäbe und die die Anwendung der Verfassung betreffenden Ausführungen der stattgebenden Kammerbeschlüsse für die hiesige Rechtsprechung uneingeschränkte Beachtung erfordern.
  • OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02

    Paralbolantennen von in Deutschland lebenden Ausländern an Wohnungseigentum

    Bei der Beurteilung dieser Frage bedarf es einer Abwägung der beiderseits geschützten Interessen; dabei ist auf Seiten des Wohnungseigentümers, der die Parabolantenne selbst angebracht hat oder von seinen Mietern hat anbringen lassen, neben seinem Eigentumsrecht (Art. 14 GG) vor allem sein Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) oder gegebenenfalls das seines Mieters zu berücksichtigen und auf Seiten der widersprechenden Wohnungseigentümer ihr durch die Installation der Parabolantenne berührtes Eigentumsrecht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665; NJW 1996, 2858; OLG Hamm DWE 2002, 106).

    Hier ist bei dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern - wie den Mietern der Beteiligten zu 1. - zu berücksichtigen, dass sie ein besonderes Interesse daran haben, sich mit Hilfe der Programme ihres Heimatlandes über das dortige Geschehen zu informieren und die kulturelle und sprachliche Bindung aufrecht zu erhalten; diese Möglichkeit eröffnet - wie auch im vorliegenden Fall - in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage; das besondere Interesse ausländischer Wohnungseigentümer und Mieter an der Installation einer solchen Antenne hat deshalb in der Regel Vorrang vor dem geschützten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung ihres Eigentums (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665).

    Die besondere Bedeutung dieses Grundrechts ist auch bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob dem durch einen Beschluss beeinträchtigten Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch auf Änderung des Beschlusses zuzubilligen ist (zur Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 1 GG bei der Konkretisierung von Generalklauseln vgl. grundsätzlich BVerfG NJW 1995, 1665).

  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassung gerichts gehören zum verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse des Wohnungsnutzers (Mieter, Wohnungseigentümer) nicht nur der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme der "ARD" und des "ZDF", sondern darüber hinaus die üblicherweise mit Hilfe des Breitbandkabels zu empfangenden Privatsender, zu denen insbesondere "RTL" und "Sat 1" gehören (vgl. BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205; Kammerbeschlüsse: NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666).

    Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff.= NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.

    Wegen aller Einzelheiten des dazu entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstabes wird auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie die daran anschließenden Kammerbeschlüsse (NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666) Bezug genommen.

  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BVerfG NJW 1995, 1665/1666; NZM 2005, 182).
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

  • AG Kerpen, 23.08.2011 - 104 C 392/10

    Interesse des Vermieters an einer "parabolspiegelfreien" Fassade eines Hauses

  • BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 1912/95

    Keine Verletzung von Verfassungsrechten durch die Verurteilung eines

  • LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
  • OLG Hamm, 12.12.1996 - 15 W 424/96

    Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Wohneigentümerversammlung ;

  • OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Absehen von mündlicher Verhandlung im

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

    Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00

    Satellitenschüssel in Eigentumswohnanlage - Zustimmung der Miteigentümer -

  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 152/03

    Tagesordnung der Eigentümerversammlung - Anbringung einer Parabolantenne

  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem

  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08

    Wohnungseigentum: Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Duldung

  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

  • LG Hamburg, 15.07.2009 - 318 S 151/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses über die Beseitigung von

  • LG Hamburg, 24.06.2009 - 318 S 150/08
  • AG Horb, 17.03.2015 - 1 C 400/14

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsfrist - bauliche Maßnahme als

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