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   BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14   

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https://dejure.org/2018,7394
BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14 (https://dejure.org/2018,7394)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14 (https://dejure.org/2018,7394)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 2018 - 2 BvR 2990/14 (https://dejure.org/2018,7394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 304 Abs. 1 StPO
    Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen (Wohnungsgrundrecht; Bezeichnung des Durchsuchungsobjekts im Durchsuchungsbeschluss; vorbeugende Kontrolle als Funktion des Richtervorbehalts; keine Erweiterung der räumlichen Sphäre der Durchsuchung im Beschwerdeverfahren; ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 98 Abs 2 S 2 StPO, § 102 StPO, § 304 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Nicht von Durchsuchungsanordnung abgedeckte Wohnungsdurchsuchung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - jedoch mangelnde Erfolgsaussicht im Falle einer Zurückverweisung bei Wahl des falschen fachrechtlichen Rechtsbehelfs ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Nicht von Durchsuchungsanordnung abgedeckte Wohnungsdurchsuchung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - jedoch mangelnde Erfolgsaussicht im Falle einer Zurückverweisung bei Wahl des falschen fachrechtlichen Rechtsbehelfs ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Nicht von Durchsuchungsanordnung abgedeckte Wohnungsdurchsuchung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - jedoch mangelnde Erfolgsaussicht im Falle einer Zurückverweisung bei Wahl des falschen fachrechtlichen Rechtsbehelfs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Hierdurch erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 50, 48 ; 103, 142 ).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Hierdurch erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 50, 48 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist dennoch nicht zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass seine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss auch im Falle einer Zurückverweisung an das Landgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist dennoch nicht zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass seine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss auch im Falle einer Zurückverweisung an das Landgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 05.07.2016 - 2 BvR 1710/15

    Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss (Verfassungsverstoß bei

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Sie verbietet schon, Mängel, die die Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses betreffen, nachträglich zu heilen (vgl. BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2016 - 2 BvR 1710/15 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen;

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist dennoch nicht zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass seine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss auch im Falle einer Zurückverweisung an das Landgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Dazu muss der Beschluss den Tatvorwurf und die konkreten Beweismittel so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 50, 48 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Hierdurch erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07

    Rechtsstaatsprinzip (faires Verfahren); Unverletzlichkeit der Wohnung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14
    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Auffassung in der Literatur muss der Betroffene, der sich gegen die Art und Weise der Durchsuchung wehren will, dies durch die Stellung eines Antrags entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beim Amtsgericht tun (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. April 2004 - 2 BvR 2224/03 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03

    Begriff des Anfangsverdachts

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • VG Stuttgart, 02.09.2022 - DL 23 K 1960/22

    Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, gerichtet auf

    Zudem unterliegt die Rechtmäßigkeit der Art und Weise des Vollzuges einer richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme nach ständiger strafgerichtlicher Rechtsprechung der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog (BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - StB 17/22 -, juris Rn.19 m.w.N.; siehe dazu auch BVerfG, Beschluss vom 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 31.07.2019 - StB 17/19

    Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten

    Dass der Durchsuchungsbeschluss die zu durchsuchenden Räume nicht ausdrücklich durch Angabe der Anschrift bezeichnet, steht nach den gegebenen Besonderheiten der Bestimmtheit der Anordnung und ihrer Rechtmäßigkeit nicht entgegen (vgl. allgemein BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2018 - 2 BvR 2990/14, juris Rn. 15 ff.; vom 16. April 2015 - 2 BvR 440/14, NJW 2015, 2870, 2871; vom 21. Dezember 2001 - 2 BvR 1176/01, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 2611/18

    Durchsuchungsbeschluss und rechtliches Gehör (Nachholung des Gehörs im

    Soweit sich der Beschwerdeführer darüber hinaus durch die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchungsanordnung in seinen Grundrechten verletzt sieht, genügt die Verfassungsbeschwerde nicht dem Gebot der Rechtswegerschöpfung (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), da der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde schon keinen fachgerichtlichen Antrag auf richterliche Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2018 - 2 BvR 2990/14 -, juris, Rn. 20).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23
    Es spricht viel dafür, dass diese Angaben grundsätzlich nicht der Bestimmung der zu durchsuchenden Objekte, sondern vielmehr der bloßen Identifizierung des Beschwerdeführers dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2018 - 2 BvR 2990/14 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 3d E 651/21

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen bei Kreispolizeibeamten wegen des Verdachts der

    BVerfG, Beschlüsse vom 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14 -, juris Rn. 15, vom 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14 -, juris Rn. 25, vom 15.08.2014 - 2 BvR 969/14 -, juris Rn. 41, vom 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05 -, juris Rn. 22, vom 11.07.2008 - 2 BvR 2486/06 -, juris Rn. 12, und vom 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 -, juris Rn. 3.
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